Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
رفتن به کانال در Telegram
2025 سال در اعداد

13 878
مشترکین
اطلاعاتی وجود ندارد24 ساعت
-187 روز
-5330 روز
آرشیو پست ها
Klageerweiterung...
Wie bereits angekündigt, teile ich unseren letzten Schriftsatz ans VG Köln. In diesem wurde die Feststellungsklage, dass das Masernschutzgesetz verfassungswidrig ist, erweitert auf die Bundesländer
➡️ Baden-Württemberg,
➡️ Bayern,
➡️ Brandenburg und
➡️ Nordrhein-Westfalen.
D.h. nun müssen sich auch noch vier Bundesländer-Gerichte mit dem Vortrag auseinandersetzen und die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzespaketes auf dessen Basis bewerten.
Ihr findet in dem Schriftsatz auch eine Verarbeitung vieler IFG-Anfragen der letzten Zeit, die Zweifel an der Zuverlässigkeit der Arbeit von PEI und RKI nähren.
2024-04-12 Schriftsatz VG Köln (anonymisiert).pdf5.66 MB
🙏 78👍 33❤ 11🕊 3🔥 2
Pressemitteilung...
Dr. Lipinski hat eine weitere Pressemitteilung zu seinem Verfahren vor dem VG Bayreuth veröffentlicht, in dem nun final der Kontraindikationsnachweis des betroffenen Kindes anerkannt wurde und die Hauptsache für erledigt erklärt werden konnte.
Der Beschluss des VG Bayreuth wurde sogar veröffentlicht und ist damit für jeden einsehbar:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-42782?hl=true
In der Zwischenzeit hat sich auch in Sachen Feststellungsklage vor dem VG Köln einiges getan. Das VG Köln war nämlich der Meinung, dass das OVG NRW ja nunmehr in einem Eilverfahren entschieden hätte, dass das Gesetz wohl eher nicht verfassungswidrig ist, so dass es sich diese Prüfung ja nun sparen könnte. Also regte es an, dass wir die Feststellungsklage doch in der Hauptsache für erledigt erklären — was wir natürlich nicht getan haben.
Schriftsatz folgt 😉
Unsere Projekte wie die Feststellungsklage und die Verfassungsbeschwerden (es ist ja neben dem Masernschutzgesetz immer noch die Beschwerde gegen die "Epidemische Lage nationaler Tragweite" und die Beschwerde gegen das "Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung" offen) sowie die Beschwerde beim EGMR gegen die COVID-Nachweispflicht im Gesundheitswesen ist nur durch euch möglich gewesen und auch weiterhin nur durch euch möglich. Aktuell haben wir ein kleines Polster auf dem Konto 🙏
Wer uns weiter unterstützen möchte, findet unsere Bankverbindung immer im Kanal angeheftet.
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
👍 33🙏 14❤ 6👏 1
Unterstützung...
Das VG Bayreuth hat ein Urteil, d.h. eine Hauptsache-Entscheidung, gefällt, die für uns alle sehr schlecht ist.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2025-N-5000?hl=true
Im Prinzip ist es der Freifahrtschein für eine Behörde, Aufforderungen mit einer nicht erfüllbaren Frist zu verschicken und darauf aufbauend Bußgelder zu vergeben.
Für die Prüfung des zugrundeliegenden Verwaltungshandeln sind die Amtsgerichte nicht zuständig, das VG Bayreuth teilt nun mit, dass es dafür aber auch nicht zuständig ist. In meinen Augen sagt § 40 VwGO hier jedoch etwas anderes.
Zum Hintergrund des Falles:
Das Ordnungsamt Forchheim (nicht das Gesundheitsamt!) hatte eine Familie aufgefordert, innerhalb von einem Monat für deren einwilligungsfähige, jedoch nicht einwilligungsbereite Tochter einen Nachweis bei Gesundheitsamt vorzulegen. Hiergegen haben die Eltern geklagt.
Das LRA Forchheim erklärte auch sofort, dass es sich bei der Aufforderung um einen Verwaltungsakt gehandelt habe, was das VG Bayreuth jedoch nicht aufhielt, im Rahmen eines prozessualen Hinweises mitzuteilen, dass es doch ganz gechillt für alle wäre, wenn das LRA erklären würde, dass es kein Verwaltungsakt wäre, der da zur Bußgeldbewehrung geführt hat, weil dann das VG ja nicht mehr zuständig wäre.
Das Ordnungsamt leitete wegen Zuwiderhandlung gegen die Aufforderung ein Bußgeldverfahren ein und vergab gegen beide Eltern je ein Bußgeld von 1000 € wegen Wiederholungstat. Dieses wurde durch die Richterin am AG Forchheim, die seinerzeit bereits behauptete, der Einspruch gegen den ersten Bußgeldbescheid wäre verfristet gewesen, obwohl die Eltern das Gegenteil beweisen konnten, durchgewunken.
Die Eltern haben also bereits viel Geld bezahlt und sind nun in die Berufung gegen das Urteil vor den VGH Bayern gezogen.
Wir möchten die Familie gerne unterstützen, weil die nächste Entscheidung richtungsweisend für uns alle sein kann und wird — nicht nur in Bayern.
Wer es von euch auf dem Herzen hat, selbst etwas dazu zu geben, kann dies per PayPal (Freunde & Familie) tun an die Adresse shardt@web.de.
Danke für eure Unterstützung 🙏
👍 30❤ 7🔥 4🙏 4🤔 2
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 26.02.25 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2025-02-26-MSG Umsätze ZSF.pdf0.16 KB
👍 8❤ 3
Pressemitteilung...
Dr. Lipinski konnte beim Verwaltungsgericht Bayreuth einen Teilerfolg für Eltern eines nicht gegen Masern geimpften Kindes erzielen. Auch wenn die Thematik teilweise auf einen Sonderfall zugeschnitten ist, lohnt sich die Lektüre der nachfolgenden 👉 Pressemitteilung .
Auch solche Teilerfolge werden indirekt durch unsere Aktivitäten und durch eure finanziellen Zuschüsse (mit)ermöglicht. Durch die nicht wenigen Verfahren, die wir als Klägergruppe gegen das sog. "Masernschutzgesetz" seit Jahren selbst führen, konnten Rechtsanwalt Dr. Lipinski und sein Team sich auf diese Materie spezialisieren, wie das nur wenige andere Rechtsanwaltskanzleien tun konnten bzw. getan haben.
Jede kleine, große und / oder regelmäßige Spende oder sonstige Unterstützung unserer Klägergruppe fördert auch solche Erfolge wie in der obigen Pressemitteilung beschrieben, wovon viele andere nicht geimpfte Eltern, Schüler etc. profitieren können.
Wenn ihr unser Großprojekt unterstützen möchtet, findet ihr unsere Bankverbindung und der aktuelle Kontostand regelmäßig neu im Kanal angeheftet.
👍 41❤ 18🙏 9👎 1
Das RKI...
Heute folgt ein kurzes Update zur Anfrage ans RKI in Bezug auf die Nutzen-Risiko-Analysen.
https://fragdenstaat.de/a/325392.
Das RKI hatte bereits mitgeteilt, das Bundesverfassungsgericht bisher nicht darüber informiert zu haben, dass die STIKO nie irgendwelche Nutzen-Risiko-Analysen der in Deutschland verwendeten MMR(V)-Impfstoffe erstellt hat, so dass die Darlegungen in der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 469/20 u.a. falsch sind.
Daraufhin wollte ich wissen, ob das RKI noch beabsichtigt, diesen Irrtum klarzustellen.
Leider hat das RKI zwischenzeitlich geantwortet, dass sie mir diese Frage nicht beantworten werden, da es sich hierbei um eine allgemeine Bürgeranfrage handele, und nicht um eine Frage nach IFG.
Es darf also jeder Bürger dem RKI die Frage stellen, ob das RKI beabsichtigt, dem Bundesverfassungsgericht mitzuteilen, dass die STIKO gar keine Nutzen-Risiko-Analysen der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe erstellt und sie auch gar nicht besitzt.
Hier findet ihr das Kontaktformular des RKI:
https://www.rki.de/SharedDocs/Kontaktformulare/Z/Zentrale/Integrator.html
Gerne dürft ihr Screenshots eurer Anfragen im Chat teilen — als Anregung für andere, welchen Text sie verwenden können 😉
👏 33👍 25❤ 8🤯 1
Montabaur, die II.
Ihr erinnert euch noch an die Geschichte aus Montabaur?
https://t.me/Masernschutzgesetz/712
Trotz anwaltlichem Schriftsatz und trotz nicht mehr vorhandenem Aufforderungsschreiben wird morgen um 10:20 Uhr verhandelt wegen Verstoßes gegen ein nicht mehr vorhandenes Aufforderungsschreiben verhandelt.
Wer also Zeit und Lust hat, morgen einen Ausflug zum AG Montabaur zu machen, ist herzlich eingeladen: Sitzungssaal 8.
Da wundert man sich doch nicht, dass die BILD-Zeitung schreibt, die deutsche Justiz wäre völlig überlastet.
👍 17❤ 10🤯 6🙏 4
Das Masernschutzgesetz — ein voller Erfolg!
Die Barmer Krankenkasse hat letzte Woche eine Pressemitteilung herausgegeben, in der sie über eine Untersuchung zum Masernschutzgesetz berichtet.
https://www.barmer.de/presse/presseinformationen/pressearchiv/barmer-arzneimittelreport-masernschutz-in-deutschland-noch-immer-unzureichend-1295468
Weitere Details und Hintergründe sind dort verlinkt.
Vorgestern fasste dann das ArztPortal in seinem Newsletter das Ganze so zusammen:
"Zentrales Ergebnis der Analyse der BARMER-Routinedaten ist, dass die angestrebten Impfquoten für die 13 empfohlenen Impfungen zur Grundimmunisierung bei keiner Impfung erreicht werden, auch nicht für Masern nach Einführung der Impfpflicht."
Aber dieser Satz ist auch gut:
"Hinzu kommt, dass bei fast allen freiwilligen Impfungen nach der Einführung der Masernschutzimpfung ein Rückgang der Impfrate festzustellen ist."
https://www.deutschesarztportal.de/interaktiv/rp-newsletter/archiv/detail/masernimpfpflicht-was-hat-sie-gebracht
Wenn das Ziel des Masernschutzgesetzes war, die Impfquoten zu erhöhen, ist dies offenbar misslungen. Wenn das Ziel des Masernschutzgesetzes jedoch war, die Impfmündigkeit zu erhöhen, dann scheint das Gesetz schon jetzt ein voller Erfolg zu sein 👍
👍 115😁 19👏 17❤ 8🎉 4💩 3🔥 2💯 1🙈 1
Die Nutzen-Risiko-Analysen der in Deutschland zugelassenen MMR(V)-Impfstoffe...
Auf der Suche nach den Nutzen-Risiko-Analysen machen wir kleine Fortschritte.
Nachdem das RKI klargestellt hatte, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss aus dem Jahr 2022 zu Az. 1 BvR 469/20 eine Unwahrheit verbreitet hat,
vgl. https://fragdenstaat.de/a/314386,
sind die Analysen nunmehr beim PEI angefragt,
vgl. https://fragdenstaat.de/a/323293.
Das PEI hatte auch ziemlich schnell zugesichert, sich auf die Suche zu begeben, wobei es allerdings sein kann, dass diese Information dann 500 € kostet.
Aber was sind schon 500 € für vier Nutzen-Risiko-Analysen?
Allerdings konnte ich es nicht lassen, beim RKI nachzufragen, ob das BVerfG bereits darüber informiert ist, dass die von ihm behaupteten Analysen so definitiv nicht existieren,
vgl. https://fragdenstaat.de/a/325392.
Antwort:
Bisher hat das RKI den Irrtum noch nicht aufgeklärt.
Dafür hat aber tatsächlich das Gesundheitsamt Osnabrück als erstes Gesundheitsamt, von dem wir es mitbekommen haben, etwas gefunden, von dem es glaubt, es handele sich um die gesuchten Nutzen-Risiko-Analysen.
https://www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Epidemiologisches-Bulletin/2010/32_10.pdf?__blob=publicationFile&v=3
(dort vor allem die Seite 320)
Diese vermeintlichen Nutzen-Risiko-Analysen für die Impfstoffe Priorix, Priorix Tetra, M-M-RVaxPro und ProQuad schafft es vollständig, darauf zu verzichten, die vier Markennamen zu benennen, mutmaßlich, um keine Probleme mit dem Urheberrecht zu bekommen.
Tatsächlich könnte man das Dokument wohl auch zusammenfassen mit den Worten: "Wir wissen, dass wir nichts wissen, und jetzt wisst ihr es auch."
Wie auch immer, wir bleiben weiter dran 👍
👍 97❤ 24👏 13😁 4🥰 1🙏 1
Photo unavailableShow in Telegram
👆 Danke!!!
Heute möchte ich mich gerne mal bei unserer Landkreis-Gruppe Waldshut-Tiengen bedanken.
Diese hatte 2023 zusammengelegt und sich den Gerhardt-Rechtskommentar gekauft. Nachdem der nun aber aufgrund der vielen Einstellungen der Verfahren vor dem Amtsgericht nicht mehr gebraucht wurde, haben sie ihn mir "vererbt" und heute kam das Päckchen an.
Dankeschön!
Der kommt direkt neben den Sangs/Eibenstein 😉
👍 48❤ 17👏 8🙏 2🔥 1🤩 1
AG Bad Liebenwerda...
In Elbe-Elster hat es vor einer Weile einen "Doppeldecker" gegeben. So nennen wir einen Bußgeldbescheid, der an zwei Personen gemeinsam gerichtet ist, in dem das Bußgeld aber nicht aufgeteilt wird auf die beiden.
Die Eltern gingen schon im November völlig entspannt in die mündliche Verhandlung am AG Bad Liebenwerda und versuchten dort zuerst, den Richter mit Argumenten zu erreichen. Dies gestaltete sich leider als etwas schwierig und der Richter erschien sehr voreingenommen. Es fielen Sätze wie "Wir haben in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern." oder "Das Bußgeld soll Sie dazu bewegen, die Impfung vorzunehmen."
Erst ganz zum Schluss spielten die Eltern ihre Trumpfkarte aus, dass Bußgeldbescheide gegen mehrere Personen gemeinsam unzulässig sind.
Daraufhin wendete sich das Blatt und der Richter schien deutlich zahmer zu werden. Man könne sich doch auch einvernehmlich einigen. Es ginge ja nur um 125 € Bußgeld für jeden bei 250 € Gesamtsumme. Auch das Leisten von Sozialstunden, die jeweils mit 10 € vergütet würden, wäre da eine Option...
Aber die Eltern blieben eisern und sagten: "Nö!"
Die Verhandlung wurde vertagt und ist zwischenzeitlich neu terminiert, nachdem das Gericht durch Einsichtnahme in zwei Rechtskommentare festgestellt hat, dass die Bußgeldbescheide nicht zu beanstanden sind.
Was soll man dazu sagen?
In Brandenburg ticken die Uhren ⏰ ganz offensichtlich anders als in den anderen Bundesländern, in denen Bußgeldbescheide nicht an mehrere Personen gemeinsam gehen dürfen.
Wir sind gespannt auf den Ausgang der mündlichen Verhandlung. Die Eltern haben bereits angekündigt, Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu stellen.
👍 63❤ 11🔥 5
AG Bad Liebenwerda...
In Elbe-Elster hat es vor einer Weile einen "Doppeldecker" gegeben. So nennen wir einen Bußgeldbescheid, der an zwei Personen gemeinsam gerichtet ist, in dem das Bußgeld aber nicht aufgeteilt wird auf die beiden.
Die Eltern gingen schon im November völlig entspannt in die mündliche Verhandlung am AG Bad Liebenwerda und versuchten dort zuerst, den Richter mit Argumenten zu erreichen. Dies gestaltete sich leider als etwas schwierig und der Richter erschien sehr voreingenommen. Es fielen Sätze wie "Wir haben in Deutschland eine Impfpflicht gegen Masern." oder "Das Bußgeld soll Sie dazu bewegen, die Impfung vorzunehmen."
Erst ganz zum Schluss spielten die Eltern ihre Trumpfkarte aus, dass Bußgeldbescheide gegen mehrere Personen gemeinsam unzulässig sind.
Daraufhin wendete sich das Blatt und der Richter schien deutlich zahmer zu werden. Man könne sich doch auch einvernehmlich einigen. Es ginge ja nur um 125 € Bußgeld für jeden bei 250 € Gesamtsumme. Auch das Leisten von Sozialstunden, die jeweils mit 10 € vergütet würden, wäre da eine Option...
Aber die Eltern blieben eisern und sagten: "Nö!"
Die Verhandlung wurde vertagt und ist zwischenzeitlich neu terminiert, nachdem das Gericht durch Einsichtnahme in zwei Rechtskommentare festgestellt hat, dass die Bußgeldbescheide nicht zu beanstanden sind.
Was soll man dazu sagen?
In Brandenburg ticken die Uhren ⏰ ganz offensichtlich anders als in den anderen Bundesländern, in denen Bußgeldbescheide nicht an mehrere Personen gemeinsam gehen dürfen.
Wir sind gespannt auf den Ausgang der mündlichen Verhandlung. Die Eltern haben bereits angekündigt, Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu stellen.
Photo unavailableShow in Telegram
👆 Pressespiegel...
Der heutige Post ist ein Foto aus dem aktuellen Donaukurier, online für Abonnenten abrufbar unter:
https://www.donaukurier.de/lokales/landkreis-pfaffenhofen/amtsgericht-gibt-eltern-recht-die-masernimpfung-aus-religioesen-gruenden-ablehnen-17775047
Ich empfehle besonders die Lektüre des letzten Absatzes im grauen Kasten 😉
👍 102👏 24❤ 13🎉 7👌 5❤🔥 3🙏 1
Antwort vom PEI...
Kaum hatte ich vorgestern das PEI daran erinnert, dass ich immer noch auf die Nutzen-Risiko-Analysen für die vier in Deutschland zugelassenen MMR(V)-Impfstoffe warte, erhielt ich eine Eingangsbestätigung.
https://fragdenstaat.de/a/323293
Für 30 € bis 500 € würde man mir schon diese Analysen übermitteln, muss aber erst mit allen Betroffenen abklären, ob die Daten überhaupt herausgegeben werden dürfen.
Möglicherweise ist genau das ja der Grund, warum diese Analysen der STIKO nicht vorliegen: Geschäftsgeheimnisse der Pharma-Unternehmen 🤔
Für mich stellt sich aber eine ganz andere Frage: Deutschlandweit verweisen die Gesundheitsämter auf das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfungen oder der Impfstoffe. Mussten die auch alle eine solche Anfrage beim PEI machen? Und kassiert das PEI dann bei jedem Geld, der diese Infos möchte? Oder haben auch die Gesundheitsämter alle diese Infos noch nie gesehen und behaupten nur, dass dem so wäre, in der Hoffnung, dass dem so ist?
Ich bleibe dabei: Wenn die Gesundheitsämter ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis für einen Impfstoff behaupten, haben wir ein Recht darauf, Einblick in die entsprechende Analyse zu nehmen — egal, wo wir sie herbekommen.
Bisher werden Eltern, die die Übersendung dieser Analysen beim Gesundheitsamt beantragen, um eine informierte Einwilligung treffen zu können, an die STIKO oder ans PEI verwiesen.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass wir hier am Ende gegen das PEI klagen müssen, um die Analysen zu bekommen 🙈
👍 75🔥 21❤ 7👏 2🤬 2
Frag-den-Staat...
Ich dachte, heute gebe ich euch mal ein paar Updates zu den ganzen Anfragen über Frag-den-Staat.
Wenn ihr auch etwas wissen möchtet, teilt das gerne im Chat. Ich frage gerne auch in eurem Namen an, bzw. unter meinem Namen, so dass euer Name nicht genannt werden muss.
1️⃣
Das OLG Karlsruhe hat immer noch nicht die allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen gefunden, die belegen, dass die in Deutschland zugelassenen MMR-Impfstoffe nichts mit abgetriebenen Föten zu tun haben.
https://fragdenstaat.de/a/322494
Ich soll mich nun bitte direkt an die Staatsanwaltschaft wenden.
Offensichtlich habe ich den Richter falsch verdächtigt, die Angaben von Staatsanwaltschaften zu prüfen, bevor sie in Beschlüsse übernommen werden, auf die sich wiederum andere Gerichte beziehen.
2️⃣
Auch das PEI hat noch immer nicht die Nutzen-Risiko-Analysen für die Impfstoffe Priorix, Priorix Tetra, M-M-RVaxPro und ProQuad übermittelt, die die STIKO leider nicht vorliegen hat, weil sie vom PEI erstellt werden.
https://fragdenstaat.de/a/323293
Hier kann ich nur jeden ermutigen — vor allem diejenigen, die sich gerade in Sorgerechtsstreitigkeiten wegen der Durchführung von Impfungen befinden — selbst aktiv zu werden und sich selbst zu kümmern, die Nutzen-Risiko-Analysen der Impfstoffe zu bekommen!
Nur wenn wir es gemeinsam schaffen, dass die Gerichte hinschauen und registrieren, dass es diese Analysen möglicherweise gar nicht gibt — auch entgegen den Behauptungen des BVerfG — findet vielleicht ein Umdenken bei den Richtern statt.
3️⃣
Die Gemeinde Bretzfeld im Landkreis Schwäbisch Hall hat mich wohl missverstanden und denkt, ein Kindergarten im Landkreis hätte einen Bescheid erlassen und ein Kind in Quarantäne gesteckt.
https://fragdenstaat.de/a/324322
Hier habe ich klargestellt, dass es nicht um einen Kindergarten geht, der einen Bescheid erlassen hat, sondern um die Übermittlung einer Ermächtigungsgrundlage, auf Basis der man ungeimpfte Kinder mehrere Wochen lang einsperrt.
Ich habe gar kein Kind im Kindergarten im Landkreis Schwäbisch Hall.
4️⃣
Wenigstens hat der Rhein-Kreis Neuss mitgeteilt, dass alle Betreuungsverbote, die per Bescheid erlassen wurden, zwischenzeitlich aufgehoben wurden.
https://fragdenstaat.de/a/317319
5️⃣
Für alle in Schleswig-Holstein sei mitgeteilt, dass das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein mir das "geheime" Rundschreiben vom 20.07.2023, auf das sich einige Landkreise berufen, das aber nicht herausgegeben werden darf, übermittelt hat:
https://fragdenstaat.de/a/318495
👍 57❤ 13👏 6🔥 1
Montabaur...
Die heutige Masern-Geschichte kommt aus Montabaur im schönen Westerwald.
Dort erhielt ein nicht bekannter Mitarbeiter des Gesundheitsamts an einem nicht bekannten Datum von einem nicht bekannten Anrufer mit unbekanntem Geschlecht einen anonymen Anruf, dass eine Grundschülerin im Landkreis mit Fehler im Geburtsdatum, den bisher immer nur das Gesundheitsamt gemacht hat, einen gefälschten Impfpass besäße und der kleine Bruder mutmaßlich in einen Kindergarten geht.
Wow! 😲
Also schrieb das Gesundheitsamt den Eltern einen Brief, genauer gesagt sogar zwei böse Briefe, denn am 18.11.23 flatterten zwei Zwangsgeldandrohungen über je 500 € ins Haus, wenn dem Gesundheitsamt nicht bis zum 30.11.23 ein Maserschutznachweis vorgelegt würde. Für jedes dieser Schreiben sollten noch knapp 50 € bezahlt werden.
Nun gab und gibt es aber keinen Nachweis, der vorgelegt werden könnte, so dass die Eltern selbstverständlich Widerspruch einlegten. Es ist niemals möglich, innerhalb von 12 Tagen einen vollständigen Nachweis zu besorgen und ansonsten 500 € zu bezahlen!
Dem Widerspruch wurde stattgegeben. 🎉
Das Gesundheitsamt wollte dies aber natürlich nicht auf sich sitzen lassen und forderte daher mit Schreiben vom 30.01.24 erneut zur Vorlage eines Nachweises auf. Neue Frist: 16.02.24.
Da die Eltern immer noch keinen Nachweis hatten, legten sie erneut Widerspruch ein und erhielten am 29.04.24 einen Brief:
"nach nochmaliger Überprüfung der Angelegenheit teilen wir ihnen mit, dass die Durchsetzung der gesetzlich bestehenden Nachweispflicht gemäß § 20 Abs. 9 IfSG nicht weiter verfolgt wird. Somit ist die Androhung des Zwangsgeldes hinfällig. Die angefallenen Gebühren werden ebenfalls erlassen.
Dem Widerspruch wird damit vollumfänglich abgeholfen."
Alles erledigt — sollte man meinen... 🥂
Das meinte aber leider nicht der Landkreis Montabaur, sondern dieser leitete mit Anhörung vom 02.05.24 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein wegen des Verstoßes gegen ein (dank Widerspruch und Abhilfe) nicht mehr existierendes Aufforderungsschreiben. Am Ende gab es ein Bußgeld von jeweils 500 €.
Und was machte das Amtsgericht?
Wenigstens nun könnte man ja denken, dass der Amtsrichter sich die Akte anschauen würde und sofort sieht, dass es gar keine Aufforderung mehr gibt und dann das Verfahren sofort einstellt...
Nein, leider auch falsch.
Das AG Montabaur möchte am 10.02.25 verhandeln 🧑⚖️
🙈 46🤮 22🤡 16👍 14🤣 9❤ 7🤯 5🔥 4😁 2😈 2
Themen, die geklärt sind — Teil 1
Wir erleben ja ziemlich viel mit Eltern und Gerichten, mit kreativen und weniger kreativen Juristen, mit Rechtspflegern u.v.m. so dass es wohl endlich einmal an der Zeit sein dürfte, die Dinge herauszuarbeiten, die im Rahmen des Masernschutzgesetzes geklärt sind 👌
Also fangen wir an:
❗Es ist geklärt, dass ein Verwaltungsverfahren immer gegen alle Personensorgeberechtigten geführt werden muss❗
Wenn das Gesundheitsamt euch also auffordert, einen Nachweis i.S.d. Masernschutzgesetzes zu bringen, muss jedes Elternteil angeschrieben werden.
Wer hat das geklärt und warum ist das geklärt?
VGH Bayern, Az. 25 CE 21.2383, Beschluss vom 06.10.2021,
abzurufen unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-33604?hl=true
OVG Niedersachsen, Az. 14 LA 75/24, Beschluss vom 02.07.2024,
abzurufen unter https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/94b46786-47a8-45c5-8db8-f1becc75b6ce
VG Aachen, Az. 7 L 455/24, Beschluss vom 17.09.2024,
abzurufen unter https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2024/7_L_455_24_Beschluss_20240917.html
Wenn das nicht passiert, kommt es auf den individuellen Fall an, wie man damit umgeht.
Sind die Eltern sich in der Impffrage einig oder nicht? Legt man gleich Rechtsmittel gegen eine falsche Aufforderung ein oder erst später? Stellt man einen Eilantrag oder lieber nicht?
Tipps zum richtigen Umgang können wir euch leider nicht geben, weil wir nicht pauschal sagen können, was für euch im Moment richtig ist, aber ihr dürft gerne im Chat fragen 😉
👍 27❤ 8🙏 8
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 06.12.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2024-12-08-MSG Umsätze ZSF.pdf0.16 KB
❤ 9👍 7
Missverständnisse...
Wie ihr wisst, habe ich viele Fragen — und nun endlich eine Antwort vom RKI auf meine Frage bzw. Bitte nach der Übermittlung der Nutzen-Risiko-Analysen für alle vier MMR(V)-Impfstoffe, die der STIKO-Empfehlung zugrunde liegen:
https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzen-risiko-analysen-der-einzelnen-mmr-und-mmrv-impfstoffe/
Auf genau diese Nutzen-Risiko-Analyse beruft sich das Bundesverfassungsgericht in Rn. 24 seines Beschlusses zur Verfassungsbeschwerde der Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. und der Initiative freie Impfentscheidung aus dem Jahr 2022.
Ich versuche mal, die Antwort des RKI, für die es fast vier Monate gebraucht hat, zusammenzufassen:
Die STIKO erstellt keine Nutzen-Risiko-Analysen für die in Deutschland zugelassenen MMR(V)-Impfstoffe und es ist auch gar nicht ihre Aufgabe, Nutzen-Risiko-Analysen für Impfstoffe zu erstellen, sondern das ist die Aufgabe des PEI. Die STIKO empfiehlt also auch keine Impfstoffe, sondern nur Impfungen, dies jedoch erst, nachdem sie u.a. das individuelle Nutzen-Risiko-Verhältnis analysiert hat, d.h. sie stellt dem theoretischen Nutzen einer Impfung, von der man ausgeht, dass sie schützt, die praktisch ans PEI gemeldeten Nebenwirkungen gegenüber und verlässt sich aufs PEI, dass die Zulassung mit rechten Dingen zugegangen ist.
Das ist für mich zu verwirrend 🤪
Wie kann man eine Wirksamkeit, die den Herstellern laut Fachinformationen nicht einmal bekannt ist, einer Sicherheit, die den Herstellern laut Fachinformationen nicht einmal bekannt ist und die vom PEI gar nicht überwacht wird, gegenüber stellen?
Was für mich aber klar ist:
1. Rn. 24 des Beschlusses des BVerfG ist falsch und die STIKO sollte das wohl mal klarstellen (nicht dass das mal jemand als Prozessbetrug auslegt 🤔).
2. Der Öffentlichkeit liegen heute nachweislich neue Informationen vor im Vergleich zu 2022, so dass nun jedes Gericht selbst eine neue Bewertung der Verfassungsmäßigkeit vornehmen muss und sich nicht mehr auf die Rechtsprechung des BVerfG aus 2022 verlassen darf.
Eigentlich...
👍 50🔥 15❤ 7👏 2🤬 1😢 1
VG Augsburg
Heute kommt die Fortsetzung aus Augsburg und wir berichten von einer der Klagen gegen das Gesundheitsamt Augsburg (Land). Es gibt nun den ersten Beschluss.
Hintergrund war eine Aufforderung, einen Nachweis vorzulegen, ohne jegliche Zwangsgeldandrohung, jedoch betrug die dafür gesetzte Erfüllungsfrist keine 2 Monate. Das Gesundheitsamt Augsburg hatte noch versucht, damit zu argumentieren, dass es ja nicht gewusst habe, dass der Sohn des Klägers nicht geimpft wäre, damit gab es aber zu, dass der Bescheid ermessensfehlerhaft war — worauf sich dann eben die Rechtswidrigkeit der zu kurzen Frist begründete.
Wir teilen den Beschluss vor allem deshalb, weil immer noch andere Gesundheitsämter behaupten, dass Fristen bei normalen Aufforderungen keine Rolle spielten und reihenweise Eltern wegen Verstoßes gegen zu kurze Fristen Bußgelder erhalten.
VG Augsburg_Az. Au 9 K 24.1738_Beschluss vom 26.11.2024.pdf1.34 MB
👍 25
