Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
Ir al canal en Telegram
Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!
Mostrar más2025 año en números

13 878
Suscriptores
-124 horas
-167 días
-5630 días
Archivo de publicaciones
Rechtsfolgen...
Viele Eltern haben für ihre Kinder eine IUB (Impfunfähigkeitsbescheinigung) oder eine KI (Kontraindikation) von verschiedenen Ärzten, die sie in den Einrichtungen vorgelegt haben. Doch immer mehr Einrichtungen leiten diese ärztlichen Bescheinigungen ans Gesundheitsamt, das diese wiederum, z.T. nach kurzer Draufsicht, ablehnt.
Hier stellt sich die Frage: Dürfen die das überhaupt?
✅ Ja, meint der VGH München in einem Beschluss vom 07.07.2021 (Az. 25 CS 21.1651). Zitiert wird hier gern und regelmäßig der redaktionelle Leitsatz.
Das ärztliche Zeugnis zur Befreiung vom Nachweis der Masern-Impfung darf sich nicht damit begnügen, den Gesetzeswortlaut zum Bestehen einer medizinischen Kontraindikation zu wiederholen, sondern muss wenigstens solche Angaben zur Art der Kontraindikation enthalten, die das Gesundheitsamt in die Lage versetzen, das ärztliche Zeugnis auf die Plausibilität hin zu überprüfen.
Doch ist das wirklich so?
❌ Hier bin ich anderer Meinung, also nein! Und nicht nur ich, sondern auch mehrere Juristen, mit denen ich mich darüber in den letzten Wochen ausgetauscht habe.
O.g. Beschluss des VGH München wurde nämlich überholt durch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie vom 10.12.2021 (BGBl. I S. 5162). Es wurde ein folgenschwerer Satz in den Abs. 12 des § 20 IfSG eingefügt, und zwar folgenschwer für die Gesundheitsämter:
Bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises, so kann das Gesundheitsamt eine ärztliche Untersuchung dazu anordnen, ob die betroffene Person auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Masern geimpft werden kann.
Es gibt also eine im Gesetz direkt benannte Rechtsfolge, was passiert, wenn das Gesundheitsamt Zweifel hat: Es kann selbst die Impffähigkeit oder Impfunfähigkeit überprüfen bzw. von einem Arzt, mit dem es einen Vertrag hat, überprüfen lassen.
Damit dürfte es aber einem Gesundheitsamt schwer fallen, ein Bußgeldverfahren oder Verwaltungszwangsverfahren wegen einer Nichtvorlage einzuleiten, ohne vorher die im Gesetz selbst benannten "milderen Mittel" anzuwenden.
Vielmehr müssten alle Gesundheitsämter in Deutschland jede vorgelegte IUB / KI überprüfen, und das per Untersuchung, bevor sie sie überhaupt ablehnen können. Na, dann mal viel Spaß!
Der noch etwas später eingeführte Satz bezieht sich dann nur auf Infos, die für die Untersuchung ggf. notwendig sein können, und ist kein Freibrief für die Ämter, eure Haus- und Kinderärzte pauschal abzuklappern.
Personen, die über die Echtheit oder inhaltliche Richtigkeit des vorgelegten Nachweises Auskunft geben können, sind verpflichtet, auf Verlangen des Gesundheitsamtes die erforderlichen Auskünfte insbesondere über die dem Nachweis zugrundeliegenden Tatsachen zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und Einsicht zu gewähren; § 15a Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
👍 60❤ 11🔥 1
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 13.09.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2023-09-13-MSG Umsätze ZSF.pdf0.05 KB
👍 13❤ 6
In eigener Sache...
Ein uns nicht bekannter Herr Dr. Reitbauer schreibt gerade in unserem Namen und mit einer Kopie unseres Kanal-Profils etliche Mitglieder dieses Kanals an, um illegal Impfpässe an den Mann oder die Frau zu bringen.
Im Chat kam jedoch auch schon die Rückmeldung, dass er nicht liefern würde, sondern nur abkassieren.
Wir distanzieren uns ausdrücklich von solchen Machenschaften!
Und dies nicht nur vom Verkauf illegaler Impfausweise, sondern auch vom Erwerb solcher Impfausweise.
Unser Ziel ist es seit eh und je, auf legalem Weg gegen die Masern-Nachweispflicht zu kämpfen.
Dieses Fake-Profil behauptet jedoch auch, unsere Verfassungsbeschwerde wäre gescheitert.
Auch dies entspricht nicht den Tatsachen. Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz, worin es um schulpflichtige Kinder in Privatschulen und öffentlichen Schulen geht, Kita-Kinder, Jugendliche, die aus der Schulpflicht raus sind und deshalb kein Abi oder die gewünschte Lehre machen dürfen, ungeimpfte verbeamtete Lehrer, ungeimpfte Ärzte und Erzieher... ist nach wie vor beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Sie wurde am 23.12.2020 inkl. Eilantrag eingereicht und bis heute wurde darüber nicht entschieden.
Wer es nicht glaubt, z.B. weil wir nach wie vor nicht im Jahresplan des BVerfG auftauchen, darf gerne beim Bundesverfassungsgericht selbst nachfragen.
👍 96❤ 14👌 3💯 2👎 1🤔 1🙏 1
Privatschulen...
Im Chat haben wir vorgestern ein wenig über das Thema "Masernschutzgesetz in Privatschulen" diskutiert, da es tatsächlich private Schulen gibt, die bisher bewusst nicht den Impfstatus ihrer Schüler oder Lehrer erhoben haben. Also möchte ich gerne auch hier einige Ausschnitte aus unserer Verfassungsbeschwerde teilen.
Bei den meisten Privatschulen handelt es sich um Ersatzschulen nach Art. 7 IV GG.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. [...]
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_7.html
Angesichts des klaren Wortlauts des Art. 7 IV GG dürfte am Fehlen jeglicher Bundeskompetenz zur Einschränkung der Rechte der Privatschulen, der Lehrer, der Privatschüler und der Eltern der Privatschüler kein ernstzunehmender Zweifel bestehen.
Vgl. u.a.
Das Grundrecht des Art. 7 Abs. IV erkennt die Gründungsfreiheit und die Garantie des Rechtsinstituts der Privatschule an und legt überdies den für die Schulgesetzgebung ausschließlich zuständigen Ländern die Pflicht auf, das private Ersatzschulwesen neben dem öffentlichen Schulwesen zu fördern und in seinem Bestand zu schützen.
Das Grundrecht gewährleistet das Recht, private Schulen zu errichten und diese Schulen nach selbstgewählten Bildungs- und Erziehungszielen und mit selbstbestimmten Unterrichtsformen zu betreiben. Kennzeichnend für die Privatschulen ist, dass in ihr ein eigenverantwortlich geprägter und gestalteter Unterricht erteilt wird, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis, die Lehrmethode und die Lehrinhalte. Die Gestaltungsfreiheit des Schulträgers erstreckt sich auch auf die äußeren Bedingungen der Schute in organisatorischer und personeller Hinsicht, also auch die Anstellung der Lehrer und die Auswahl der Schüler.
Badura in: Maunz/Dürig, Grundgesetz-Kommentar, Werkstand: 92. EL August 2020, Art. 7, Rn. 102 – juris
Die dem Landesgesetzgeber obliegende gesetzliche Regelung des Privatschulwesens muss die zur Verwirklichung der Privatschulfreiheit und der Schutz- und Förderungspflicht des Staates wesentlichen Regelungen treffen.
Landesgesetzgebung
Die Gesetzgebung der Länder über das Privatschulwesen (Schulen in freier Trägerschaft) folgt der bundesverfassungsrechtlichen Garantie und den verschiedenen Garantien der Landesverfassungen. Sie hat die - weit zu verstehende – „Aufsicht“ über die privaten Schulen und die Schutz- und Förderungspflicht des Staates, insbesondere die Privatschulfinanzierung der Ersatzschulen zum Gegenstand (...).
sowie
Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Auf die Genehmigung besteht von Verfassungs wegen ein Anspruch, wenn die Ersatzschule den gesetzlichen, verfassungsrechtlich festgelegten Voraussetzungen entspricht (Art. 7 Abs. 4 Satz 2 bis 4). Nach dem Grundgesetz haben die Länder die ausschließliche Befugnis zur Regelung des Schulwesens. Ihre Gesetzgebungsbefugnis ist in sachlicher Hinsicht durch Art. 7 Abs. 1 und 5 eingeschränkt, Für die Entscheidung des Landesgesetzgebers, in welcher Weise er seiner Schutzpflicht für das Ersatzschulwesen nachkommen will, besteht eine weitgehende eigenständige Gestaltungsbefugnis der Länder.
Badura, a.a.O., Rn, 267 (Unterstreichung durch uns)
Mithin ist für die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen Eingriff in die Privatschulautonomie nur und ausschließlich das jeweilige Bundesland zuständig. Dem Bund fehlt insoweit die Gesetzgebungskompetenz. Es gibt auch keine einzige Literaturstimme und kein einziges Judikat, welches den klaren Wortlaut des Art. 7 IV 2 GG in sein Gegenteil verkehren würde.
Diese Rechtsauffassung vertrat 2021 wohl auch bereits das VG Düsseldorf (Az. 29 L 1079/21 vom 21.05.2021), das die Frage stellte, ob man Privatschulen überhaupt irgendwelche Pflichten aus dem Infektionsschutzgesetz auferlegen darf.
Wer erinnert sich noch?
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/205
👍 36❤ 20🥰 2😁 1
In eigener Sache...
Ich wurde angeschrieben, ob die Gruppe UN-Gespritzt mit mir das Geld geteilt hat, das auf deren Konto eingegangen ist, oder ob das Geld auch in die Verfassungsbeschwerde geflossen ist.
Bis zu diesen Anfragen wusste ich nicht einmal, dass UN-Gespritzt ein Konto besitzt und niemand aus dem Team der Verfassungsbeschwerde hat irgendwelches Geld davon bekommen. Wir arbeiten ehrenamtlich.
Ob Geld von UN-Gespritzt auf das Konto der Verfassungsbeschwerden eingezahlt wurde, weiß ich nicht, da ich mich nicht ums Konto der Verfassungsbeschwerde kümmere.
Bei Rückfragen bitte ich euch, dass ihr euch direkt an einen der übriggebliebenen Admins bei UN-Gespritzt wendet:
👉 https://t.me/UN_Gespritzt_Empfang
oder
👉 https://t.me/UN_Gespritzt_Austausch
Unsere Bankverbindung ist immer direkt im Kanal angeheftet und sieht so aus:
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
PayPal-Pool:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/121076201822487160
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
👍 21❤ 5🤔 2
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 22.08.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
PayPal-Pool:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/121076201822487160
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2023-08-22-MSG Umsätze ZSF.pdf0.15 KB
❤ 2👍 1👎 1
Stolperfallen...
Heute möchte ich euch gerne auf eine Stolperfalle aufmerksam machen, die nicht ganz ungefährlich ist. Es gibt nämlich zwei verschiedenen Arten von Anhörungen, die euch die Ämter zusenden können.
Manchmal kommt eine Anhörung nach einem Landesverwaltungsverfahrensgesetz oder nach § 28 VwVfG.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__28.html
In diesem Moment sollten tatsächlich eure Alarmglocken angehen, denn da das VwVfG nicht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten angewendet werden darf (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG), ist das ein direkter oder indirekter Hinweis auf die Absicht der Behörde, womöglich Zwangsgeld zu vergeben.
Eine Anhörung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens (kurz: OWi) dagegen erfolgt nach § 55 OWiG.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__55.html
Manchmal ist zwar einer der o.g. Paragrafen erwähnt, statt Anhörung fordert man euch jedoch zu einer "Stellungnahme" auf. Ist weder einer der Paragrafen erwähnt, noch das Wort "Anhörung", so kann die Behörde allenfalls behaupten, eigentlich eine Anhörung gemeint zu haben, müsste aber belegen, dass ihr als Laie das auch verstanden habt. Bei einem Juristen sieht die Sache dann anders aus.
Für euch haben diese Unterschiede besonders auch dann eine Bedeutung, wenn ihr Akteneinsicht beantragt. Diese beantragt ihr nämlich im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens gem. § 29 VwVfG und sie erfolgt i.d.R. auf dem Amt.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__29.html
Im Rahmen eines OWis habt ihr dagegen gute Chancen, dass euch die Akte kostenlos nach Hause geschickt wird, wenn ihr euch auf § 49 OWiG i.v.m. Art. 15 Abs. 3 DSGVO beruft.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__49.html
und
👉 https://dsgvo-gesetz.de/art-15-dsgvo/
Also Augen auf im Paragrafen-Dschungel!
Und wenn ihr Unterstützung braucht oder euch unsicher seid, meldet euch einfach in unserem "Kaffeekränzchen-Chat".
👍 36❤ 36😁 1
Photo unavailableShow in Telegram
Kreativ muss man sein...
Das Bild oben zeigt einen Ausschnitt aus einem Schreiben der Freien Hansestadt Hamburg (Bezirksamt Wandsbek). Es belegt, dass dort eine Ordnungswidrigkeit erfunden wurde, die es im Gesetz gar nicht gibt.
Hier ist die Challenge:
Schlagt doch bitte mal die erwähnten Paragraphen nach, was dort wirklich steht!
Es ist wirklich sehr, sehr wichtig, dass ihr euch die Paragraphen durchlest, auf die sich die Ämter berufen!
Meinem heute 17-jährigen Sohn wurde vom Landkreis Main-Spessart vorgeworfen, es im Alter von 15 Jahren unterlassen zu haben, sein minderjähriges schulpflichtiges Kind in die Schule zu schicken. Sogar die freundliche Dame vom Finanzamt, die wegen einer Vermögensaufstellung bei uns zu Hause zu Besuch war, konnte nicht glauben, dass er im Alter von 8 Jahren ein Kind gezeugt haben könnte.
Das Masernschutzgesetz ist ein ziemlich neues Gesetz und ganz offensichtlich wissen viele Ämter gar nicht, wie sie damit umgehen sollen. Hauptsache, ihr wisst das 👍
👍 68😁 16❤ 8🤨 3
STIKO vs. Masernschutzgesetz
Schon interessant, wenn man sich mal die eigenen Beiträge aus den Anfängen durchliest...
Dabei bin ich gerade über folgenden Post gestolpert, in dem es darum ging, dass die STIKO nicht so wirklich hinter dem Masernschutzgesetz steht.
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/56
Merkwürdigerweise berufen sich etliche Gesundheitsämter aber nach wie vor auf die STIKO-Empfehlungen, während der Gesetzgeber wohl eher der Meinung war, dass diese eigentlich gar nicht so ernst zu nehmen sind.
Im Masernschutzgesetz wird ein Impfschutz gegen Masern nämlich wie folgt definiert:
Ein ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, wenn ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen gegen Masern bei der betroffenen Person durchgeführt wurden.
(vgl. § 20 Abs. 8. Satz 2 IfSG)
Während die STIKO die erste Impfung mit 11 Monaten empfiehlt und die zweite Impfung dann mit 15 Monaten, gilt man gemäß Masernschutzgesetz erst als geschützt, wenn man nach dem ersten Lebensjahr mindestens einmal geimpft wurde und nach dem zweiten Lebensjahr mindestens zweimal, also insgesamt dreimal.
Alle Personen, die gem. STIKO-Empfehlung geimpft wurden, werden somit spätestens ab einem Alter von zwei Jahren durch das Masernschutzgesetz in "ungeschützt" umdeklariert, weil das Masernschutzgesetz Impfungen vor dem ersten Lebensjahr pauschal nicht anerkennt. Also müssten alle Personen, die bereits vor ihrem zweiten Lebensjahr gem. STIKO-Empfehlung zweimal geimpft wurden, nach Vollendung ihres zweiten Lebensjahres sogar noch zweimal geimpft werden, um das Gesetz zu erfüllen.
Mit keinem Wort und in keiner einzigen Veröffentlichung empfiehlt die STIKO vier Impfungen gegen Masern! Auch die Krankenkassen sind nicht verpflichtet, vier Impfungen zu bezahlen und die Haftung bei irgendwelchen Schäden wird vom Staat nicht übernommen.
Selbst wenn man davon ausgehen möchte, dass der Gesetzgeber hier lediglich falsch formuliert hat und der klare Wortlaut des Gesetzes nicht mit seiner Intention übereinstimmt, ist dennoch für jeden einzelnen der Gesetzestext maßgeblich, und eben nicht die Gedanken, die sich die Politiker im Hintergrund gemacht haben könnte. Gesetze werden anhand des Geschriebenen umgesetzt, nicht anhand des Erdachten.
Darüber hinaus würde eine Reduktion des Gesetzestexts auf das Erdachte bedeuten, dass das Gesetz dem Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 III GG widerspräche, so dass eben nicht mehr jeder anhand des Gesetzestexts erkennen könnte, wie er das Gesetz überhaupt einhalten kann.
Eine teleologische Auslegung des Gesetzestexts ist im vorliegenden Fall also ausgeschlossen.
Was bedeutet das für die Praxis?
Fast alle Dokumentationsvorlagen, die den Einrichtungen zur Verfügung gestellt wurden, sind falsch, da dort lediglich von zwei Masernimpfungen die Rede ist, nicht aber davon, dass diese erst nach Vollendung des zweiten Lebensjahres durchgeführt werden durften.
Also haben fast alle Einrichtungen die Nachweise falsch kontrolliert und somit gegen ihre Meldepflichten verstoßen.
Fast alle Gesundheitsämter fordern Nachweise von den Eltern, die nicht dem Gesetz entsprechen.
Es gibt mittlerweile einige Gerichtsbeschlüsse, die ebenfalls auf den FAQs zum Masernschutzgesetz und nicht auf dem Gesetzestext selbst fußen, weil die Gerichte zwar den Gesetzestext zitiert, sich dann aber der Meinung (!!!) des Gesundheitsamtes angeschlossen haben.
Ist das kreativ - oder kann das weg?
👍 59❤ 23🤔 3🔥 2👎 1🤯 1
"impossibilium nulla est obligatio"
Keine Angst, ihr müsst gar kein Latein lernen, aber manche Begriffe gibt es eben nicht im Deutschen - oder sie klingen nicht so schön. "„Nichts ist Pflicht bei Unmöglichkeit"
O.g. Aussage ist ein Rechtsgrundsatz. Wir finden Infos dazu in § 275 Abs. 1 BGB.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__275.html
Ein Professor für Rechtswissenschaften hat mir mal erzählt, das würde jeder Jurist im zweiten Semester lernen. Umso merkwürdiger, dass das in Sachen Masernschutzgesetz keine Anwendung bei den meisten Juristen in den Ämtern findet.
Tatsächlich hat dieser Rechtsgrundsatz etwas mit dem Beschluss des VG Neustadt zu tun. Das Gericht hat festgestellt, dass es keinen Nachweis gibt und dieser Nachweis auch nicht geführt werden kann, solange Eltern und Kind nicht impfen möchten.
Damit scheitern also zumindest Zwangsgelder daran, dass man nicht vorlegen kann, was man nicht besitzt. (In Sachen Bußgeld möchte ich noch anfügen: Und schon gar nicht vorsätzlich oder fahrlässig. Oder nicht richtig, nicht rechtzeitig, nicht vollständig.)
Die Vorlage einer Impfdokumentation über eine Masernimpfung i.S.d. § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG scheitert, wenn die betreffende Person nicht gegen Masern geimpft ist und nicht gegen Masern impfen möchte bzw. geimpft werden möchte und deshalb auch keine Impfbescheinigung ausgestellt werden kann.
Ein ärztliches Zeugnis über eine Masernimmunität nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 IfSG kann nicht vorgelegt werden, wenn keine Immunität anzunehmen ist. Die Vorlage eines Kontraindikationsnachweises scheitert daran, dass viele Ärzte mangels Ausbildung gar keine Kontraindikationen feststellen können oder dass – soweit ersichtlich – keine Kontraindikationen vorliegen.
Eine Bestätigung oder ein Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 3 IfSG kann nicht vorgelegt werden, wenn kein anderes Dokument nach den Punkten 1 oder 2 existiert und auch nicht wahrheitsgemäß erstellt werden könnte.
👍 70❤ 13👏 8😁 2
Wehe, wenn sie losgelassen (Fortsetzung)...
Ihr erinnert euch noch an den Fall aus Rheinland-Pfalz?
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/529
Einige dachten, wir hätten euch ein Märchen erzählt, aber die Geschichte ist echt und hat ein Happy End, das ganz eng mit einem Beschluss des VG Neustadt / Weinstraße zusammenhängt.
Zwischenzeitlich hatte in K'Lautern (ihr hattet es ja schon herausgefunden) das Gesundheitsamt Zwangsgeld auf den Weg gebracht, weil das Ordnungsamt ja nicht arbeiten wollte. Doch diese "Bescheide" wurden zurückgenommen, nachdem Widerspruch eingelegt wurde und ein Beschluss des VG Neustadt dem Gesundheitsamt dazwischen funkte.
Der Beschluss ist glasklar und soooo eindeutig:
Gib Zwangsgeld keine Chance!
Wir haben ihn an einige Anwälte weitergeleitet und sind auf deren Rückmeldung gespannt. Aber schon jetzt laden wir euch ein, ihn zu lesen und zu teilen. Diese Entscheidung muss gefeiert werden, denn das ist mehr als der Anfang vom Ende der Ära Zwangsgeld 🥂🍾
5 L 303-23_NW Beschluss vom 11-05-2023.pdf4.82 KB
👍 63❤ 13👏 9🔥 7
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 06.08.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
PayPal-Pool:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/121076201822487160
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2023-08-06-MSG Umsätze ZSF.pdf0.06 KB
👍 16🙏 4❤ 2
Photo unavailableShow in Telegram
Riegelungslimpfungen...
Nach dem Beitrag gestern wurde in mehreren Gruppen darüber diskutiert, wie sinnvoll Riegelungsimpfungen sind und ob man überhaupt in Ausbrüche hineinimpfen darf.
Also dachte ich mir, ich teile einfach mal ein Foto aus unserer Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Nachweispflicht im Gesundheitswesen, und zwar ein Foto aus dem Buch "Medizinische Mikrobiologie, Infektions- und Seuchenlehre" von 1993, ein Buch, das Herr Wieler als Standardwerk in seinem Studium gehabt haben müsste. Zwar geht es da um Tiere, aber zu Menschen gibt es ja durchaus gewisse Parallelen.
Das entsprechende Kapitel ist übrigens in der aktuellen Ausgabe selbstverständlich nicht mehr vorhanden.
Passend zum Thema gab es auch ein Interview mit Dr. Johanna Deinert in der Epoch Times:
👉 https://www.epochtimes.de/gesundheit/impfen-in-einer-pandemie-ist-eigentlich-nicht-legal-dr-johanna-deinert-im-exklusiv-interview-a3532726.html
Beide Quellen kommen zum Fazit:
In einen Ausbruch impft man nicht hinein!
👍 44❤ 9
Halle wird bald aussterben 😱
... orakelt zumindest Hans-Peter Bartos vom Impfstammtisch-Halle und den IMPFormier Dich!-Gruppen.
Grund dafür ist die neueste Meldung aus Halle über vier neue Masern-Fälle:
👉 https://dubisthalle.de/vier-weitere-masernfaelle-in-halle-aufgetreten
Aus dem Text können wir interessante Details entnehmen, z.B.:
Verbindungen in Gemeinschaftseinrichtungen gibt es nicht.
Wo gilt nochmal gleich das Masernschutzgesetz? Waren das nicht Gemeinschaftseinrichtungen? Möchte der Autor uns mit dem Artikel sagen, dass er das Masernschutzgesetz für nicht verhältnismäßig (und damit verfassungswidrig) hält? Mutmaßungen...
Oder diese Info hier:
Für Kontaktpersonen wurden Sofortmaßnahmen wie [...] Riegelungsimpfungen eingeleitet.
Ist den Leuten in Halle bekannt, dass eine solche Riegelungsimpfung in Hildesheim während eines der letzten Masern-Ausbrüche in der BRD zum Tod einer 29-jährigen geführt hat?
👉 https://www.landkreishildesheim.de/index.phtml?ModID=7&FID=2829.885.1&object=tx%2C1737.1
Bis heute ist für die Öffentlichkeit nicht abschließend geklärt, ob die junge Frau tatsächlich an Masern verstarb oder eben gerade an der Impfung, die in eine mögliche Maserninfektion hinein stattfand.
Zu Riegelungsimpfungen gibt es unterschiedliche Meinungen. Das RKI schrieb 2001, dass es zu deren Wirksamkeit keine Studien gibt (Epidemiologisches Bulletin Nr. 29 vom 20. Juli 2001, S. 222 ), heute finden sich keine Infos mehr darüber auf der Website des RKI. In anderen Ländern (wie z.B. Tschechien, dessen Impfpflicht-Praxis der EGMR gebilligt hat) ist es jedoch verboten, Pflichtimpfungen durchzuführen, wenn nicht zuvor eine Immunität gegen das Impfantigen ausgeschlossen werden kann, was auch einer Riegelungsimpfung einen Riegel davor schieben dürfte.
👍 28❤ 6🤣 5
PEI-Meldungen...
Der gestern von mir geteilte Fall hat bei einigen Fragen aufgeworfen, weshalb ich zum Thema Impfschäden / Impfnebenwirkungen in der Blutlinie noch etwas nachschieben möchte. Nicht, dass ich es nicht schon erwähnt hätte, aber manche Dinge kann man es nicht oft genug sagen.
Ich zitiere den Kommentar BeckOK Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 9. Edition, Stand 20.12.2021, Rn. 96-97.5 mit Anmerkungen von mir, die sich aus Gesprächen mit Medizinern und Juristen ergeben haben:
Eine medizinische Kontraindikation liegt auch dann vor, wenn aufgrund der gesundheitlichen Disposition der betroffenen Person
[Anm.: Diese gesundheitliche Disposition kann sich auch auf Basis der Genetik und Epigenetik ergeben.]
in erhöhtem Maße mit einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion
[Anm.: "Das übliche Ausmaß" ist klar definiert: Rötung / Schwellung an der Einstichstelle oder Fieber bis 39,5°C, außerdem ggf. noch Symptome der Krankheit, gegen die geimpft wurde, jeweils in einem zeitlichen Zusammenhang zur Impfung.]
hinausgehende Gesundheitsschädigung zu rechnen ist. Im Wesentlichen fasst dies die Fallkonstellationen, in denen von einem Impfschaden i.S.v. § 2 Nr. 11 auszugehen ist bzw. ein entsprechender Verdacht besteht.
[Anm.: Entscheidend ist hier, dass auch nur die Möglichkeit ausreicht, dass es sich um einen Impfschaden i.S.v. § 2 Nr. 11 IfSG handeln könnte, und nicht der Beweis erbracht werden muss. Damit ist kein abgeschlossenes Verfahren mit dem Versorgungsamt nötig.]
Das Gleiche gilt, wenn aus diesen Gründen schwerwiegende Nebenwirkungen zu erwarten sind. Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen handelt es sich um Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen
[Anm.: Dies schließt also auch diejenigen Fälle mit ein, bei denen es heißt, es könne im Krankenhaus unter Aufsicht geimpft werden, damit bei Komplikationen sofort interveniert werden kann.]
oder zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen (vgl. § 4 Abs 13 S. 3 AMG). Ist aufgrund der gesundheitlichen Disposition folglich mit Impfreaktionen diesen Ausmaßes zu rechnen, so besteht hier eine medizinische Kontraindikation
[Anm.: nicht nur!]
in Bezug auf die COVID-19-Imfpung.
Im Masernschutzgesetz gibt es Abs. 9a:
(9a) Sofern sich ergibt, dass ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann oder ein Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 seine Gültigkeit auf Grund Zeitablaufs verliert, haben Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut werden oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig sind, der Leitung der jeweiligen Einrichtung einen Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 innerhalb eines Monats, nachdem es ihnen möglich war, einen Impfschutz gegen Masern zu erlangen oder zu vervollständigen, oder innerhalb eines Monats nach Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Nachweises nach Absatz 9 Satz 1 Nummer 2 vorzulegen. Wenn der Nachweis nach Satz 1 nicht innerhalb dieses Monats vorgelegt wird oder wenn Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises bestehen, hat die Leitung der jeweiligen Einrichtung unverzüglich das Gesundheitsamt, in dessen Bezirk sich die jeweilige Einrichtung befindet, darüber zu benachrichtigen und dem Gesundheitsamt personenbezogene Angaben zu übermitteln. Absatz 9 Satz 3 gilt entsprechend.
Das Gesetz benennt oder definiert diese Ausnahmen nach Abs. 9a nicht. Was also führt dazu, dass ein Nachweis über einen Masernschutz erst zu einem späteren Zeitpunkt erbracht oder vervollständigt werden kann? Ist das evtl. eine PEI-Meldung, die noch nicht abschließend bearbeitet ist? Oder ist das der Teenie zuhause, der in eine Impfung nicht einwilligt, so dass jede Impfung entgegen seinem Willen als Kindeswohlgefährdung anzusehen wäre? Oder...?
Denkt gerne mal darüber nach 😉
👍 51❤ 11
Ein Fall vor dem OLG Frankfurt
Auch wenn das nicht explizit im Text drin steht, aber hier geht es auch um die Masern-Impfung:
👉 https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/olg-ffm-elternstreit--impfung-nur-mit-stiko-empfehlung
Leider zeigt dieser Fall exemplarisch, wie weit Gerichte, die sich auf die STIKO berufen, tatsächlich selbst von der STIKO entfernt sind - bzw. wie einseitig sie die Informationen lesen und bewerten.
Im vorliegenden Fall wollte eine Mutter ihren 6-jährigen Sohn aufgrund einer Darmerkrankung, Immundefizienz und möglichen Impfschäden in der Blutlinie des Sohnes nicht impfen lassen. Der Vater legte aber ein Attest des behandelnden Kinderarztes über die Impffähigkeit des Kindes vor.
Auf der Website des RKI findet sich das Grundlagepapier der STIKO und Fachgesellschaften aus dem Bundesgesundheitsblatt 6/2017 "Impfen bei Immundefizienz - Anwendungshinweise".
👉 https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2Fs00103-017-2555-4.pdf
Unter Punk 5.1 auf Seite 677 geht es um die Masern-Impfung.
Ob dieses Grundlagenpapier dem Gericht vorgelegen hat und es einfach nur ignoriert wurde???
Auf alle Fälle bestätigt dieses Dokument, dass eben schon beim Verdacht einer Immundefizienz, wenn schon kein Gutachten, dann zumindest eine Untersuchung in Bezug auf den Immunstatus durchgeführt werden muss, um eine Entscheidung im Einzelfall treffen zu können, weil aufgrund der Replikation des Impfagens Impfungen mit einem Lebendimpfstoff beim immundefizienten Patienten daher häufig kontraindiziert sind.
... sage nicht ich, sagt die STIKO.
Für uns stellt sich die Frage:
Wer folgt jetzt hier tatsächlich der STIKO?
Der Vater, der trotz des Verdachts der Immundefizienz impfen möchte?
Oder die Mutter, die zuerst einmal die Risiken abgeklärt haben möchte?
Das Gericht zumindest glaubt, der STIKO zu gefolgt zu sein...
🤯 32👍 19❤ 3
Impfaufklärung...
Das Thema Impfaufklärung ist Dank des Aufsatzes "Ärztliche Aufklärung bei Behandlungen mit bedingt zugelassenen mRNA-Impfarzneien" von Rechtsanwalt Carlos A. Gebauer und Prof. Dr. Katrin Gierhake gerade in aller Munde.
Doch so neu ist das gar nicht!
Schon 1997 ist im Deutschen Ärzteblatt ein Beitrag von RAin Julia Bütikofer erschienen, den ich euch wärmstens ans Herz legen möchte, wenn ihr kurz vor einer Impfberatung steht.
👉 https://www.aerzteblatt.de/archiv/6914/Schutzimpfungen-Aufklaerungspflicht-aus-juristischer-Sicht
Selten sieht man so eine große Kluft zwischen Theorie und Praxis, und das vor allem bei vorbeugenden Routineimpfungen.
Ärzteblatt_Schutzimpfungen_Aufklärungspflicht_aus_juristischer_Sicht.pdf0.69 KB
👍 48❤ 2
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 17.07.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
PayPal-Pool:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/8VtqZih4SG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2023-07-17-MSG Umsätze ZSF.pdf0.17 KB
❤ 11👍 10🥰 1
Herzlichen Glückwunsch nach Roth!
Vorgestern hat eine junge Dame aus Roth (Mittelfranken), gerade einmal 18 Jahre jung, Post vom Gesundheitsamt bekommen. Dieses gratuliert ihr nicht nur zum bestandenen Abi, sondern teilt ihr auch mit, dass das Verfahren gegen sie eingestellt wurde 🥳
Aber sicherlich interessiert euch ein die Vorgeschichte:
Das Gesundheitsamt hatte schon letztes Jahr zum ersten Mal die Eltern aufgefordert, einen Nachweis gem. Masernschutzgesetz für ihre damals noch minderjährige Tochter zu erbringen. Es folgten auch gleich zwei Einladungen zu Beratungsgesprächen im Amt, das zweite sogar, als die Tochter bereits volljährig war.
Im Mai kam zum ersten Mal Post an die Tochter, ein Einschreiben mit einer Anhörung vor einem Bescheiderlass. Das Amt beabsichtigte, das Verfahren gegen die Eltern einfach mit der Tochter weiter durchzuziehen. Der Tochter wurde also mitgeteilt, dass die Eltern stellvertretend für sie aufgefordert wurden, Termine wahrnahmen usw. usf.
Die Rückmeldefrist war Ende Juni. Da es sich hierbei um keine Ausschlussfrist handelte und es damit kein Problem ist, wenn die Post mal einen oder zwei Tage später ankommt, antwortete die Tochter direkt nach ihrer letzten Abitur-Prüfung mit einem Antrag auf Einstellung und Akteneinsicht.
Es kam, was kommen musste: Die Ablehnung der Einstellung. Selbstverständlich nicht als Bescheid, denn wer weiß auf den Ämtern schon, wie man mit Anträgen umzugehen hat. Sind ja alles keine Verwaltungsrechtler, sondern einfache Angestellte, die ihren Kopf hinhalten müssen 🤦♀️
Aus der Akteneinsicht wurde aber nur allzu deutlich klar, dass das Verfahren gegen die Tochter von Anfang ohne Rechtsgrundlage war, so dass der Antrag auf Einstellung erneuert wurde, unter Verweis auf die übersandte Akte, aus der sich die fehlende Rechtsgrundlage ergab.
Während der Vater noch den neuen bzw. erneuerten Antrag zur Post brachte, trudelte ein weiteres Schreiben des Amtes ein:
Das Verfahren wird eingestellt, die Akte geschlossen.
Offensichtlich war es dem Amt wohl doch nicht so geheuer, was sie da angeleiert hatten, so dass die Schule bestätigen musste, dass die nun ehemalige Schülerin nach ihrer erfolgreichen Abi-Prüfung keine Schule mehr besucht.
Im Rahmen des erneuerten Antrags auf Einstellung wurde auch gleich die Löschung aller Daten beantragt. Über diesen Antrag ist bisher noch nicht entschieden.
An dieser Stelle aber auch von uns:
Herzlichen Glückwunsch nach Roth, zum eingestellten Verfahren, aber vor allem auch zum bestandenen Abi!!!
👏 152👍 55❤ 36😁 6🥰 4🤡 1
Anekdoten aus dem Masern-Fundus...
Tatsächlich gibt es schon ein Update zum Fall, über den ich gestern berichtet hatte.
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/573
Die betroffene Mama hat zusätzlich zu ihrem Zwangsgeldbescheid nun einen Mahnbescheid über 156,53 € vom Landkreis Südliche Weinstraße erhalten. Dieser ging tatsächlich an die korrekte Adresse und trug auch den korrekten Namen.
Dennoch ist dieser Mahnbescheid außergewöhnlich, denn das Datum des Mahnbescheids wurde mit der Hand von "19. Juni 2023" auf "30.06.2023" korrigiert.
Falls ihr euch erinnert oder nachgelesen habt, habt ihr sicherlich gleich festgestellt, dass Brief ✉️ Nr. 7 erst am 22.06.23 hätte zugestellt werden sollen.
Kann es also sein, dass da eine Sachbearbeiterin in Landau tatsächlich einen Mahnbescheid schon vor der Zahlungsaufforderung erstellt hat 🤔
Alles Mutmaßungen...
Auch gegen diesen Mahnbescheid wird fristwahrend Widerspruch eingelegt, schließlich darf auch eine Behörde keine Mahnungen verschicken, wenn es nicht einmal eine Zahlungsaufforderung gab. Außerdem wird die Mama selbstverständlich einen Beleg für die korrekte Zustellung der Zahlungsaufforderung anfordern.
Wenn ihr noch mehr Lach- und Sachgeschichten aus der deutschen Ämterstube lesen möchtet, bleibt dran!
Verfassungsbeschwerde zur Masern"schutz"impfung - https://t.me/Masernschutzgesetz und der Chat dazu
In Kooperation mit
***
Immer im Original fundiert informiert - https://t.me/UN_Gespritzt_Empfang
***
Hilfe für Spritzenopfer - https://t.me/UN_gespritzt_Impfopferhilfe
***
Austausch bitte NUR in https://t.me/UN_Gespritzt_Austausch
***
Digitale Gesundheitsdaten sicher? - https://t.me/UN_Gespritzt_GesDaten_Empfang
***
😁 34👍 32❤ 9🤣 7🤯 2
