Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
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👆 Hier kommt 10.08.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
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(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
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Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
Das neue IfSG...
Ein Artikel der Berliner Zeitung bringt die aktuellen Pläne recht gut auf den Punkt.
👉 https://www.berliner-zeitung.de/news/ab-oktober-dreifach-geimpfte-sollen-wie-ungeimpfte-behandelt-werden-infektionsschutzgesetz-karl-lauterbach-marco-buschmann-geboostert-corona--li.253589
Und Herr Lauterbach setzt der Willkür gleich noch das Sahnehäubchen auf und möchte auch eine Maskenpflicht für frisch Geimpfte, sollten zu viele Menschen von den Impfungen zur Befreiung von der Maskenpflicht Gebrauch machen.
👉 https://www.berliner-zeitung.de/news/karl-lauterbach-erwaegt-maskenpflicht-fuer-frisch-geimpfte-infektionsschutzgesetz-li.254695
Einige unserer Politiker fordern tatsächlich, dass sich die Menschen bis April 2023 zur Wiedererlangung eines Teils ihrer Grundrechte sogar mindestens zum fünften Mal impfen lassen - und das mit einem Präparat, das überhaupt nur für zwei Injektionen eine bedingte Zulassung hat.
So richtig die Kritik von Hendrik Streek, von Ulrich Weigelt u.a. im ersten Artikel auch ist: Die Regierung will das durchziehen! Wir müssen fest damit rechnen! Am Ende des Artikels räumt Herr Lauterbach das immerhin freimütig auch ein.
Ein Update von uns:
Die (erste) EMRK-Beschwerde gegen das Corona-Impfpflichtgesetz ist auf gutem Wege und wird vermutlich übernächste Woche eingereicht werden können.
Die zweite ERMK-Beschwerde werden wir aufgrund der aktuellen finanziellen Situation wohl absagen müssen. Unsere Beschwerdeführergruppe kann das nicht stemmen und wir haben keinen Sponsor, der das aus der Portokasse bezahlt.
An eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz ist derzeit auch nicht zu denken, d.h. die Änderungen vom 10.12.21 können wir leider auch nicht angreifen.
Auch in NRW wird es nicht weitergehen können. Dort ist zumindest noch das Hauptsacheverfahren vor dem VG Köln anhängig.
Sollte die Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz abgelehnt werden, wissen wir auch noch nicht, ob wir es uns bis dahin leisten können, weiter nach Straßburg zu ziehen.
Realistischerweise müssen wir aber festhalten, dass wir unsere Hoffnung, dass das BVerfG tatsächlich ausnahmsweise mal grundgesetzkonform arbeitet, dahin ist, nach all dem, was die letzten Monate gelaufen ist.
Aktuell brüten wir über einer neuen Flyer-Aktion.
Bis dahin sind wir auf euer Teilen unserer Beiträge angewiesen. Es betrifft immer mehr Menschen, denn es gibt auch immer mehr, die sich nicht mehr impfen lassen möchten oder aufgrund von Schäden auch gar nicht mehr können.
Diese gilt es zu erreichen und sie brauchen auch Hilfe und Unterstützung von uns allen und keine Vorwürfe. Bisher werden sie immer als "Einzelfälle" dargestellt, doch es gibt soooo viele.
Lasst euch nicht spalten!
Seid bereit zu vergeben, damit ihr nicht bitter werdet.
Hört einander zu.
Danke für eure Unterstützung!!!
Noch ein Beschluss, den man sich merken sollte...
Ein weiterer Beschluss, der für jeden Anwalt, der einen Fall zum Masernschutzgesetz übernimmt, interessant sein könnte, ist vom OVG Münster, auch wenn es sich dabei um eine Ablehnung handelt.
👉 http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2022/13_B_1466_21_Beschluss_20220722.html
Das OVG Münster hat hier seinen Beschluss im Eilverfahren zu unserer Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland kundgetan, die vom VG Köln bereits früh abgelehnt wurde, und es ist wohl das erste Mal, dass sich ein Gericht näher mit diversen Hintergründen zum Masernschutzgesetz beschäftigt, wenn auch nicht mit allen unseren Argumenten.
Hier einige Beispiele aus der Ablehnung.
"[...] das Verwaltungsgericht [VG Köln, Anm.] ist gerade aufgrund der Vielzahl der geltend gemachten Verfassungsverstöße zu dem Ergebnis gekommen, dass die Erfolgsaussichten als offen zu bewerten sind."
Das OVG Münster räumt immerhin auch gewisse Zweifel im Hinblick auf die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit des MSG ein, hält alle unsere Argumente letztlich aber nicht für so eindeutig, dass es eine einstweilige Anordnung erlassen wollte.
"Gewisse Zweifel an der Eignung (ii), Erforderlichkeit (iii) und Angemessenheit (iv) reichen nicht aus, um die begehrte einstweilige Anordnung auszusprechen."
"Offen ist hingegen, ob die vorhandenen Impflücken in der Bevölkerung mit der Beschränkung auf die Pflichtimpfung von Betreuern und Betreuten in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 IfSG und von Personen, die in einer medizinischen Einrichtung nach § 23 Absatz 3 Satz 1 IfSG Tätigkeiten mit Kontakt zu Patienten ausüben, auch in dem Umfang geschlossen werden können, dass die entsprechende der WHO-Vorgabe angestrebte Immunisierung von 95 % der Gesamtbevölkerung erreicht werden kann. Angesichts der konstatierten Impflücken bei nach 1970 geborenen Erwachsenen könnte es näherer Aufklärung bedürfen, ob allein eine Impfpflicht für die in den genannten Bereichen tätigen Erwachsenen ausreicht, um eine 95-prozentige Immunisierung der Gesamtbevölkerung zu erreichen."
"(iii) Offen ist ferner, ob § 20 Abs. 9 Satz 6 IfSG als Maßnahme zum Schutz insbesondere vulnerabler Personen auch erforderlich ist."
"(iii) Nicht offensichtlich zu bejahen ist weiter die Frage, ob die Regelung in § 12 Abs. 9 Satz 6 IfSG angemessen ist. [...]"
Ein sehr interessanter Absatz ist Folgender, der den einen oder anderen beruhigen sollte, denn das Gericht folgt hier 1:1 der Argumentation von Prof. Dr. Rixen in seinem Gutachten für ÄFI und IFI (Rn. 275) zur Masern-Impfpflicht:
"Denn insoweit dürfte die Entscheidung der Eltern, ihr Kind nicht gegen Masern impfen zu lassen, keine Kindeswohlgefährdung darstellen, die zu einem staatlichen Eingreifen zwingt. Auch wenn die Eltern bei der Risiko-/Nutzenabwägung bei der Masernschutzimpfung individuell zu einem anderen Ergebnis kommen als die STIKO in ihrer Impfempfehlung [...]"
Dies steht in gewisser Weise einem Urteil des BGH entgegen (XII ZB 157/16), aus dem schon vielfach abgeleitet wurde, dass es sich beim Nicht-Impfen nach StIKo-Richtlinien um Kindeswohlgefährdung handele. Und da mit genau dieser Argumentation bereits einige Eltern unter Druck gesetzt wurden, können sie nun im Fall des Masernschutzgesetzes auf o.g. Urteil des OVG Münster verweisen.
Masernschutzgesetz | Schulkinder | Sachsen-Anhalt
Das Masernschutzgesetz ist vorgestern endgültig für alle in Kraft getreten. Während sich alle Kita-Kinder dem Gesetz entziehen können, indem sie nicht (mehr) in die Kita gehen, gilt dies nicht für Schulkinder, die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen.
Hier möchte ich ganz besonders auf "unseren" Fall aus Magdeburg verweisen:
👉 https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/MWRE210003785
Das OVG Magdeburg hat festgestellt, dass sich aus dem Beschluss im Eilverfahren des BVerfG kein sofortiges Vollzugsinteresse für Schulkinder herleiten lässt, da diese sich durch die Schulpflicht nicht so einfach dem Gesetz entziehen können. Sie müssen also zwei Pflichten gleichzeitig erfüllen, deren jeweilige Nichterfüllung eine Ordnungswidrigkeit mit erheblichen Geldbußen darstellt.
Das Gesundheitsamt konnte auch nicht darlegen, warum gerade dieses eine Kind geimpft werden muss, um die eigentlichen Ziele des Masernschutzgesetzes zu erreichen.
Bitte speichert euch diesen Beschluss das OVG Magdeburg ab!
Er hat Auswirkungen auf alle schulpflichtigen Kinder in Sachsen-Anhalt und er kann Einfluss auf alle Schulkinder in ganz Deutschland haben, wenn er vorgetragen wird.
👆 Karlsruhe...
Gestern erreichte uns ein Schreiben des BVerfG, dass ich euch einfach nicht vorenthalten kann, weil es zeigt, wie tief der Rechtsstaat gesunken ist und dass es tatsächlich noch tiefer geht.
Wir hatten auf 85 Seiten erwidert, warum die 85-seitige Ablehnung unserer Verfassungsbeschwerde durch die Richter des ersten Senats nicht allzu viel mit unserer Beschwerde zu tun hatte und dass die Richter ihre eigenen Quellen nicht gelesen oder verstanden hatten.
Dieser Schriftsatz vom 23.06. wurde (angeblich) auch voll gewürdigt! Dennoch sehen die Richter selbstverständlich keinen Anlass zum neuerlichen Tätigwerden.
Wie ich bereits vermutete, sind Richter, die vom 10.12.21 bis zum 27.04.22 keine Veränderung der Situation sehen, offensichtlich auch nicht in der Lage, danach eine Veränderung wahrzunehmen.
Unterschrieben wurde dies alles von einer Tarifbeschäftigten.
Aber am besten lest ihr selbst!
Umso bestärkter fühle ich mich in der Entscheidung, dass wir vor den EGMR nach Straßburg ziehen 💪
Mitteilung Bundesverfassungsgericht vom 25.07.2022.pdf1.29 KB
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👆 Hier kommt 31.07.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.
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Kindergarten...
Im Chat kam immer wieder die Rückmeldung, dass Kindern ohne Masernschutz-Nachweis ab morgen der Zutritt zum Kindergarten verweigert wird.
Ein solches Vorgehen ist nicht durch das Masernschutzgesetz gedeckt und auch nicht durch Hausrecht; allenfalls durch eine Hausordnung oder durch den Kita-Vertrag, aber diese Dinge habt ihr ja selbst unterschrieben in euren Unterlagen zuhause und könnt nachlesen.
Bitte lest euch unbedingt den Gesetzestext in Ruhe und Satz für Satz durch!!!
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
Ausschließlich das Gesundheitsamt darf ein Betretungsverbot aussprechen, nicht aber ein Mitarbeiter des Kindergartens. Alles, was der Kindergarten machen darf und muss, ist eine Meldung ans Gesundheitsamt, jedoch dürfen keine Daten übermittelt werden, die über § 2 (16) IfSG hinausgehen.
16. personenbezogene Angabe
Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
Will euch jemand morgen mit einem Betretungsverbot belegen, lasst es euch
a) im Gesetzestext zeigen und
b) unbedingt schriftlich geben, inkl. Unterschrift desjenigen, der die Verantwortung dafür übernimmt.
Und bitte erklärt niemandem den Gesetzestext, sondern lasst euch die Position eures Gegenübers direkt im Gesetzestext zeigen. Ihr seid nicht in der Beweislast, denn das Gesetz ist auf eurer Seite, wenn morgen euer Kind weiter in die Kita gehen soll.
Ein Betretungsverbot kann auch von Seiten des Gesundheitsamts nicht sofort ausgesprochen werden, denn zuerst einmal muss dieses zur Vorlage des Nachweises auffordern. Erst am Ende des ganzen Prozederes (Ordnungswidrigkeitsverfahren) steht ein Bescheid, mit dem einem Kind die Betretung untersagt wird.
Auch dies ist, wie bei der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen, eine Kann- und keine Muss-Regelung, denn im besonderen Einzelfall dürfen die Kinder dann doch evtl. weiter in die Kita.
Noch einmal:
Alles, was morgen vom Gesetz her passieren darf, ist eine Übermittlung personenbezogener Daten ans Gesundheitsamt!
NRW...
Es ging schon seit gestern Abend durch die Presse: NRWs Gesundheitsminister Laumann hat Zweifel an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.
👉 https://www.welt.de/regionales/nrw/article240161619/Nordrhein-Westfalens-Gesundheitsminister-Laumann-stellt-einrichtungsbezogene-Impfpflicht-infrage.html
Ich möchte euch bitten, einen besonderen Augenmerk auf folgenden Satz zu legen:
"Wir wissen heute: Die Impfung schließt Ansteckungen nicht aus. Daher bin ich schon der Meinung, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in der jetzigen Situation nicht mehr das Nonplusultra ist"
Die Überschrift hätte also in anderen Kreisen durchaus auch lauten können, z.B.:
💥💥💥 Boom! 💥💥💥
NRW-Gesundheitsminister bestätigt, dass es sich bei den COVID-Injektionen nicht um eine Schutzimpfung im Sinne des IfSG handelt!
Dort steht nämlich in § 2 IfSG die Definition für "Schutzimpfung".
9. Schutzimpfung
die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html
Nun bleibt natürlich offen, ob allein die Benennung des Ziels ausreichend ist, oder ob dieses Ziel auch erreichbar sein muss.
Es gibt tatsächlich auch noch eine Definition von "Impfstoff", die sich in § 4 AMG findet, aber das trifft auf die COVID-Injektionen sowieso nicht zu, weil sie weder Antigene erhalten, noch rekombinante Nukleinsäuren.
(4) Impfstoffe sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1, die Antigene oder rekombinante Nukleinsäuren enthalten und die dazu bestimmt sind, beim Menschen zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- und Schutzstoffen angewendet zu werden und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zur Vorbeugung oder Behandlung von Infektionskrankheiten bestimmt sind.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__4.html
Der WeLT-Artikel berichtet also über Dinge, die die Leser hier schon längst wissen und die jetzt wohl endlich mal bei einigen durchgedrungen sind. (Hoffen wir das zumindest mal.)
Wir dürfen gespannt sein, wie es weitergeht und ob noch andere mit Kritik an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht aufwarten 👍
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Am 31. Juli 2022 läuft die Schonfrist für den Nachweis einer Masernimpfung für das Betreten von Gemeinschaftseinrichtungen aus. Wie geht man am besten damit um und wo gibt es evtl. hilfreiche Infos?
(...) hier weiterlesen:
https://www.impfkritik.de/pressespiegel/2022072601.html
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§ 31 BVerfGG
Wie die Presse berichtet, war ein Zahnarzt mit seiner Klage gegen ein Tätigkeitsverbot durch das Gesundheitsamt leider erfolglos.
👉 https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/nicht-gegen-corona-geimpfter-arzt-scheitert-mit-eilantrag-gegen-taetigkeitsverbot
Bei allem, was man bisher darüber weiß, hat sich das VG Osnabrück hinter dem Beschluss des BVerfG vom 27.04.22 versteckt, was gem. der Gesetzeslage leider absolut legitim ist.
Wir lesen in § 31 BVerfGG Folgendes:
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html
Genau aus diesem Grund bereiten wir die Beschwerde am EGMR in Straßburg vor und hoffen, dass der EGMR erkennt, dass dieses Gesetz in Deutschland massiv Leben gefährdet, und wenn die Straßburger Richter feststellen, dass die deutsche Impfpflichtpraxis konventionswidrig ist, dann kann auch das BVerfG nichts dagegen sagen und sich kein deutsches Gericht hinter dem BVerfG verstecken.
Ich möchte euch alle gerne sensibilisieren und motivieren, wenn ihr betroffen seid und selbst ein Betretungs- und / oder Tätigkeitsverbot erwartet:
Argumentiert gemeinsam mit euren Anwälten auf Basis der EMRK. Der Beschluss des BVerfG hat sich ganz offensichtlich nicht damit auseinandergesetzt, d.h. darin liegt noch eine Chance für jeden einzelnen von euch, dass die Gerichte eurer Argumentation folgen und nicht dem BVerfG. Und wer weiß, vielleicht hat ja auch ein Richter mal den Mut, eine Vorlage nach Art. 100 GG zu machen.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_100.html
Hierzu möchte ich auch unbedingt noch einmal auf die Stellungnahme von KRiStA verweisen:
👉 https://netzwerkkrista.de/wp-content/uploads/2022/03/Netzwerk-Kritische-Richter-und-Staatsanwaelte_Stellungnahme-Impfpflicht_Gesundheitsausschuss-21.3.2022.pdf
Nutzt solche Informationsquellen und sprecht auch eure Anwälte darauf an, falls sie sie nicht im Bewusstsein haben.
Update zur EMRK-Beschwerde...
Sicherlich interessiert euch der aktuelle Stand der Dinge in Sachen EMRK-Beschwerde in Straßburg zur Corona-Impfpflicht, daher hier ein Update:
Dr. Lipinski und sein Team haben die Arbeiten zur EMRK-Beschwerde betreffend der Artikel 2 (Recht auf Leben), 6 (Recht auf ein faires Verfahren) und 7 (Keine Strafe ohne Gesetz), teils i. V. m. Art. 14 (Diskriminierungsverbot), mittlerweile fast abgeschlossen. Es folgt jetzt noch die Ausarbeitung von Art. 8 EMRK (hieraus leitet sich die Grundfreiheit auf körperliche Unversehrtheit ab).
"Warum dauert das so lange?", werden einige sich vielleicht fragen 🤔
Die Antwort:
Der EGMR zwingt den Beschwerdeführer auch von äußerst umfangreichen Verfahren dazu, seine Argumente auf wenige Seiten in einem Beschwerdeformular unterzubringen. Sämtliche Anlagen müssen vorgelegt und durchpaginiert werden. Der Platz auch für Rechtsausführungen ist extrem begrenzt. Das Beschwerdeformular des Gerichtshofs kann auch nicht mit einem normalen Word-Formular verglichen werden! Wer sich einen eigenen Überblick verschaffen will, dem seien die nachfolgenden drei Links zur genauen Lektüre empfohlen:
👉 https://www.echr.coe.int/Pages/home.aspx?p=applicants/forms/ger&c=
👉 https://www.echr.coe.int/Documents/Application_Form_DEU.pdf
👉 https://www.echr.coe.int/Documents/Applicants_Table_DEU.pdf
Aus Platzgründen können wir leider gar nicht alles in dieser einen ERMK-Beschwerde unterbringen, also wird es noch eine zweite ERMK-Beschwerde geben, wo dann auch Art. 9 (Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit) gerügt wird, außerdem wird darin enthalten sein, dass unser doppelt natürlich genesener Arzt nach StIKo-Empfehlung (Wissenschaft) aktuell keine Impfung benötigt, nach IfSG (Politik) aber schon.
Dass wir unbedingt auch auf EU-Ebene weitermachen müssen, belegen die aktuellen Presseberichte, die nicht nur eine Wiedereinführung der Maskenpflicht, sondern auch eine Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht erahnen lassen.
👉 https://www.n-tv.de/panorama/RKI-Wochenbericht-100-000-Neuinfektionen-taeglich-auch-in-Alten-und-Pflegeheimen-steigt-die-Zahl-der-Corona-Ausbrueche-article23465184.html
👉 https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/coronazahlen-gehen-leicht-zurueck-rki-spricht-von-plateau-a-52c078be-5998-4d16-b738-aba02eaf09b2
👉 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Landesregierung-will-vierte-Impfung-auch-fuer-Juengere,corona10878.html
👉 https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Corona-Inzidenz-in-Niedersachsen-liegt-bei-9377,corona1458.html
👉 https://www.welt.de/politik/deutschland/article239948781/Corona-Massnahmen-Buschmann-kuendigt-Maskenpflicht-fuer-Herbst-an.html
Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt, sondern das alles nur dazu dient, uns zu verunsichern. Denn nur, wer Angst hat, ist einfach manipulierbar.
Ihr könnt uns weiterhin durch das Teilen unserer Beiträge oder auch finanziell unterstützen. Den aktuellen Spendenstand findet ihr immer angeheftet in unserem Kanal @masernschutzgesetz.
Das Bundesverfassungsgericht...
Wie leider zu erwarten war, wurden unsere letzten beiden Verfassungsbeschwerden gegen die Corona-Impfpflicht auch abgelehnt. Um es genauer zu sagen: Sie wurden gar nicht erst angenommen.
Ich zitiere:
"ln dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde
[...]
gegen §20a, §22a und §73 Absatz 1a Nummern 7e bis 7h des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von lnfektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - lfSG) vom 20. Juli 2000 (Bundesgesetzblatt I Seite 1045), zuletzt geändert durch Artikel 1 Nummern 2 und 4 des Gesetzes zur Änderung des lnfektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 (Bundesgesetzblatt I Seite 466)
hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch
den Präsidenten Harbarth
und die Richterinnen Ott,
Härtel
gemäß §93b in Verbindung mit §93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBI I S. 1473)
am 5. Juli2022 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Soweit sie über den Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 (1 BvR 2649/21) hinausgehende Fragen aufwirft, ist sie offensichtlich unzulässig, weil sie schon nicht den Darlegungsanforderungen nach §23 Absatz 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entspricht.
Von einer weiteren Begründung wird nach §93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG
abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar."
Unsere nach dem 27.04. eingegangen Ergänzungen waren also nicht begründet bzw. die Beweismittel haben gefehlt.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__23.html
Wir haben die verletzten Grundrechte nicht benannt und auch nicht denjenigen, der unsere Grundrechte verletzt.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__92.html
Ein- und dieselbe Kammer hat also in beiden Beschlüssen wörtlich identisch entschieden, dass sie an ihrem Senatsbeschluss vom 27.04.22 festhalten möchte und dass sie auf die vielfältigen Einwendungen unsererseits gegen jenen Beschluss nicht eingehen will. Die aufgezeigte Entwicklung seit diesem Tag interessiert sie sowieso nicht - wie auch, ist den Richtern ganz offensichtlich sogar der Wegfall der Maskenpflicht am 01.04.22 entgangen 🙈
Soweit wir neue Einwendungen erhoben bzw. unsere Einwendungen konkretisiert haben, also z.B. die umfangreichen Darlegungen zu Art. 4 (Religions- und Gewissensfreiheit) und sogar die Änderung der RKI-Einschätzung (= mittlerweile sind alle Menschen unabhängig vom Impfstatus laut RKI sehr gefährdet) u.v.a.m., so sei unser Vortrag angeblich völlig unzureichend gewesen; warum, das behält das Gericht zu 100% für sich. Es bleibt die Vermutung, dass die Richter auch diesen Vortrag nicht (wirklich) gelesen haben.
Dieser Kammerbeschluss folgt den klar formellen Fehlern des Beschlusses vom 27.4.22, welche belegen, dass das Gericht weder sorgfältig gearbeitet hat, noch sorgfältig hat arbeiten wollen. Beispiele:
- Die Beschwerde eines Ehepaars (Nr. 42 und 43) wird in Rn. 67 als zulässig, in Rn. 73 als unzulässig eingestuft (wegen des angeblich nicht genügenden und erforderlichen Vortrags, dass keine med. Kontraindikation vorliegt).
- Zitierfehler gleich in mehreren Randnummern? (vgl. unsere 85-Seiten-Erwiderung vom 23.06.)
- Eine Mutter und ihre Tochter haben im Schriftsatz vom 11.4. "nur" gegen die §§ 28a, 28b BIfSG geklagt, sind aber im Nichtannahmebeschluss vom 27.4.2022 auch plötzlich Beschwerdeführer gegen die bereichsbezogene Impfpflicht geworden … .
Möglicherweise gibt es noch weitere grobe handwerkliche Fehler in dem Beschluss vom 27.4.2022, aber selbst wenn dies alle wären, wäre das für die acht höchsten Richter erkennbar zu viel.
Wir sind also nach wie vor dabei, die Beschwerde für Straßburg vorzubereiten und hoffen dort auf Richter, die ihre Aufgabe ernst nehmen 👍
Pauschale Lösungen...
Die meisten von euch haben wohl schon die Meldung mitbekommen, dass Brandenburg nun offensichtlich ernst macht mit Betretungsverboten gegenüber "Bestandsarbeitsverhältnissen".
👉 https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/in-brandenburg-ungeimpfte-d%C3%BCrfen-erstmals-nicht-mehr-an-ihren-arbeitsplatz/ar-AAZpQZo
Gerne würden wir euch allen eine Pauschal-Lösung anbieten. Für diese setzen wir uns seit September 2020 mit Dr. Lipinski und seinem Team ein, indem wir die Verfassungsbeschwerden und nun auch schon die eine Menschenrechtsbeschwerde (Masernschutzgesetz) in Straßburg eingereicht haben. Mit euch allen zusammen haben wir nicht nur viel Arbeit, sondern auch schon viel Geld dort hineingesteckt.
Bisher ist uns diese Pauschal-Lösung noch nicht gelungen, also bleibt nur die Möglichkeit, individuell auf die Aufforderungen des Gesundheitsamts zu reagieren. Zu diesem Thema wird sich fleißig im Chat ausgetauscht und alle helfen sich gegenseitig. Niemand von euch kämpft alleine, sondern wir halten zusammen 💪
Ich weiß, dass die allgemeine Stimmung gerade nicht so gut ist und das Ergebnis in Leipzig sehr überraschend kam. Auch für andere Prozessbeteiligte wie sachverständige Zeugen - oder für die ganzen Prozessbeobachter.
Aber auf was richten wir unseren Fokus?
Auf die Steine und Felsbrocken, die uns den Weg versperren?
Oder auf das Ziel, das wir vor Augen haben?
Es ist nicht so wichtig, wie man etwas anfängt oder wie der Weg verläuft...
Viel wichtiger ist, dass wir dort ankommen, wo wir hinwollen.
Unser Weg hier als Team aus Beschwerdeführern und Anwaltskanzlei wird weitergehen mit den Verfassungsbeschwerden und mit den Menschenrechtsbeschwerden. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Ungeimpften nicht aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens herausgedrängt werden, sei es der Hort oder die Kita für Kinder, die nicht gegen Masern geimpft sind, oder der Arbeitsplatz für ungeimpfte Lehrer, Lernbegleiter, Sozialarbeiter, Menschen in der Pflege, im Gesundheitswesen, Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Rettungsdienste, Verwaltungsangestellte, Getränkelieferanten... Es betrifft so viele.
Und auf diesem Weg war Leipzig ein gigantischer Sieg für die Wahrheit und unser Dank gebührt allen, die einen Anteil daran hatten 🙏
Das PEI und seine Arbeit wurden regelrecht demontiert.
Das RKI wurde unglaubwürdig gemacht, weil sie gar keine Ahnung von den Zahlen haben, die sie selbst veröffentlichen.
Dass der Prozess dennoch verloren wurde, hat jedem Prozessbeobachter klargemacht, dass man hier in Deutschland nicht mehr auf irgendwelche Gerichte hoffen darf, sondern selbst die Verantwortung übernehmen muss: Für sich, für seine Ehepartner, für seine Kinder und auch für unsere Gemeinschaft(en).
Unsere innere Freiheit kann uns auch kein Gericht nehmen.
Bitte gebt nicht auf!
Ihr seid nicht alleine und das letzte Wort in der Sache ist noch nicht gesprochen.
Auch wir gehen weiter im Vertrauen.
Im Vertrauen, dass die gesellschaftlichen Spaltungen wieder gekittet werden können und wir uns alle wieder gegenseitig in die Augen sehen können.
Im Vertrauen, dass diese Impfpflichten gekippt werden.
Im Vertrauen, dass unser Schuldenberg bezahlt wird.
Im Vertrauen, dass die Angst keine Macht über uns hat...
Auf die Frage, ob es überhaupt den ganzen Aufwand wert ist, habe ich nur eine Antwort: "Ja, es ist den Aufwand wert, wenn dadurch nur ein einziger zur Erkenntnis der Wahrheit kommt."
Also wird es weitergehen. Gemeinsam ❤️
Danke für eure gigantische Unterstützung im Hintergrund!!!
Ohne euch hätten wir vielleicht auch schon längst aufgegeben.
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Das Bundesverwaltungsgericht...
Aktuell läuft der Prozess in Leipzig zur Duldungspflicht der Corona-Impfung bei unseren Soldaten.
Das erste Protokoll des Tages stammt von Friedemann Däblitz.
👉 https://t.me/RA_Friede/3569
Schon letzten Freitag hatte der Kanal "Corona und Covid-19 Analysen" einen sehr interessanten Fragenkatalog veröffentlicht, der den Juristen in Leipzig (ich bin mir sicher, dass sie das wahrgenommen haben) eine super Grundlage für Fragen ans PEI und ans Verteidigungsministerium liefert - und natürlich auch allen anderen Anwälten, die für ihre Mandanten auf Nicht-Impfen klagen.
👉 https://t.me/CoronaAnalysen/25
Dieser Kanal hat bisher nur sehr wenige Abonnenten, aber ich denke, dass wir dort noch einige spannende Posts erwarten können.
Vielen Dank für diese tolle Form der Unterstützung!!!
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Masern in Leipzig...
Bevor jetzt die Vermutung geäußert wird, es könnte tatsächlich mal wieder einen Masern-Ausbruch gegeben haben, muss ich die Euphorie leider bremsen:
Es gibt keine Möglichkeit, in absehbarer Zeit Masern-Partys in Sachsen veranstalten zu können, aber die Masern haben es trotzdem nach Leipzig geschafft 😉
Sie tauchen nämlich im Schriftsatz von Prof. Dr. Martin Schwab auf, der auf die aktive Verfolgung von Impfnebenwirkungen in Italien (Provinz Apulien) hinweist und damit ans PEI appelliert, doch bitte das gleiche mal bei den Corona-Impfstoffen zu tun.
Hier könnt ihr ihn nachlesen:
👉 https://www.anwalt-schmitz.eu/wp-content/uploads/2022/07/1.7.22-Schriftsatz-Martin-S.-anonymisiert.pdf
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1:13:32
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@Gesundheitswesen_in_der_Krise
"Die andere Sicht - Das gesunde Gespräch im kranken System"
jeden Mittwoch um 18:04 Uhr live bei @zwanzig4
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Sendung vom 29.06.2022
Zu Gast: Carolin Jost-Kilbert
Thema: "Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland”
Kanal: t.me/Masernschutzgesetz
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bei der VR Bank Main-Rhön eG
👆👆👆
Dieses und alle weiteren Gespräche findet Ihr auch auf @Gesundheitswesen_im_Gespraech
und in der Mediathek bei 20:IV
Ihr seid im Gesundheitswesen tätig als Pfleger, Betreuer, Arzt oder in der Verwaltung und habt Interesse über Eure Erfahrungen zu berichten?
Wir haben ne Emailadresse für Interviewanfragen
interview@gib-soziales.com
Viele Grüße, Steffi und Thorsten
🔶 Website: Gesundheitswesen in Bewegung
🔶 Kanal von: Gesundheitswesen in der Krise
20IV_Die_andere_Sicht_Das_gesunde_Gespräch_im_kranken_System_29.m4v366.09 MB
Neuer PayPal-Link...
Thomas hat wieder einen neuen PayPal-Spendenpool erstellt (falls ihr das teilen möchtet), da der alte nach vier Wochen abgelaufen ist:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/8L94bFGzyJ
Unsere Bankverbindung bleibt aber stabil.
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
Danke 🙏
Aktuelles und Überlegungen...
Die aktuellen Spendeneingänge in unserem letzten Spenden-Post haben die meisten sicher gelesen. Wir danken zunächst allen vielmals, die gespendet haben! Das derzeitige Minus ist zumindest deutlich zurückgegangen 😃
Dass die Bundesregierung derzeit an einer Verlängerung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht strickt, dürfte bei allen Beteiligten bereits durchgedrungen sein.
👉 https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-901182
👉 https://dserver.bundestag.de/btd/20/022/2002299.pdf
(dort vor allem S. 9, Nr. 27 und 28)
Hier ist vor allem die "Begründung" interessant:
Es wird nicht etwa gefragt, was es bringt, sondern nur, dass es bisher nicht zu Versorgungsengpässen geführt hätte 🙈
Aber auch diese "Argumentation" kann man nur bringen, wenn man, wie ganz offensichtlich unsere Lauterbach-Regierung, sämtliche gegenteiligen Berichterstattungen beharrlich ignoriert, weil diese nicht in das eigene ideologische Weltbild passen.
👉 https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/135455/Mangel-an-MFA-bremst-Arbeit-in-Bremer-Arztpraxen?rt=63b928e5630ca47ed3301546d3b5cabb
👉 https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/klinikum-hochrhein-schlaegt-alarm-gesundheitsversorgung-steht-auf-der-kippe;art372586,11190348
Die Bundesregierung denkt also tatsächlich über eine Verlängerung der bereichsbezogenen Impfpflicht nach!
Es bedarf leider keiner hellseherischen Fähigkeiten, um sich das Ergebnis dieses "Nachdenkens" vorzustellen. Die Verlängerung wird mit ziemlicher Sicherheit kommen 😱
Und wie bei den letzten wichtigen Abstimmungen sind dann womöglich wieder die Kritiker plötzlich und unerwartet verhindert und konnten leider nicht mit abstimmen.
Daher: Bitte unterstützt uns weiter! Bitte teilt weiter unsere Beiträge! Abonniert unsere Facebook-Seite! Macht weiterhin Personen aus dem eigenen Umfeld auf unsere Gruppen aufmerksam.
Sprecht auch die Geimpften an, die nach der 2. oder 3. oder der 4. Impfung, verständlicherweise, keine Lust mehr haben. Die Zahl dieser Geimpften, die irgendwann aussteigen, dürfte weiter zunehmen. Hierfür sorgt hoffentlich auch die mediale Berichterstattung, die nach und nach im Mainstream ankommt.
Wir müssen nicht nur die EMRK-Beschwerde noch bis ca. Mitte Juli einreichen, sondern auch erwägen, gegen das kommende Gesetz, mit dem die Verlängerung angeordnet werden wird, juristisch vorzugehen! Auch der UN-Menschenrechtsausschuss in Genf ist weiterhin ein Thema. Dies ist ohne weitere Spenden, ohne weiteres Teilen der Beiträge u.Ä. nicht möglich!
Der juristische Widerstand ist sicherlich ein Pfeiler, der mit dazu beiträgt, dass es bisher noch keinen weiteren Anlauf in Sachen allgemeiner Impfpflicht (ab 18, ab 50 oder ab 60 Jahren) gegeben hat, aber wir sollten trotzdem darauf gefasst sein, dass diese Idee in spätestens 3 bis 4 Monaten nochmals die aus der Mottenkiste hervorgeholt werden könnte. Auch dies gilt es zu verhindern!
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⚠️ 20:IV - "Die andere Sicht - Das gesunde Gespräch im kranken System"| 29.06.2022
➡️ Gast: Carolin Jost-Kilbert*
➡️ Thema: Verfassungs- und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland
Kanal: t.me/Masernschutzgesetz
➡️ HEUTE ABEND LIVE um 18:04 Uhr, auf 👉 DLive 👉 Twitch.tv und 👉 ganz neu auf Odysee
➡️ Hier findest du unsere Kanäle: Der zwanzig4.media Linktree
