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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 17.05.22 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8JnuUmeDSM Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Eilmeldung!!! Entscheidung zur Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen am Donnerstag?!? 👉 https://www.wallstreet-online.de/nachricht/15474288-karlsruher-entscheidung-pflege-impfpflicht-donnerstag ... meldet zumindest das Wallstreet-Journal, während auf der Website des BVerfG noch nichts zu finden ist.
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Weiter geht's in Karlsruhe... Kurzes Update von uns: Dr. Lipinski hat gestern einen erneuten Schriftsatz mit fast 50 Seiten beim BVerfG eingereicht, wieder mit vielen Anlagen, darunter wissenschaftliche Studien, und Medienberichte. Wir setzen uns auch mit dem aktuellen Beschluss des VG Hannover 👉 http://www.dbovg.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE220005934&psml=bsndprod.psml&max=true kritisch auseinander, welches zwar im Ergebnis den dortigen Fall korrekt entschieden haben dürfte, das aber im bereichsbezogenen Impfpflichtgesetz allen Ernstes eine Freiwilligkeit der Impfentscheidung sieht (🙈) - letzteres deshalb, weil es angeblich keine Impfpflicht gäbe, sondern nur eine Nachweispflicht. Wir haben richtiggestellt, dass das Gericht u.a. deshalb falsch liegt, weil es Impfzwang (= physischer Zwang zum Impfen; diesen allerletzten Schritt ist der Staat zumindest bislang noch nicht gegangen) und eine Impfpflicht verwechselt. Erfreulicherweise setzen aber die ersten Gesundheitsämter in Niedersachsen bereits den Beschluss des VG Hannover um und haben von der "freiwilligen Impfpflicht" betroffenen Mitarbeitern aus dem Gesundheitswesen einen Brief geschickt und die Androhung von Zwangsmaßnahmen zurückgenommen 👍 Ferner gehen wir in unserem Schriftsatz natürlich auch auf die aktuellen Entwicklungen ein, etwa, dass die Zahl der bundesweiten Corona-Intensivpatienten unter die Marke von 1000 gefallen ist. Einem neuen Beschwerdeführer (Nr. 60), einem angestellten Arzt, wurde fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Er hat damit nicht nur seinen Beruf verloren, sondern darf in Deutschland aktuell auch in keine neue Einrichtung hinein, um dort zu arbeiten, da er weder geimpft noch genesen im Sinne des IfSG ist. Mittlerweile sind wir 61 Beschwerdeführer. Eine weitere Medizinstudentin, die dringend Praktika und Vorlesungen absolvieren muss, dies als Ungeimpfte aber nicht darf, ist ebenfalls noch hinzugekommen. Wenn ihr Fragen habt, schreibt uns gerne in den Chat. Und wenn ihr Leute kennt, die Leute kennen, die vielleicht Leute kennen, die Unterstützung brauchen, leitet ihnen die Infos weiter. Auch die dürfen natürlich im Chat fragen 😉
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Richter Ranzoni behauptet nun sinngemäß, wir hätten den Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Es ist uns schleierhaft, welchen Rechtsbehelf wir noch hätten einlegen können oder müssen. Wir sind ja beim Bundesverfassungsgericht; ein darüber stehendes deutsches Gericht gibt es nicht und selbst die Verzögerungsrüge hatten wir höchst vorsorglich eingelegt, die natürlich auch nicht bearbeitet wird. Das Abwarten einer Hauptsache-Entscheidung ist abwegig, weil wir ja die Untätigkeit im Eilverfahren rügen. Das Abwarten der Eilentscheidung des BVerfG ist aber aus diesem Grunde auch abwegig. Ferner behauptet auch Richter Ranzoni, dass ein Eilantrag nur dann möglich sei, wenn dem jeweiligen Beschwerdeführer eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder Folter drohe. Mehrjährige Berufsverbote o.Ä. (ungeimpfte Menschen dürfen nicht mehr Lehrer werden, nicht mehr in KiTas arbeiten etc.), das zählt offenbar nicht mehr, ebenso wenig, dass sogar das altehrwürdige Paul-Ehrlich-Institut zumindest in seltenen Fällen auch Todesfälle infolge der Impfungen einräumte. Eine Auseinandersetzung mit unseren Argumenten (etwas, das der Wortlaut der Verfahrensordnungsvorschrift des EGMR eine solch extrem restriktive Praxis noch nicht einmal ansatzweise nahelegt u.v.a.m.) erfolgte leider mit keinem einzigen Wort. Soweit ersichtlich, hat bislang kein einziges Gericht in Deutschland, das sich in Eilsachen mit dem sog. Masernschutzgesetz auseinandersetzen musste, die Eilbedürftigkeit verneint. Was folgt nun aus dieser wenig erfreulichen Thematik? Im Verfahren gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellen wir unsere Ausarbeitungen, betreffend eine Menschenrechtsbeschwerde gegen die Eilentscheidung des BVerfG vom 10.02.2022 ein. Bei einer so abwegig restriktiven Anwendung des Eilrechtsschutzes durch den EGMR macht ein solches Eilverfahren leider keinen Sinn mehr. Sollten wir in der Hauptsache gewinnen, so müssen wir keine EMRK-Beschwerde machen. Sollten wir, was hoffentlich nicht geschehen wird, auch in den Hauptsachen (Masernschutzgesetz und bereichsbezogene Impfpflicht) verlieren, bliebe nur eine Menschenrechtsbeschwerde jeweils in der Hauptsache (d.h. ohne Eilanträge). Das ist sicher kein erfreuliches Ergebnis, aber so ist derzeit leider die Situation. Ferner planen wir in Sachen Masernschutzgesetz (MSG) auch die recht umfassenden Änderungen vom 10.12.2021 anzufechten. Nach unserem Kenntnisstand hat das bislang kein anderes Verfassungsbeschwerdeverfahren getan oder auch nur angekündigt. Wichtig: Wir suchen hierfür einen weiteren Mitstreiter, der verbeamtet ist und nicht gegen Masern geimpft ist, also z.B. einen entsprechenden verbeamteten Lehrer oder Feuerwehrmann / Rettungssanitäter. Sowohl betreffend des sog. Masernschutzgesetzes als auch des bereichsbezogenen Impfpflichtgesetzes sind unsere beiden Verfassungsbeschwerden in der Hauptsache unverändert "im Rennen". Letztere ist das bundesweit einzige Verfahren, welches vom Bundesverfassungsgericht als Pilotverfahren geführt wird. Wir werden definitiv nicht aufgeben, sondern suchen weiter nach den Lücken in den Mauern des Systems 💪
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Neues vom EGMR... Wir haben nun doch eine "Entscheidung" eines Einzelrichters am EGMR in Straßburg erhalten. In Sachen Masernschutzgesetz haben wir vor rund 1,5 Jahren eine Verfassungsbeschwerde gegen das sog. Masernschutzgesetz sowie einen umfassend begründeten Eilantrag eingereicht. Trotz mehrfacher Bitten um Bearbeitung und um Mitteilung des Sachstandes sowie trotz eingelegter Verzögerungsrüge ist das Bundesverfassungsgericht, betreffend unseres Eilantrags völlig untätig geblieben. Wenn überhaupt eine Antwort kam, dann nur banale, inhaltsleere Aussagen ("Eine Entscheidung wird Ihnen nach Erlass zugeschickt" – Wer hätte das gedacht, erst nach Erlass …(?)). Der Pressesprecher des Bundesverfassungsgerichts teilte einer Journalistin unverblümt mit, dass der Eilantrag nicht mehr beschieden würde und nur noch irgendwann die Hauptsache. Gegen diese permanente Untätigkeit des Bundesverfassungsgerichts sind wir mit einem umfassend begründeten Eilantrag zum Straßburger Gerichtshof gezogen. Wir verwiesen nicht nur auf die Untätigkeit des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch darauf, dass einem unserer Beamten ab 31.07.2022 Berufsverbot und Entlassung droht und dass eine ebenfalls ungeimpfte Erzieherin sich seit gut 2 Jahren nicht mehr auf entsprechende Stellen bewerben darf. Daraufhin teilten uns zunächst ein Rechtsreferent Straub und die Kanzlerin des EGMR (letztere ist übrigens ebenfalls keine Richterin) mit, dass der Eilantrag angeblich außerhalb des Anwendungsbereichs des Art. 39 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – dieser regelt knapp den Eilrechtsschutz des Gerichtshofs – liege. Angeblich folge aus dieser Norm (der Wortlaut sagt dazu natürlich rein gar nichts), dass nur dann, wenn die unmittelbare Gefahr eines beträchtlichen und nicht wiedergutzumachenden Schadens drohe, Eilrechtsschutz gewährt werden könne. Der Gerichtshof sehe solche Fälle nur bei einigen Abschiebungssachen, bei drohender Folter oder bei einer (unmittelbaren) Verletzung des Rechts auf Lebens. – Kein Wort dazu, dass die Kindergärtnerin jetzt zwei Jahre nicht arbeiten darf und irreparabel 2 Jahre Berufserfahrung verloren hat. Kein Wort dazu, dass die Einleitung von drohenden Dienstpflichtverletzungsverfahren gegen Beamte auch irreparable Schäden hervorruft, erst recht, wenn eine Entlassung erfolgt und die Feststellung der Menschenrechtswidrigkeit erst Jahre später im Hauptsacheverfahren festgestellt werden würde. Die Beispiele ließen sich fortsetzen. Der "Knaller" war jedoch, dass Rechtsreferent Straub und die lediglich für Verwaltungsfragen des Gerichtshofs zuständige Kanzlerin uns ausdrücklich mitteilten, dass unser Eilantrag einem Richter nicht vorgelegt werden würde! Gegen diese Rechtsbeugung und grobe Vorenthaltung des Rechtsschutzes haben wir natürlich protestiert und die Vorlage an den zuständigen Einzelrichter verlangt. Auch baten wir ausdrücklich um Mitteilung, ob der Rechtsreferent Straub zur deutschen oder zur schweizerischen Abteilung des EGMR gehört, weil wir es für noch unerträglicher gehalten hätten, wenn auch noch ein deutscher Nichtrichter uns den Zugang zum zuständigen Richter versperrt. Nun kam dann vor einigen Tagen tatsächlich eine "Entscheidung" des EGMR. Diese fiel leider enttäuschend aus. Der einzige "Erfolg": Unsere Beschwerde nebst Eilantrag wurde schlussendlich einem EGMR-Richter vorgelegt, und zwar dem liechtensteinischen Richter Carlo Ranzoni, der aber aus der Schweiz zu kommen scheint. 👉 https://de.wikipedia.org/wiki/Carlo_Ranzoni 👉 https://web.archive.org/web/20171201033152/http://www.tagblatt.ch/ostschweiz-am-sonntag/reflexe/Ich-bin-freier-in-meiner-Entscheidung;art302975,4301665 (Er attestiert sich hier selber, im Rahmen seiner früheren Tätigkeit gute Arbeit geleistet zu haben.)
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Wie alles begann... Vor Einführung der Masern-Impfpflicht kochten die Meldungen in den Medien hoch, dass es massenhaft Masern-Ausbrüche auf der Welt gäbe und potentiell nun alle ungeimpften Kinder an SSPE, einer Form der Gehirnentzündung, sterben müssen. Kommt uns das nicht bekannt vor? Wurde nicht gerade erst gemeldet, dass die Masern-Fallzahlen dieses Jahr weltweit bereits um 79% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen sind? Die WeLT bemüht u.a. mal wieder Samoa, was bei den alten "Masern-Hasen" im Kanal zum Klingeln der Alarmglocken führt. 👉 https://www.welt.de/wissenschaft/plus238500703/Pandemie-Folgen-Die-Rueckkehr-der-Masern.html Hier sei auf einen Artikel von Hans Tolzin verwiesen, der das Geschehen schon damals etwas genauer beleuchtete. 👉 https://www.impfkritik.de/front_content.php?idcat=2&idart=3146&lang=1&client=1&cmode=form&creplyto=15041 Auf der anderen Seite berichtete Apotheke Adhoc von einem Rückgang der Fallzahlen um 85,5% während der Corona-Pandemie. 👉 https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/pharmazie/drastischer-rueckgang-bei-masern-85-prozent-weniger-faelle/ Wer denkt, wir wären jetzt also fast wieder auf Vor-Pandemie-Niveau, irrt sich leider, denn wenn ich von 100% einen Rückgang von 85,5% habe, bleiben nur 14,5% übrig. Um 79% gestiegen, bedeutet, dass ich zu den 14,5% noch 14,5% x 79% = 11,455% hinzurechnen muss, d.h. wir sind jetzt bei 14,5% + 11,455% = 25,955 % der Fälle von vor der Pandemie. Nun könnte man meinen, die Masern-Impfpflicht in Deutschland wirkt 🤔 Das lassen wir aber mal so stehen. Das Nexus-Magazin hat für uns mal im Archiv gekramt und einen Artikel aus 2019 als pdf zur Verfügung gestellt. Auch dieser ist sehr lesenswert, besonders für alle, die in der Thematik und in den erstaunlichen Gemeinsamkeiten noch nicht so firm sind. Er berichtet ein wenig über Geschichte, ein wenig über Panikmache... Und er ermutigt, selbst zu überprüfen. 👉 https://t.me/nexusmagazin/357
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Soldaten... Viele von euch haben bestimmt die Aufrufe mitbekommen, dass sich Soldaten melden sollen, die impfgeschädigte Kameraden haben oder selbst unter den Nebenwirkungen der Impfungen leiden. Aber vielleicht interessiert euch noch ein bisschen mehr Hintergrund 🤔 Letzten Montag fand der erste Prozesstag im Kampf gegen die Duldungspflicht zur Corona-Impfung am Leipziger BVerwG statt. Im Gerichtssaal waren etliche Soldaten der Truppe anwesend, auch wenn die Medien irgendetwas von "überwiegend" und "Impfgegner" berichteten. Als es zur Frage kam, wie viele schwerwiegende Impfnebenwirkungen es denn in der Bundeswehr gab und die Antwort darauf "47" lautete, wurden Rufe Seitens der Zuschauer und Zuhörer laut, dies sei gelogen. Kleine Anmerkung am Rande: Die FAQs vom Sanitätsdienst der Bundeswehr behaupten (Stand 09.05.22) etwas anderes. "Unter den bereits geimpften Angehörigen der Bundeswehr sind bisher keine schwerwiegenden Nebenwirkungen gemeldet worden. Die Aussage, es gäbe hier Todesfälle nach Impfungen entbehrt schlicht jeder Grundlage." 👉 https://www.bundeswehr.de/de/organisation/sanitaetsdienst/aktuelles-im-sanitaetsdienst/nachfragt-covid-19-impfungen--5021640 Außerhalb des Gerichtssaals berichteten viele Soldaten von direkten Freunden aus der Truppe mit Myokarditis und man hatte das Gefühl, jeder hätte jemandem im direkten Umfeld beim Bund. Nun ja, Gefühle sind subjektiv und da es immer welche gibt, die lauter sind als andere, entstand daraus die Idee, selbst auf die Suche nach Betroffenen zu gehen. Deshalb möchte auch ich noch einmal auf die Website zur Verhandlung am BVerwG verweisen: 👉 https://www.covidimpfung-soldaten.de/ Wer sich nicht direkt an RA Göran Thoms (thoms@rechtsanwalt-goeran-thoms.de) wenden möchte, weil eine eMail eben doch schneller mal nachverfolgt werden kann und dadurch vielleicht der Dienstweg nicht eingehalten wurde, darf mir gerne auch eine PN @CaroKilbert schreiben. Ich würde mich auch anbieten, die Info anonym weiterzuleiten, damit sie an dieser zentralen Stelle zusammenlaufen kann. Darüber hinaus kann man noch andere Dinge machen und aktiv werden! Wurden die Impfkomplikationen (ein Impfschaden ist per Definition aus § 2 IfSG nur "die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung") beim PEI gemeldet? Wenn nein, dies ist über folgende Website möglich: 👉 https://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit/pharmakovigilanz/meldeformulare-online-meldung/meldeformulare-online-meldung-node.html Es handelt sich um ein zweiseitiges Formular, das man auch selbst ausfüllen kann. Sofern der Arzt sich weigert, es abzustempeln und damit seiner Meldepflicht nach § 6 Abs. 3 IfSG nicht nachkommt (das kann ihn bis zum 25.000 € kosten), könnt ihr es auch direkt beim PEI einreichen und erhaltet zumindest schon einmal eine Fallnummer, mit der belegt werden kann, dass die Nebenwirkung gemeldet wurde. Außerdem sind bei uns im Chat Mamis und Papis, die seit Jahren an dieser (etwas anderen) Front kämpfen und wir unterstützen euch und eure Kameraden gerne bei der Meldung, versuchen, euch mit regionalen Stammtischen zu vernetzen, die mehr Erfahrungen damit haben und die euch ganz sicher auch persönlich unterstützen werden. Oder wenn ihr einen Therapeuten sucht, der sich schon etwas mit der Behandlung von Impfkomplikationen auskennt und euch nicht als Hypochonder in die Psychiatrie einweisen möchte, auch da versuchen wir gerne, jemanden mit und für euch zu finden. Lasst uns zusammenhalten 💪 Jetzt ist die Zeit vorbei, einander Vorwürfe zu machen oder sich selbst Vorwürfe zu machen, man hätte sich vielleicht doch nicht impfen lassen sollen. Jetzt sollten wir daran arbeiten, die Schäden zu begrenzen.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 06.05.22 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8JnuUmeDSM Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2022-05-06-MSG Umsätze ZSF.pdf0.55 KB
Pressebericht... Dr. Lipinski hat Tichys Einblick ein Interview gegeben. 👉 https://www.tichyseinblick.de/interviews/dr-uwe-lipinski-verfassungsbeschwerde-einrichtungsbezogene-impfpflicht/
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In eigener Sache... Heute ist ein Artikel auf Jouwatch erschienen, 👉 https://journalistenwatch.com/2022/05/04/bundesverfassungsgericht-verfahren-impfpflicht/ ... letzten Freitag ein ähnlicher auf Junge Freiheit 👉 https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2022/einrichtungsbezogene-impfpflicht-karlsruhe-lehnt-alle-verfahren-ab/ ... und am Mittwoch letzter Woche einer auf Tichys Einblick 👉 https://www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/nichtannahme-von-verfassungsbeschwerden-gegen-die-einrichtungsbezogene-impfpflicht/ Diese Artikel haben leider zu einer sehr großen Verunsicherung geführt und werden gerade sehr viel geteilt, so dass wir hier etwas intervenieren müssen. Das Wichtigste vorweg: Nein, unsere Beschwerde wurde noch nicht in der Hauptsache entschieden. Wir sind nach wie vor "im Rennen". Zwar verweist der Artikel auf Tichys Einblick auf unseren Eilantrag (auch wenn dort versehentlich das falsche Aktenzeichen 2 BvR 2649/21 statt 1 BvR 2649/21 genannt wird), aber auch wenn die Überschriften vermuten lassen, dass unsere Hauptsache nun ebenfalls abgelehnt wurde, stimmt das nicht! Ich bitte euch auch noch einmal wenigstens die Pressemitteilung des BVerfG zur Ablehnung des Eilantrages zu lesen: Wir haben auf Impfkomplikationen und Impfschäden bis hin zum Tod hingewiesen und das Gericht hat dies auch in der Ablehnung mit aufgeführt. "Im Einzelfall können auch schwerwiegende Impfnebenwirkungen eintreten, die im extremen Ausnahmefall auch tödlich sein können." 👉 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-012.html Also muss das BVerfG in den Ablehnungen zu anderen Verfahren behauptet haben, die Impfung sei nebenwirkungsfrei, nicht aber bei der Ablehnung vom 10.02.2022. Zitat aus dem Tichy-Artikel: "Denn nicht nur sei die Impfung frei von Nebenwirkungen und schütze zuverlässig, es bestehe auch eigentlich gar keine Impfpflicht: Denn jeder Arzt, der damit Probleme habe, könne ja für ein paar Jahre seinen Beruf aufgeben." Es ist korrekt, dass die meisten unserer Argumente nicht gewürdigt wurden, aber die Botschaft, dass die Corona-Impfungen auch tödlich enden können, ist bei den Richterinnen und Richtern des 1. Senats angekommen. Bitte macht euch also keine Gedanken, dass nun alles aus ist 🙏 Wenn sich vom BVerfG in Sachen einrichtungsbezogene Impfpflicht betr. unserer Beschwerde etwas tut, werden wir euch hier auf @masernschutzgesetz informieren und ihr erfahrt es nicht über zwei oder drei Ecken aus der Presse.
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Plan B... In der letzten Woche hatte ich Kontakt mit einigen Ärzten, die Deutschland verlassen werden. Sie haben Angebote aus der Schweiz, Verwandte auf der iberischen Halbinsel, sich ein Häuschen am Balaton gekauft usw. usf. Einige Leser dieses Kanals sind bereits wegen der Masern-Impfpflicht nach Polen ausgewandert oder gerade auf dem Abflug nach Mallorca. Einige verlassen Deutschland erst zum neuen Schuljahr in Richtung Portugal oder Paraguay. Nicht jeder weiß schon, wo es hingehen wird. Trotzdem: Ich wünsche euch allen, dass ihr gut in eurer neuen Heimat ankommt!!! Ein Arzt und seine Kollegin wurden kürzlich gekündigt, da sie nicht nur beide ungeimpft sind, sondern die Kollegin doch tatsächlich die Frechheit besitzt, ausreichend T-Zellen zu haben, so dass von einer ganz guten Immunität ausgegangen werden kann, und der Arzt ihr das bescheinigt hat. Verrückte Welt 🤷‍♀️ Auch die SZ hat gestern einen Artikel gebracht mit dem Titel "Die Folgen sind katastrophal". 👉 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/einrichtungsbezogene-impfpflicht-corona-gesundheitswesen-landkreis-ebersberg-1.5576992 Gerne würde ich von euch hören: Was ist euer Plan B? Sollte die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht kippen - oder das Masernschutzgesetz, werdet ihr irgendwie klein beigeben oder habt ihr auch konkrete Pläne, Deutschland zu verlassen? Schreibt uns doch bitte in den Chat! Ich möchte gerne eine anonyme Sammlung der Berichte erstellen, die man in keiner Zeitung findet.
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Munition... In der Bundestagsdebatte zur Abschaffung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen sprach Fr. Dr. Baum (AfD) die Zahlen von Prof. Matthes von der Charité an, wonach nach der COVID-Impfung 0,8% schwerwiegende Nebenwirkungen zu erwarten seien. Die Antwort darauf von der Kinderärztin Nezahat Baradari (SPD) ist hörenswert! 👉 https://twitter.com/drchristinabaum/status/1519764877853839367?s=28 Zugegeben, die Antwort passt jetzt nicht soooo ganz zur gestellten Frage (sinnentnehmendes Hören 🦻), aber im Bundestag wird also endlich mal bestätigt, dass sogar die Masern-Impfung zum Tod führen kann. Bravo 👏 Wer sich für die tatsächlichen Nebenwirkungsquoten der MMRV-Impfung interessiert, dem empfehle ich einen alten Post von uns, der schon fast so alt ist wie unser Eilantrag gegen das Masernschutzgesetz: 👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/114
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Ein Brief an unsere Abonnenten... "Liebe Unterstützer und Freunde der Impffreiheit, Ihr habt es vermutlich schon vor einigen Tagen gesehen. Derzeit ist der Spendensammel-Pool, der mittlerweile eine ganze Reihe an Musterprozessen unserer Klägergruppe finanziert, leider recht deutlich im Minus. Dies, obwohl wir erfreulicherweise auf Telegramm bald die 15.000-er Grenze an Abonnenten erreichen dürften 😃 Wir bitten euch alle daher erneut noch einmal um Unterstützung, um unseren Robert, der alleine die Vergütungsvereinbarung unterschrieben hat und uns vertraut, dass wir das Geld auch zusammen bekommen, nicht hängen zu lassen, und um unsere Arbeit fortsetzen zu können. Zur Erinnerung: Wir klagen derzeit an drei Gerichten (OVG Münster, BVerfG und Straßburger Gerichtshof) gegen die Masernkomi-Impfpflicht, d.h. gegen das sog. Masernschutzgesetz. Mit Hilfe des OVG Magdeburg konnten wir den Vollzug des sog. Masernschutzgesetzes zumindest im Bundesland Sachsen-Anhalt faktisch außer Vollzug setzen. Wir klagen bundesweit als einzige Beschwerdeführergruppe, deren Beschwerde bisher angenommen wurde, gegen das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz. Insoweit sind wir im regelmäßigen Kontakt mit dem Bundesverfassungsgericht, das unsere Hauptsache-Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz ernst nimmt. Letzteres wurde unlängst nochmals telefonisch von einem Mitarbeiter des Bundesverfassungsgerichts gegenüber unserem Rechtsanwalt Dr. Lipinski bestätigt. Was vielleicht noch nicht so sehr bekannt ist: Wir greifen in diesem Verfahren nicht nur das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz an, sondern, inzident (erneut) auch das sog. Masernschutzgesetz sowie auch sämtliche anderen Normen des Gesetzespakets vom 18.03.2022, also z.B. auch den § 28b IfSG n.F. (= Maskenpflicht im Luftverkehr sowie im Fernverkehr). Eines von sehr vielen Argumenten ist, dass die Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung von Anfang an (!) bereits nichtig gewesen ist, weil die Definition des Impfstatus durch den Verweis auf die Homepage des PEI nichtig gewesen ist. Dass der Verweis auf Internetseiten grundsätzlich rechtswidrig ist, haben zuletzt eine Vielzahl an Gerichten bestätigt. Eine Nichtigkeit der SchAusnahmV von an Anfang an würde nicht nur das bereichsbezogene Impfpflichtgesetz zu Fall bringen, sondern auch sehr viele vergangene Corona-Verordnungen, deren Rechtsgrundlage eben diese SchAusnahmV gewesen ist! Dies wiederum würde zur Nichtigkeit einer Vielzahl an Bußgeldbescheiden führen. Diese Woche ist erneut ein Schriftsatz nach Straßburg verschickt worden, ein vorerst letzter Schriftsatz in Sachen bereichsbezogene Impfpflicht ist in Arbeit. Dr. Lipinski und sein Team sind also weiterhin sehr umfangreich für uns im Einsatz! Bitte teilt diesen Beitrag! Bitte unterstützt uns finanziell! Bitte abonniert unseren Telegram-Kanal, wenn Ihr bislang nur die Facebook-Seite abonniert habt. Oder abonniert unsere Facebook-Seite, wenn Ihr noch auf Facebook unterwegs seid und nur unsere Telegram-Gruppe abonniert habt! Bitte sprecht weiterhin mit Freunden, Arbeitskollegen, Verwandten etc. über unsere Gruppen und Aktivitäten und bittet ggf. auch diese um Spenden! Jede Hilfe zählt! Ohne Euch wären wir niemals so weit gekommen!" Danke für Eure Unterstützung!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8JnuUmeDSM Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Nachhaltigkeit... Morgen geht es im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages um die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen. 👉 https://www.bundestag.de/resource/blob/891130/18757e6083f9944d27d9447b14e4aaf7/to022_einricht-bez-Impfpflicht-data.pdf Es gibt Stellungnahmen von div. Vereinen bzw. Verbänden, von denen nur die Stellungnahme der Caritas wirkt, als ob sie mal schnell aus der falschen Schublade gezogen worden wäre. 👉 https://www.bundestag.de/ausschuesse/a14_gesundheit/oeffentliche_anhoerungen#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExNF9nZXN1bmRoZWl0L29lZmZlbnRsaWNoZV9hbmhvZXJ1bmdlbi84ODUxNzItODg1MTcy&mod=mod873624 Und es gibt auch zwei Anträge - und zwar beide schon vom 15.02.2022: Einen der AfD, der die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert... 👉 https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000699.pdf ... und einen der Union, in dem unser Mammut-Projekt hier erwähnt wird: 👉 https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000687.pdf Zitat: "II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, [...] 3. die Hinweise des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 10. Februar 2022 (1 BvR 2649/21) zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche gesetzgeberische Klarstellungen unverzüglich einzuleiten." Wir freuen uns sehr 😃, dass es bei CDU und CSU angekommen ist, dass selbst das BVerfG die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen für nicht grundgesetzkonform gehalten hat, wenn auch nicht für verfassungswidrig genug, um sie bereits im Eilverfahren auszusetzen. Zwar vertreten wir nach wie vor die Position, dass es nur zwei Kategorien gibt, nämlich "verfassungswidrig" oder "verfassungskonform", aber dass das BVerfG da noch viele Wenns, Abers, Vielleichts und Überhaupts kennt, hat es ja in letzter Zeit oft genug klar gemacht. Umso mehr freuen wir uns, dass die CDU / CSU das Thema noch einmal angehen möchte und blicken einer spannenden Debatte morgen im Gesundheitsausschuss (öffentlich!) entgegen. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen auf Kanal 2 übertragen. 👉 https://www.bundestag.de/mediathek
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Interview... Am Karfreitag habe ich Birgit Pühringer von Auf1.TV ein Interview gegeben, in dem es über unsere Verfassungsbeschwerden geht. 👉 https://auf1.tv/schicksale-auf1/eilantrag-15-monate-nicht-behandelt-menschenrechtsbeschwerde-in-strassburg/
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Das Urteil des EGMR... Diese Nachricht ist bereits der fünfte Post, den wir über das Urteil des EGMR zur Impfpflicht in Tschechien schreiben bzw. teilen. Wer sich für die übrigen Beiträge interessiert, findet diese im Kanal, wenn er in die Suche (Lupe) oben "Tschechien" oder "EGMR" eingibt. Heute teilen wir etwas frisch aus der Druckerpresse des Netzwerks KRiStA, und zwar als Link zum Beitrag in deren Kanal: 👉 https://t.me/Netzwerk_KRiStA/75 KRiStA haben sich mit dem Impfpflicht-Urteil des EGMR unter dem Gesichtspunkt der Corona-Impfpflicht auseinander gesetzt und kommen zu dem gleichen Schluss wie wir: Die in Deutschland beschlossene Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen hat vor dem EGMR keine Chance. Prädikat: Lesenswert 👍
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Countdown... Der Countdown läuft. Heute Abend sollen oder müssen alle unsere Schriftsätze beim BVerfG sein, vorab per Mail. Der Rest muss dann spätestens morgen per Post rausgehen. Natürlich nutzen wir das und sind heute ununterbrochen noch einmal fleißig. Heute Vormittag ist ein weiterer Schriftsatz mit 82 Seiten und zig Anlagen rausgegangen und ich habe auch schon damit begonnen, diesen anonymisiert in unserem Google-Doc zu ergänzen und die Anlagen als PDFs zu verlinken, damit jeder, der die Schrift irgendwie gebrauchen könnte, sie auch verwenden kann. 👉 https://docs.google.com/document/d/12jEjHfnnWXKM3WKblxTuKjCeJHuk2jBnlhSCzpxUmAA/edit?usp=sharing Wer gegenüber dem Gesundheitsamt eine Stellungnahme abgeben muss, kann also rein theoretisch auch einfach den Link zu unserer Beschwerde teilen - oder den QR-Code. 👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/364 So kann niemand mehr sagen, er habe nicht gewusst, wie formell und materiell verfassungswidrig die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen ist!
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Presse... Während wir uns alle über die Nicht-Einführung der allgemeinen Impfpflicht freuen, geht der Kampf gegen die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht und das Masernschutzgesetz weiter. Wir waren am letzten Wochenende extrem fleißig und haben eine Art medizinisches Situationsupdate geschrieben. Dieses wird auch in unserem Google-Doc zur Verfassungsbeschwerde baldmöglichst ergänzt, damit jeder es lesen kann. Und gerade ist ein Interview im Nexus-Magazin erschienen über Motivation / Beweggründe usw. Vielen lieben Dank für diese Möglichkeit!!! 👉 https://t.me/nexusmagazin/337
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👆 Unser Paket nach Straßburg Ich dachte, ich zeige euch mal, wie so eine Menschenrechtsbeschwerde am Ende aussieht, bevor sie auf die Reise nach Straßburg geht. Da sind die ganzen Formulare drin, die Kurzzusammenfassung auf 20 Seiten, die komplette Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz, die Anlagen...
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