Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!
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Vorankündigung...
Wer von euch Zeit und Lust hat, morgen Abend (Mittwoch) um 18:IV Uhr findet ein Talk über unsere Aktionen in Sachen Verfassungsbeschwerden, Menschenrechtsbeschwerden etc. auf zwanzig4.media statt.
Den entsprechenden Link werde ich morgen teilen.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 26.06.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
PayPal-Pool:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/8KfTlO5adg
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
Repost from dieBasis funkt
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Schau mir in die Augen, Kleines, und sag mir: Was genau ist ein „sicherer“ Impfstoff?
Mitentscheidend für eine Aussage über die Sicherheit eines Impfstoffs ist die Größe der Versuchsgruppen während der Zulassungsstudie. Die von der Zulassungsbehörde akzeptierte Gruppengröße lässt zudem eine Aussage darüber zu, wie Gesundheitsbehörden und Gesetzgeber das Wort „Sicherheit“ definieren: Bei einem mRNA-Impfstoff, der allen Menschen in Deutschland dreimal injiziert wird, gilt er demnach immer noch als sicher, solange er nicht mehr als 25.000 Todesopfer fordert. Glaubst Du nicht? Dann lies diesen Artikel.
https://diebasis-partei.de/2022/06/schau-mir-in-die-augen-kleines-und-sag-mir-was-genau-ist-ein-sicherer-impfstoff/
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#diebasis #dubistdiebasis #diebasisfürfrieden #diebasisfürfreiheit #duhastdiewahl #corona #affenpocken #impfung #dieBasisfürDemokratiePhoto unavailableShow in Telegram
Schachzüge...
In der letzten Woche wurde viel zum Thema Corona-Impfpflicht im Hintergrund gearbeitet und drei Schriftsätze sind ans BVerfG rausgegangen.
(Ich werde diese so schnell wie möglich in unser Google-Doc einarbeiten.)
Aber eine Sache möchte ich euch jetzt schon mitteilen: Einige unserer alten Beschwerdeführer sind wieder mit im Rennen!
Da diese nach wie vor von der Corona-Impfpflicht betroffen sind und die Jahresfrist noch lange nicht abgelaufen ist, hat Dr. Lipinski sie im Rahmen des Aktenzeichens 2 BvR 990/22 wieder mit reingepackt.
Schließlich können wir ja nichts dafür, dass das BVerfG einige Verfahren abgetrennt hat 🤷♀️
Gelegenheit also, dass jeder seine Betroffenheit, die die Richter des 1. Senats offensichtlich nicht verstanden oder übersehen hatten (bzw. umgangen haben, indem sie mal pauschal jedem unterstellt haben, eine Kontraindikation zu besitzen) noch einmal dem 2. Senat darlegen kann.
Irgendwie erinnert mich das an das Kindergarten-Lied "Zehn kleine Zappelmänner..." 🤔
Übersicht...
Heute möchte ich euch gerne (noch einmal) eine Übersicht geben über die Dinge, die gerade laufen bzw. in Arbeit sind:
1️⃣ Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag gegen das Masernschutzgesetz, kombiniert mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die epidemische Lage nationaler Tragweite und das dritte Bevölkerungsschutzgesetz (Az. 1 BvR 2700/20)
Hier können wir aktuell nur warten, denn auf Sachstandsanfragen erhalten wir ja eh keine wirkliche Antwort.
2️⃣ Zwei Verfassungsbeschwerden inkl. Eilantrag gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen (Az. 1 BvR 958/22 und 2 BvR 990/22)
Ja, es sind noch zwei Beschwerden im Rennen, in denen wir gerade weiter vorgetragen haben und auch weiterhin vortragen werden. Und anhand der Aktenzeichen würde ich meinen, nun ist auch der zweite Senat beteiligt und muss unsere gesamte Beschwerde durcharbeiten.
3️⃣ EMRK-Beschwerde wegen des Masernschutzgesetzes in Straßburg
Hier warten wir auf die Hauptsache, denn wir hatten uns ja wegen der monatelangen Nichtbearbeitung unserer Beschwerde an die Straßburger Richter gewandt.
4️⃣ Akteneinsichtsgesuche für die Prüfung und Einreichung der EMRK-Beschwerden
Diese betrifft nicht nur das abgelehnte Az. 1 BvR 2649/21, sondern auch unsere outgesourcte Minderjährige Az. 1 BvR 84/22.
5️⃣ In Arbeit: ERMK-Beschwerden gegen die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen
6️⃣ In Arbeit: Anrufung des UN-Menschenrechtsausschusses in Genf
7️⃣ Überlegung: Individualbeschwerde vor dem Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen
Wir halten euch über all das auf dem Laufenden unter @masernschutzgesetz und freuen uns natürlich über eure tatkräftige Unterstützung, diese Infos auch in die Öffentlichkeit zu tragen 😃
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 09.06.22 gegen das Masernschutzgesetz, die epidemische Lage nationaler Tragweite, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz, die Bundesnotbremse und die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
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Pressemitteilung...
Dr. Lipinski hat eine Pressemitteilung über unseren Gang nach Straßburg herausgegeben, die ihr teilen könnt und bitte auch teilen sollt, damit diese Info an die Öffentlichkeit kommt:
👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Beschwerdefuehrergruppe_entscheidet_sich_fuer_die_Einlegung_einer_Menschenrechtsbeschwerde_nach_Art._34_EMRK
Danke!!!
Straßburg...
Es gibt Neuigkeiten. Vor allem auch nach dem heutigen Tag in Leipzig vor dem BVerwG, wo die Richter wegen zwei Offizieren nun schon den vierten und fünften Tag Verhandlung angesetzt haben, während die Richter des BVerfG über den Kopf von Tausenden Menschen über deren Schicksal ohne die Möglichkeit von Beweisanträge entschieden haben, ist klar, dass wir diesen Weg gehen müssen.
Also: Wir werden in die Menschenrechtsbeschwerde gehen!
Ein weiterer Grund dafür ist, dass wir in den letzten Wochen einen immerhin fünfstelligen Spendeneingang verbuchen konnten.
Herzlichsten Dank hierfür an alle von euch, die gespendet haben, unsere Beiträge geteilt und auch anders unterstützt 🙏
Das Minus unseres Spendenkontos ist zwar noch nicht ausgeglichen, aber wir sind auf einem guten Weg, dies innerhalb der nächsten Wochen zu schaffen und werden daher Dr. Lipinski & Team den Auftrag erteilen, mit der Ausarbeitung der EMRK-Beschwerde zu beginnen.
Was werden wir beim EGMR als verletzt rügen?
Ganz klar die Grundfreiheiten auf körperliche Unversehrtheit, auf Leben und den straf-/bußgeldrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz. Zu diesen Grundfreiheiten (Art. 2, 7 und 8 EMRK) werden wir auch Art. 6 (faires Verfahren und Anspruch auf rechtliches Gehör) und 9 EMRK (Religionsfreiheit) als verletzt rügen, vermutlich zumindest teilweise i. V. m. Art. 14 EMRK (Diskriminierung wegen eines "sonstigen Status").
Dr. Lipinski und sein Team werden recht bald eine entsprechende Pressemitteilung veröffentlichen.
Wir brauchen aber weiterhin eure Unterstützung:
Teilt unsere Posts auf Telegram und Facebook, spendet (einmalig, regelmäßig, kleine oder mittlere oder große Beträge) und "liked" unsere Beiträge. Sprecht Freunde, Nachbarn, Kollegen etc. weiterhin an, damit auch diese unsere Kanäle auf Facebook und Telegram abonnieren.
Und helft bitte auch mit, die Menschen über die Impfnebenwirkungen aufzuklären und unterstützt die Betroffenen bei den PEI-Meldungen.
OSG Reiners wird mit seinem Video von gestern Abend wohl jetzt für immer im Gedächtnis von jedem einzelnen der geimpften Kameraden bleiben und sie werden täglich ihre Lymphknoten unter den Armen kontrollieren. So etwas prägt sich ein und so wird er wohl viele Kameraden erreichen.
Danke für Eure Hilfe und Unterstützung!!!
Es darf in Deutschland einfach keine Impfpflicht geben. Weder gegen Masern, noch gegen Corona. Weder eine einrichtungsbezogene noch eine allgemeine 👍
Verhandlung vor dem BVerwG...
Wer heute mitbekommen möchte, was in Leipzig passiert, den verweise ich hiermit gerne auf den Kanal der Soldaten für das Grundgesetz:
👉 https://t.me/SoldatenGrundgesetz
OSG Reiners ist vor Ort und wird sich bemühen, in den Verhandlungspausen Updates zu geben.
SUSAR
... oder wie ist das mit der Beweislastumkehr?
Auch wenn es jetzt so klingt, bei SUSAR handelt es sich nicht um die männliche Form von "Susanne", sondern SUSAR steht für "suspected unexpected serious adverse reaction", also für den Verdachtsfall einer schwerwiegenden unerwarteten Nebenwirkung.
Diese SUSARs müssen im Laufe einer klinischen Prüfung, also Phase I bis Phase IV, vom Prüfer dokumentiert und an den Sponsor gemeldet werden. Der Sponsor selbst muss alles ordentlich dokumentieren und auch an die Behörden weiterleiten.
Da die klinische Phase IV gerade großflächig im Live-Betrieb abläuft, bedeutet das, dass alle Verdachtsfälle in Bezug auf SUSARs gemeldet werden müssen.
Und alle bedeutet tatsächlich alle und es ist unerheblich, ob der Verdacht von einem Prüfer, Arzt oder Studienteilnehmer geäußert wird, solange es sich hierbei um einen ➡️ Verdacht handelt, der
➡️ unerwartet eingetreten ist und eine
➡️ schwerwiegende
➡️ Reaktion sein könnte.
Schwerwiegend ist bereits eine stationäre Behandlung, d.h. muss noch nicht einmal über die InEK-Daten diskutiert werden, ob das schwerwiegende oder nicht schwerwiegende Ereignisse waren. Eine stationäre Behandlung ist als schwerwiegend definiert und die Definition wurde auch bisher nicht geändert.
Außerdem bestätigt sich hier wieder einmal die Meldepflicht aus § 6 Abs. 3 IfSG, die wohl für alle außer die Bundeswehr gilt. Anders kann ich es mir nicht erklären, wenn ich lese, dass deren Impfkomplikationen nicht ans PEI gemeldet wurden.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__6.html
Und jetzt wird es erst richtig interessant, besonders für alle Geschädigten:
Während bei einem zugelassenen Medikament, Impfstoff etc. der Geschädigte belegen muss, dass seine Schädigung an eben jenem Präparat liegt, ist das in einer klinischen Prüfungsphase anders. Hier müssen, Sponsor, Prüfer, pharmazeutisches Unternehmen, Behörden beweisen, dass die entsprechende Nebenwirkung nicht am besagten Präparat gelegen hat. Bis dahin müssen alle Verdachtsmeldungen als Schadensfall behandelt werden.
Weitere Infos findet ihr hier:
👉 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Service/Termine-und-Veranstaltungen/ringvorlesungen/2016_Winter/Ballering-Br%C3%BChl2401.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Die mantraartig immer wieder getätigte Aussage, dass es sich bei Verdachtsfällen ja nur um Verdachtsfälle handelt, die nichts darüber aussagen, ob es tatsächlich Nebenwirkungen der Impfstoffe sind, ist damit hinfällig. Solange nicht bewiesen ist, dass es keine Nebenwirkungen sind, müssen sie als Nebenwirkungen gewertet werden.
Da haben die Behörden und die pharmazeutischen Unternehmen sicher ganz schön viel zu tun, jeden einzelnen Fall unter die Lupe zu nehmen, und ich bin gespannt, ob sich vielleicht bei uns im Chat jemand meldet, der Post von BioNTech & Co. wegen weiterer Nachfragen erhalten hat, weil die den Fall untersuchen wollten.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass die Good Clinical Practice (GCP)-Verordnung, auf die in diesem PDF verwiesen wird, ja seit 27.01.2022 außer Kraft ist, aber auch im Arzneimittelgesetz finden wir hierzu eindeutig die Verantwortung des pharmazeutischen Unternehmens:
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__63j.html
Darüber hinaus fallen Altfälle, die noch während des Geltens der GCP-V auftraten, selbstverständlich unter die GCP-V.
Leider versuchen viele Mediziner, sich rauszureden, dass sie nicht melden müssen, weil sie eine Nebenwirkung der Impfung kategorisch ausschließen oder selbst den Patienten ja gar nicht geimpft haben. Hier müsste dann geprüft werden, ob dies neben einem Verstoß gegen § 6 Abs. 3 IfSG mit einem möglichen Bußgeld i.H.v. bis zu 25.000,- € nicht auch die klinische Prüfung verfälscht und damit gegen das Arzneimittelgesetz verstößt 🤔
Ich kann euch nur ermutigen, bei einer solchen Verweigerung der Meldung den Arzt auf das IfSG hinzuweisen und ggf. parallel beim zuständigen Gesundheitsamt, der Landesärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung nachzufragen, warum euer Arzt den Fall nicht meldet.
Prominente Unterstützung 😃
Unsere bisherige, auch deutliche Kritik an der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2022 hat einen sehr prominenten Fürsprecher gefunden:
Prof. Dr. Murswiek hat sich intensiv mit der Entscheidung des BVerfG beschäftigt und diese zu Recht auseinander genommen - und seine Stellungnahme hat es in sich!
👉 https://www.tichyseinblick.de/meinungen/impfpflicht-bundesverfassungsgericht-grundrechtsschutz/
Das BVerfG hat weder den Sachverhalt ermittelt noch unseren Vortrag auch nur ansatzweise gewürdigt. Noch dazu die eigenen Quellen nicht richtig gelesen...
Wenn das ist eine Ermutigung ist, den Weg nach Straßburg zu gehen!
Vielen, vielen Dank, Herr Prof. Dr. Murswiek!!!
Die Erstellung der EMRK-Beschwerde dürfte ca. 1 Monat andauern. Wir werden vermutlich auch noch zuvor Akteneinsicht beantragen, um einen hundertprozentig sicheren Nachweis dafür zu haben, dass unsere berechtigten Vorwürfe und Fragen in Richtung PEI und RKI in Form unserer Schriftsätze an die Behörden nicht weitergeleitet worden sind.
Sobald wir weitere News haben, werden wir euch alle informieren 👍
Bis dahin sind zwei unserer Beschwerden noch im Rennen und wir überlegen allen Ernstes, dieselbe Beschwerde noch einmal einzureichen - natürlich mit einem Update.
"Front"-Nachrichten...
Wir haben im Rahmen der noch im Rennen befindlichen Aktenzeichen 1 BvR 958/22 und 1 BvR 990/22 einen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 09.06.22 gestellt, um nach wie vor vortragen zu können.
Interessant ist hierbei, dass eine genesene Studentin mit dabei ist, deren politischer Genesenenstatus in Deutschland abgelaufen ist. Außerdem ein Arzt, der gekündigt wurde, weil eine Kollegin die Frechheit hatte, T-Zellen zu besitzen, was er ihr bescheinigt hat. Er fällt ab sofort unter das Gesetz, weil er ohne Impfung keine Anstellung mehr findet - also keine Sonderfallregelung des Gesundheitsamts.
Dann wäre da noch eine GmbH aus dem Bereich Pflege, die sich in der Gründung befand, als die Corona-Impfpflicht über sie hereinbrach. Der Geschäftsführer setzt auf überwiegend ungeimpfte Mitarbeiter, da er als Einrichtungsleiter eines Heimes, in dem er aktuell angestellt ist, nicht nur die Nebenwirkungen live miterleben konnte, sondern auch den Ausfall geimpfter Mitarbeiter. Er möchte mit seiner GmbH ein ganzheitliches Pflegekonzept verfolgen, darf nun aber keine Mitarbeiter mehr einstellen.
Nach Beschluss des Verfassungsgerichts, das der Meinung ist, das Gesetz würde nicht in den Beamtenstatus eingreifen, sollen unsere Feuerwehrbeamten eben nur noch Feuerwehr fahren und keinen Rettungsdienst mehr. Also sind sie nicht betroffen vom Gesetz. Wie die Arbeitgeber und die Gesundheitsämter darauf reagieren, wissen wir leider noch nicht, jedoch wurde mir heute aus anderen Landkreisen zugetragen, dass die Gesundheitsämter gar keine Beamten angeschrieben hätten. Zumindest gibt es bei uns im Chat schon Beamten, die Post bekommen haben.
Auch unsere Medizinphysikerin, die im Home-Office arbeiten könnte, ist nach Auffassung des BVerfG ja nicht betroffen, nach Auffassung des GA aber schon. Sie hat selbstverständlich auch Post bekommen.
Interessant wird es für einen unserer Ärzte mit eigener Praxis, der letzten Dienstag Selbstanzeige beim zuständigen GA gemacht hat. Er wird die Selbstanzeige jetzt mal versuchsweise zurückziehen und auf die neue StIKo-Empfehlung verweisen, da er nachweislich doppelt genesen ist.
Unsere Heilerziehungspflegerin, die Kinder aus dem SGB VIII und SGB IX betreut, hatte bereits einen Bußgeldbescheid, der nun zurückgezogen wurde, weil das Gesundheitsamt Kenntnis von ihrem Genesenenstatus erlangt hat.
Woher es diese Kenntnis hat, wissen wir noch nicht. Stand bestimmt nicht in der Zeitung und dass die beim BVerfG nachgefragt haben, ist auch unwahrscheinlich 🤔
Und wir haben einen neuen PayPal-Pool, da der alte, mit dem wir einen Rekord gebrochen und über 8000 € gesammelt haben, mal wieder abgelaufen ist:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/8KfTlO5adg
Wie es bzgl. EGMR oder anderen Plänen weitergeht, wissen wir leider immer noch nicht, werden euch aber selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
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StIKo-Empfehlungen...
Und wieder gibt es eine neue StIKo-Empfehlung, mittlerweile die 20.
👉 https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/21_22.pdf?__blob=publicationFile
Lest mal auf S. 13, denn es gibt sie nun endlich:
Die doppelt und dreifach Genesenen!
Die StIKo präsentiert ihre wissenschaftliche Meinung, dass zweifach und dreifach Genesene grundimmunisiert sind, sofern die zweite Infektion mehr als drei Monate nach der ersten lag. Damit widerspricht sie zwar den Vorgaben des § 22a IfSG, den es im Rahmen der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen zu erfüllen gilt, aber wer ist denn nun wissenschaftlicher:
Der Gesetzgeber oder die StIKo?
Auf alle Fälle ist es eine Chance im Gespräch mit dem Gesundheitsamt. Es wird ja wohl die Frage erlaubt sein, warum man nach StIKo grundimmunisiert ist, nach Gesetzestext aber nicht 🤔
Je nachdem, wie man diese Grafik interpretiert, könnte man denken, dass die erste Infektion auch mit Hilfe von Antikörpern nachgewiesen werden kann (Fußnote 1).
Randnummer 85...
Viele von euch haben sicherlich die Diskussion rund um die vermeintliche "Ausstiegsklausel" des BVerfG rege verfolgt. Diese steht in Rn 167 des Beschlusses des BVerfG zur Corona-Impfpflicht:
"Allerdings kann eine zunächst verfassungskonforme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft verfassungswidrig werden, wenn ursprüngliche Annahmen des Gesetzgebers nicht mehr tragen."
Das klingt zwar toll, jedoch hatte ich bereits in einem meiner letzten Posts erwähnt, dass dem BVerfG keine Veränderung bis zum 27.04. aufgefallen war und offensichtlich auch keine Veränderung bis zum 19.05., sonst wäre der Beschluss noch einmal überarbeitet worden.
Ich möchte aber gerne mit euch teilen, was mir richtig Bauchweh macht, nämlich Rn 85:
[...] Zwar ist dem Gesundheitsamt jeweils ein Ermessensspielraum eingeräumt. Es steht jedoch nicht zu erwarten, dass das Gesundheitsamt diesen regelmäßig zu Gunsten der Beschwerdeführenden nutzen und insbesondere weder die Vorlage eines Nachweises anfordern noch ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot anordnen wird, so dass es ihnen möglich wäre, ihre bisherige Tätigkeit ohne Nachweis fortzuführen. Denn der § 20a Abs. 5 IfSG zugrundeliegende Regelungszweck, vulnerable Personen zu schützen (vgl. BTDrucks 20/188, S. 37 ff.), legt sowohl die Anforderung des Nachweises als auch – bei dessen nicht rechtzeitiger Vorlage – den Erlass einer Anordnung nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG in der Regel nahe. Vorbehaltlich besonders gelagerter Einzelfälle dürfte daher für das Gesundheitsamt letztlich kein insoweit relevanter Spielraum bestehen.
Damit erteilt das BVerfG den Gesundheitsämtern nicht nur einen Freibrief, künftig gegen Bestandspersonal ein Tätigkeits- / Zutrittsverbot zu erteilen, sondern behauptet auch quasi, dass zum Schutz der vulnerablen Gruppe gar keine andere Möglichkeit besteht - außer eben im absoluten Ausnahmefall.
Mal ganz ehrlich:
Welches Gesundheitsamt wird sich nach einem solchen Beschluss trauen, kein Tätigkeits- / Zutrittsverbot zu erteilen? Dann wäre doch im Falle einer positiven Testung auf SARS-CoV-2 einer vulnerablen Person evtl. das Gesundheitsamt in der Haftung, wenn sie kein solches Verbot ausgesprochen hätten.
Darüber hinaus gilt § 31 (1) BVerfGG.
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__31.html
Es wird sich wohl kein Gericht in Deutschland gegen das BVerfG stellen, schon gar nicht, wenn das Gesundheitsamt ein Tätigkeits- oder Zutrittsverbot erteilt hat. Sie dürften alle argumentieren, dass der Beschluss am 19.05. veröffentlicht wurde und sich eben nichts geändert hat (Rn 237). Und "Widerspruch und Anfechtungsklage gegen eine vom Gesundheitsamt nach Satz 2 erlassene Anordnung oder ein von ihm nach Satz 3 erteiltes Verbot haben keine aufschiebende Wirkung" (vgl. § 20a Abs. 5 Satz 4 IfSG).
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20a.html
Zwar haben wir noch zwei Beschwerden im Rennen, aber alles, was wir tun können, ist politisches Taktieren. Das hat nichts mehr mit Juristerei zu tun, denn bereits über Art. 14-a der VO (EU) 726/2004 hätte die Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen schon rein formell gekippt werden müssen, weil dieser einen Off-Label-Use der Impfstoffe belegt und ein Off-Label-Use niemals verpflichtend gemacht werden kann. Entweder wurde es nicht gelesen, oder es wurde ignoriert, d.h. wir können nur so in der Argumentation nachlegen, dass das BVerfG einer der weiteren Beschwerden stattgeben kann, ohne sein Gesicht zu verlieren.
Wie ich es drehe und wende, und auch, wenn ich nicht wirklich "Glauben" an den EGMR habe, ist es in meinen Augen der einzige Weg, den wir zeitnah beschreiten können. Falls wir dort gewinnen, müssten wohl die Gesundheitsämter allen Freigestellten ihren Verdienstausfall erstatten, d.h. wir bauen mit unserem Gang nach Straßburg wenigstens ein wenig Druck auf diese von der anderen Seite auf.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 23.05.22.
Unser aktuelles Minus liegt bei ca. 29.000 €.
Wir würden gerne auch mit der Corona-Impfpflicht weiterziehen zum EGMR nach Straßburg, jedoch können wir es uns aktuell leider noch nicht leisten, suchen aber nach einer Lösung.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
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Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
Pressemitteilung...
Dr. Lipinski hat sich nun auch im Rahmen einer Pressemitteilung zum Beschluss des BVerfG geäußert.
👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Verfassungsrechtlich_grob_unrichtiger_Beschluss_des_BVerfG_zur_bereichsbezogenen_Impfpflicht_Az._1_BvR_2649_21
Ein paar Gedanken zum Beschluss des BVerfG...
Nachdem sich der Trubel der letzten Tage nun auch bei mir ein wenig gelegt hat, möchte ich gerne einige Gedanken zum Beschluss des BVerfG mit euch teilen.
Unser letzter ausführlicher Vortrag gegenüber dem BVerfG war vom 16.05.22. Wir haben also immer die aktuelle Lage mit eingebracht. Das letzte ausführliche Situationsupdate war vom 11.04.22. Wie ihr wisst, hatten wir die Zusage des BVerfG, dass alle Vorträge bis zum 12.04.22 auf alle Fälle berücksichtigt würden.
Leider konnte jedoch das BVerfG selbst im Zeitraum vom 10.12.21 bis zum 27.04.22 (oder gerne auch nur bis zum 21.04.22 als Datum des letzten erwähnten RKI-Berichts) keine Veränderung der Situation erkennen, vgl. Rn 237.
"Doch auch nach Verabschiedung des Gesetzes gab es keine neuen Entwicklungen oder besseren Erkenntnisse, die geeignet wären, die ursprünglichen Annahmen des Gesetzgebers durchgreifend zu erschüttern."
Auf unsere Rüge des Verstoßes gegen RL (EG) 2001/83, wonach ein Gutachten gem. Anhang I vor einer Zulassung der Impfstoffe hätte erstellt werden müssen, wurde nicht eingegangen, ebenso wenig auf das Fehlen eines Mitgliedes im CHMP mit einer Expertise in präklinischen Sicherheitsstudien. Also ist es auch nicht verwunderlich, dass nicht nur Seitens der EMA, sondern auch Seitens des BVerfG die fehlenden präklinischen Studien am alten männlichen Goldhamster genauso unberücksichtigt blieben, wie die verpflichtenden Studien am trächtigen Kaninchen vor der Anwendung an Schwangeren.
Leider wurde ebenfalls ignoriert, dass die Zulassung der Präparate auf VO (EU) 726/2004 Art. 14-a basiert, d.h. dass nicht nur ein Fremdschutz explizit ausgeschlossen ist (Anwendung nur am Patienten!), sondern dass diese Zulassung Dank des Vorhandenseins von Präparaten zur Behandlung von COVID-19 faktisch EU-weit als erloschen gilt und Deutschland die Präparate selbst nicht zugelassen hat.
Auch dass es für die ganzen Booster-Impfungen gar keine Zulassung gibt, da diese auf nationaler Ebene hätten geregelt werden müssen, was aber nicht geschehen ist, wurde ignoriert. Wichtig: Eine StIKo-Empfehlung basiert auf einer Zulassung, ersetzt diese aber nicht!
Hier muss man dem BVerfG sogar Recht geben, denn alle diese Punkte haben sich tatsächlich seit dem 10.12.21 nicht verändert!
Frau RA Ellen Rohring hatte in einem Youtube-Video darauf hingewiesen, dass nach § 25 BVerfGG eine mündliche Verhandlung hätte stattfinden müssen.
👉 https://www.youtube.com/watch?v=cHpRyz8ynJ8
Dem übergeordnet steht aber wohl § 94 (5) BVerfGG, wonach eine mündliche Verhandlung nicht nötig ist, wenn die Verfassungsorgane die Möglichkeit hatten, sich zu äußern.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/bverfgg/__94.html
Hierzu können wir leider (noch) nicht sagen, ob unsere Beschwerde, vor allem auch in Bezug auf den Nachtrag zu § 22a IfSG den Verfassungsorganen weitergeleitet wurde und ob das evtl. irgendwelche Auswirkungen haben könnte. Tatsächlich haben wir mehrmals eine mündliche Verhandlung beantragt.
Mehrere Beschwerdeführer von uns wurden mit Beschlüssen vom 11.05.22 und 18.05.22 abgetrennt und werden unter neuen Aktenzeichen weiter geführt.
Welche Konsequenzen das für uns hat, wissen wir auch noch nicht, möchten uns aber die Freiheit raus nehmen und weiter unter den neuen Aktenzeichen vortragen.
Bzgl. des Gangs nach Straßburg zum EGMR und einer UN-Menschenrechtsbeschwerde laufen gerade die internen Diskussionen.
Podcast...
Tichys Einblick hat einen Podcast mit Dr. Lipinski veröffentlicht.
👉 https://www.tichyseinblick.de/podcast/te-wecker-am-20-mai-2022/
Dazu möchte ich noch anmerken:
Am Anfang heißt es, dass alle Beschwerden abgelehnt worden wären. Hiervon ist uns noch nichts bekannt!!!
Es müssten noch etliche Beschwerden im Rennen sein und auch wir haben gestern (nach dem Beschluss) noch zwei Abtrennungsbescheide bekommen, wonach Beschwerdeführer von uns, die erst nach dem 27.04. zur Beschwerde dazugekommen sind, mit neuen Aktenzeichen weitergeführt werden.
Pressemeldung...
Hier eine Pressemeldung von Tichys Einblick mit einem Statement von unserem Dr. Lipinski:
👉 https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/bundesverfassungsgericht-bestaetigt-einrichtungsbezogene-impfpflicht/
Beschluss des BVerfG...
Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache am 27.04. abgelehnt und ist mit der Veröffentlichung wohl drei Wochen lang "schwanger" gegangen.
Wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt und unsere Beschwerde ist öffentlich einsehbar:
👉 https://docs.google.com/document/d/12jEjHfnnWXKM3WKblxTuKjCeJHuk2jBnlhSCzpxUmAA/edit?usp=sharing
Schaut euch an, was das BVerfG daraus gemacht hat!
👉 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html;jsessionid=B344965471667C0906B2BD0BABFFD016.2_cid507
Wenn ihr das miteinander vergleicht, werdet ihr feststellen, dass nicht nur Zweifel am Rechtsstaat angebracht sind, sondern auch an der Fähigkeit der Verfassungsrichter, sinnentnehmend zu lesen.
Wie es weitergeht, wissen wir noch nicht. Wir müssen uns jetzt erst einmal sortieren, weil das schon richtig krass ist.
