Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
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Fledermäuse 🦇
Beim Stichwort "Fledermäuse" stellt man sich die Frage, ob Christian Drosten beim RKI nicht (mehr) ernst genommen wird.
Etliche Gesundheitsämter verweisen darauf, dass der Mensch der einzige Wirt für das Masernvirus sein soll.
Woher haben die das nur?
Das ist doch längst widerlegt 🤔
Nun schreibt aber sogar das RKI in seinem epidemiologischen Bulletin Nr. 46/2024 vom 14.11.2024 Folgendes:
Da der Mensch der einzige Wirt des Masernvirus ist, der Erreger antigenisch weitgehend stabil ist und ein geeigneter Impfstoff zur Verfügung steht, ist eine wirksame Prävention gegeben, die eine Elimination der Masern (Verkürzung der Infektionsketten) bis hin zur weltweiten Eradikation (Reduktion der globalen Inzidenz auf Null) möglich macht.
Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2024/Ausgaben/46_24.pdf?__blob=publicationFile (dort Seite 5)
Da der Mensch...
Das scheint wohl doch irgendwie wissenschaftlicher Konsens zu sein 🤷♀️
Das möchte man dem RKI ja gerne glauben, jedoch geben sie selbst dafür keine Quelle an, die man überprüfen könnte. Und wäre da nicht diese eine Studie, an der kein geringerer als Christian Drosten mitgewirkt hat und die in den Raum stellt, dass Fledermäuse sogar zum Wirt für gefährliche neuartige Masernviren werden könnten, weil im Rahmen von Sequenzierungen dort Morbillivirus und Morbilli-relatedvirus gefunden wurden...
Glaubt ihr etwa nicht, dass Masern das Potential zur neuen Pandemie haben? Dann habt ihr vielleicht in der letzten Zeit zu viele Geschichten in Telegram-Chats gelesen, wo Eltern davon berichtet haben, wie gut ihre ungeimpften Kinder die Masern weggesteckt haben, während sie selbst als Geimpfte trotzdem erkrankten.
Oder glaubt ihr vielleicht eher dem RKI und den Gesundheitsämtern?
Auf alle Fälle könnt ihr gerne auch selbst nachlesen und danach entscheiden, ob ihr euch auf die Seite des RKI stellt oder auf die Seite der neuen Pandemieheraufbeschwörer oder ob ihr euch eine ganz andere eigene Meinung bildet:
"Bats host major mammalian paramyxoviruses"
abzurufen unter https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC3343228/pdf/41467_2012_Article_BFncomms1796.pdf
Tja, und wir dachten alle, die neue Gefahr wäre das West-Nil-Virus, das über Schweden zu uns kommt...
PS: Ich hoffe, ihr habt anhand meiner Ausdrucksweise gemerkt, dass ich keine Angst vor einer neuen Pandemie habe 😉
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Fassungslosigkeit...
Manchmal freut man sich über ein Urteil oder einen Beschluss, manchmal steht man einfach nur fassungslos daneben.
Allein dieser Beschluss des OLG Karlsruhe ist geeignet, jeglichen Glauben an die Justiz zu verlieren, denn hier behauptet ein Richter — entgegen der glasklaren Beweislage in Form der Fachinformationen der MMR-Impfstoffe — dass keine fetalen Zellen für deren Herstellung verwendet würden.
Ich war so frei und wollte zumindest einmal eine dieser "allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen" für diese Aussage wissen.
https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage-zu-ihrem-beschluss-2-orbs-350-ssbs-598-24/
Die Anfrage wurde an die Staatsanwaltschaft Freiburg weitergeleitet, d.h. hier hat ein Richter offensichtlich ungeprüft eine nachweislich unwahre Aussage der Staatsanwaltschaft übernommen und kann noch nicht einmal selbst die Quelle dafür benennen.
Hoffen wir, dass wir durch das Nachfragen und Nichtlockerlassen, wenigstens nun diesen Richter mit der Wahrheit erreichen können 🙏
OLG_Karlsruhe_Az_2_ORbs_350_SsBs_598_24_Beschluss_vom_07_11_2024.pdf2.56 KB
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Mecklenburg Vorpommern...
Was lange währt, wird gut. Aber ihr glaubt nicht, wie viele Nerven das kosten kann. Das Ergebnis kann sich sehen lassen, nämlich eine sehr differenzierte Entscheidung des OLG Rostock, das beschlossen hat, die Entscheidung über ein OWi-Verfahren auszusetzen, bis das BVerfG über div. Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz entschieden hat.
Diese Entscheidung dürfte zwar nicht so sehr für Amtsgerichte relevant sein, da diese an die Verjährungsfristen aus § 31 OWiG gebunden sind, aber dennoch ist sie ein Erfolg für uns alle.
Rostock ist damit nach Celle (Niedersachsen) das zweite OLG, das Bußgeld-Entscheidungen im Rahmen des Masernschutzgesetzes aussetzt. Dagegen hatten Bayern (ObLG Bayern und OLG Bamberg), Baden-Württemberg (OLG Karlsruhe), Hessen (OLG Frankfurt) und NRW (OLG Köln) schon längst entschieden, dass für sie das Gesetz verfassungsgemäß ist.
Wir freuen uns alle sehr über diesen Erfolg 🎉
OLG Rostock_Az. 21 ORbs 148-24_Beschluss vom 28.10.2024.pdf9.32 KB
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Erfüllungsfristen...
Nachdem bereits der VGH Bayern mehrfach klargestellt hat, dass es notwendig ist, im Rahmen einer Aufforderung angemessene Erfüllungsfristen (der VGH Bayern spricht von 2 Monaten) zu setzen, folgte dieser Rechtsauffassung das VG Hamburg (Az. 14 E 923/24 vom 05.06.2024).
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001577244
Nun ist auch ein dritter entsprechender Beschluss veröffentlicht, nämlich der des VG Cottbus (Az. VG 8 L 477/24 vom 02.09.2024).
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/25107
Dieser Beschluss des VG Cottbus ist vor allem für diejenigen interessant, die bereits Betretungsverbote erhalten haben, denn die Richter gehen auf formale Voraussetzungen vor Aussprache eines Betretungsverbotes ein.
Am 18.09.2024 bestätigte dann noch das VG Osnabrück nicht nur, dass es sich bei Aufforderungsschreiben des Gesundheitsamtes um Verwaltungsakte handelt, sondern es beschäftigte sich auch mit dem Thema des Setzens angemessener Fristen. (Da dieses Hauptsache-Urteil des VG Osnabrück jedoch derart kurios ist, so dass der Fall weiter zum OVG Niedersachsen geht, möchten wir es hier lieber nicht veröffentlichen.)
Was bedeutet dies nun für alle Betroffenen, die bereits Aufforderungen erhalten haben?
Checkt unbedingt mal eure Schreiben, die ihr vom Gesundheitsamt erhalten habt, ob die darin gesetzten Fristen ausreichend waren, um überhaupt zumindest theoretisch einen Nachweis vorlegen zu können!
Wenn nein, könnten eure Aufforderungen rechtswidrig oder sogar nichtig gewesen sein 😉
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Werbung...
Gerne möchten wir euch auf eine neue Studie der Universität Witten/Herdecke aufmerksam machen:
https://initial.uni-wh.de/
Hierbei handelt es sich nicht wie bei der Kuck-Studie um eine prospektive Studie in Form einer einmaligen Bestandsaufnahme bei ungeimpften Kindern, sondern um eine Beobachtungsstudie. Aus diesem Grund dürfen die Kinder auch maximal 3 Monate alt sein, wenn sie bei der Studie einsteigen, doch auch werdende Eltern können sich heute bereits registrieren.
Beobachtungsstudie bedeutet, dass immer wieder mal Post ins Haus kommt mit einem Fragebogen, den man ausfüllen muss. Dies geht so lange, bis das Kind 5 Jahre alt ist.
Die Studie ist sowohl für Eltern von geimpften als auch von ungeimpften Kindern konzipiert, denn es geht ja gerade darum, Unterschiede festzustellen. Es ist also auch noch gar nicht notwendig, heute schon zu wissen, ob man in den fünf Jahren impfen wird bzw. möchte oder noch nicht.
Schaut euch die Studie mal an 👍
Weitere Informationen findet ihr unter dem angegebenen Link.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 14.10.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
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IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
2024-10-14-MSG Umsätze ZSF.pdf0.48 KB
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Noch eine Antwort vom PEI
Unter
https://fragdenstaat.de/anfrage/sicherheit-der-mmr-bzw-mmrv-impfstoffe/
hatte ich beim PEI angefragt, ob und wie die Studie aus Apulien (https://t.me/Masernschutzgesetz/114) in die Risiko-Bewertungen der MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe eingeflossen sind.
Das PEI hat sehr umfangreich geantwortet, umschifft dabei jedoch die eigentliche Frage und verweist auf einen Satz daraus (auf Deutsch):
vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, mir zu antworten!
Den Ausführungen des PEI ist zu entnehmen, dass sich mit der Studie nicht näher beschäftigt wurde.
Das von erwähnte Zitat bzw. der Absatz sollte weiter gelesen werden (hier als deutsche Übersetzung):
Die Zusammenfassung des Papiers zur aktiven Überwachung endet mit einer ermutigenden Aussage: „Da keine neuen Signale entdeckt wurden, bestätigen unsere Daten aus dem aktiven Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des MMRV-Impfstoffs.“
Ich habe mir erlaubt, in meiner Antwort noch den Rest zu ergänzen (auch auf Deutsch):
Darüber hinaus stellen die Autoren in der Einleitung fest, dass nach Impfungen „schwerwiegende AEFIs absolut selten sind“, wobei sie sich auf ein Sachverständigengutachten zur Arzneimittelsicherheit und das oben genannte WHO-Dokument berufen. In der Diskussion wird bekräftigt, dass „das aktive Überwachungsprogramm das Sicherheitsprofil des Impfstoffs bestätigt und verstärkt hat“. Die Daten in dem Artikel sind jedoch anders: Viele Leser mögen „absolut selten“ als „sehr selten“ verstehen, aber international werden sehr seltene Ereignisse als solche mit einer Häufigkeit <1/10.000 definiert, während in dem Bericht die kausal zusammenhängenden schwerwiegenden AEFIs 38/1000 betragen. Diese Häufigkeit sollte sie als „häufige“ AEFIs (<1/10 aber > 1/100) einstufen.
Die Ergebnisse des Apulien-Berichts sollten mit dem verglichen werden, was aus den Berichten der nationalen Gesundheitsbehörden bereits bekannt ist. Die Daten der aktiven Überwachung zeigen, dass die Zahl der schwerwiegenden AEFIs im Zusammenhang mit dem MMRV-Impfstoff um ein Hundertfaches höher ist als auf der Grundlage der Spontanüberwachung und der AIFA-Berichte erwartet. Es ist überraschend, dass 38/1000 schwerwiegende AEFIs statt der 0,127/1000, die im AIFA-Bericht für denselben Impfstoff angegeben wurden, nicht als „aufkommendes Signal“ angesehen werden.
In der EudraVigilance-Datenbank finden sich im EWR nur 767 Meldungen für das Jahr 2020 und 922 Meldungen für das Jahr 2019 zu den MMRV-Impfstoffen, d.h. in beiden Jahren liegt die Zahl der Gesamtmeldungen unter der Zahl der 992 Meldungen allein aus der Provinz Apulien. Dies belegt, dass die Daten nicht in die EudraVigilance-Datenbank eingeflossen sind, was das PEI selbst anhand der Zahlen hätte leicht überprüfen können — hat es aber nicht.
Meine Nachfrage in Italien hatte ergeben, dass Priorix Tetra über Deutschland und damit über das PEI zugelassen ist und daher auch das PEI verantwortlich ist für die entsprechende Überwachung der Sicherheit. Anhand der Antwort auf meine Anfrage bin ich mir jedoch nicht sicher, ob das dem PEI bewusst ist.
Offensichtlich ist das PEI aber nicht die einzige Behörde, die es unproblematisch findet, wenn bei einem Impfstoff in 3,8% der Fälle schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten. Die AIFA in Italien hat es ja auch nicht interessiert.
Was also schließen wir daraus?
Das PEI hat mal wieder belegt, dass es seinen Job nicht macht und die Sicherheit von Impfstoffen eben nicht oder zumindest nicht gründliche überwacht. Es reicht nicht, bei Studien einen Satz zu lesen, sondern man sollte schon die gelieferten Zahlen mit beachten. 😬
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👆 Aber der Richter hat doch gesagt...
Ein von uns oft geäußerter Gedanke ist, dass Richter, angesichts ihrer beruflichen Stellung, über das erforderliche Wissen verfügen müssen, oder?
In diesem Zusammenhang möchte ich (oben) gerne einen Beschluss des OLG Rostock teilen, der einen Bußgeldbescheid aufgehoben hat, welcher gegen zwei Eltern gemeinschaftlich erlassen worden war — also einen sogenannten "Doppeldecker".
Bereits vor der Verhandlung hatten die Eltern beim Gesundheitsamt angefragt, ob die zugrunde liegenden Aufforderungsschreiben per Verwaltungsakt ergangen seien. Das Gesundheitsamt verneinte dies. Während der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht stellte die vorsitzende Richterin jedoch klar, dass es sich selbstverständlich um Verwaltungsakte handelte, gegen die die Eltern jedoch keine Rechtsmittel eingelegt hätten. Dies wurde sinngemäß als ein Versäumnis der Eltern dargestellt — so nach dem Motto: Selbst Schuld, eben 🤷♀️
Auch als die Eltern darauf hinwiesen, dass ein Bußgeldbescheid, der sich gegen zwei Personen mit einer einheitlichen Summe richtet, rechtswidrig sei, erklärte die Richterin, dass dieser Fehler im Rahmen der Verhandlung "geheilt" worden sei.
In der darauffolgenden Instanz vor dem OLG Rostock beauftragten die Eltern eine Anwaltskanzlei. Schon in der Erwiderung auf die Rechtsbeschwerde stellte die Generalstaatsanwaltschaft fest, dass sie der Beschwerdeschrift in vollem Umfang zustimmt, und und setzte sogar noch eins drauf, indem sie darauf verwies, dass das Urteil ja nicht einmal ordentlich zugestellt worden ist.
Am Ende wurden die Bußgeldbescheide — sorry, ich meinte natürlich: wurde der Bußgeldbescheid — zurückgenommen, weil es unzulässig ist, einen einzigen Bußgeldbescheid mit einer einzigen Summe gegen mehrere Leute zu erlassen.
Ich weiß, dass einige hier mitlesen, die sich nicht getraut haben, in die nächste Instanz zu gehen, obwohl sie auch so einen "Doppeldecker" hatten.
Ich weiß auch, dass es hier einige gibt, die vor Gericht ihre Einsprüche zurückgenommen haben, weil die Richter meinten, sie hätten den Bußgeldbescheid nun geheilt.
Dieser Beschluss des OLG Rostock sagt ganz konkret und sogar in Bezug auf das Masernschutzgesetz etwas anderes und es ist noch nicht zu spät, jetzt noch gegen eure Bußgeldbescheide vorzugehen. Anwälte helfen euch dabei, wenn ihr es nicht alleine machen wollt 🙏
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OLG Rostock_Az. 21 ORbs 111.24_Beschluss vom 07.08.2024.pdf1.19 KB
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2024-09-08-MSG Umsätze ZSF.pdf0.16 KB
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Hurra, endlich eine Antwort!
Es gibt Antwort über Frag-den-Staat vom PEI zum Thema "Präklinische Sicherheitsstudien".
https://fragdenstaat.de/anfrage/praeklinische-sicherheitsstudien-der-mmr-impfstoffe
Diese möchte ich kurz zusammenfassen:
Für den Impfstoff M-M-RVaxPro gibt es tatsächlich keine präklinischen Sicherheitsstudien. Dieser Impfstoff wurde direkt am Menschen (Kleinkindern) getestet.
Für den Impfstoff Priorix wird zwar in der Fachinformation auf präklinische Sicherheitsstudien verwiesen, diese liegen dem PEI aber nicht vor, obwohl diese (laut in der Anfrage verlinktem Auszug aus dem Bundesgesundheitsblatt) zumindest bei der nationalen Zulassung des Impfstoffes zwingend in die Nutzen-Risiko-Bewertung hätten einfließen müssen.
Hieraus ergibt sich als einzige Schlussfolgerung, dass entweder die Informationen des RKI im Gesundheitsblatt falsch sind, oder dass es eine Zulassung der beiden in Deutschland erhältlichen MMR-Impfstoffe niemals hätte geben dürfen.
Ich hoffe, dass ihr alle diese Information verwenden könnt 🙏
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Presseschau...
Im nächsten Landkreis in NRW scheinen großflächig die Masern ausgebrochen zu sein.
https://www.wp.de/sauer-und-siegerland/article407185361/groesster-masernausbruch-seit-fuenf-jahren-im-maerkischen-kreis.html
Und wieder stehen hier interessante Details im Kleingedruckten.
Aktuell soll es im Märkischen Kreis 175 laufende Verfahren bzgl. Masernschutzgesetz geben und es seien dieses Jahr bereits 131 Bußgeldbescheide erstellt worden.
Einige dieser "Fälle" sind uns bekannt und wir freuen uns, dass bisher bei allen, die wir kennen, die Bußgeldbescheide vor Gericht nicht standgehalten haben, sondern zurückgenommen wurden — sofern die Eltern auch vors Amtsgericht gegangen sind.
Ob diese 28 an Masern Erkrankten auch alle unters Masernschutzgesetz gefallen sind?
Ich habe jedenfalls die Gelegenheit wieder genutzt und dazu eine Anfrage erstellt unter https://fragdenstaat.de/anfrage/masern-ausbruch-im-maerkischen-kreis/
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Presseschau...
Die wichtigen Details stehen häufig im Kleingedruckten. So hat der Kreis Euskirchen gerade bekannt gegeben, dass bei den Schuleingangsuntersuchungen eine Impfquote von 97% vorliegt.
wochenspiegellive.de/kreis-euskirchen/artikel/acht-faelle-mit-masern-im-kreis-euskirchen
Die Impfquote darf bitte nicht verwechselt werden mit der Immunisierungsrate, bei der Geimpfte und natürlich Immune zusammengefasst werden und die somit noch höher liegt!
Wir dürfen gespannt sein, ob dies Auswirkungen auf die Ordnungswidrigkeitenverfahren im Landkreis Euskirchen hat, denn damit muss ja die Impfquote bei Schulkindern nun nicht mehr erhöht werden, so dass den Eltern das Nichtimpfen auch nicht mehr vorgeworfen werden kann.
Update von 9:55 Uhr
Ich habe dazu soeben eine Anfrage erstellt unter https://fragdenstaat.de/anfrage/masern-ausbruch-im-kreis-euskirchen/
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Ping-Pong-Spiel in Augsburg...
Es geht schon wieder um Bayern, diesmal aber nicht Oberbayern, sondern um Schwaben, und zwar um den Landkreis Augsburg.
Augsburg hatte schon immer eine sehr "kreative" Art, das Masernschutzgesetz umzusetzen. Da wurden mal bis zu sechs verschiedene Aktenzeichen für ein Kind vergeben oder einfach Schreiben niemals zugestellt. Vielleicht wurden sie auch nie erstellt, was jedoch erst wegen der beantragten Akteneinsicht aufgefallen ist.
Auf Nachfrage nach Erhalt des Bußgeldbescheides bestätigte dann Augsburg aber, dass es sich bei den Aufforderungsschreiben um Verwaltungsakte gehandelt habe. Da diese keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielten, bedeutet dies, dass man ein Jahr lang dagegen klagen kann.
Die Bußgeldbescheide gingen dann zum Amtsgericht, dieses verwies jedoch auf die noch offene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und teilte mit, erst nach der Entscheidung dort entscheiden zu wollen.
Dann kam der berühmte Beschluss des BayObLG, das die Bußgeldbewehrtheit eines Verstoßes gegen einen rechtskräftig gewordenen Verwaltungsakt bestätigt.
"Also", so dachte sich das AG Augsburg, "dann können wir ja doch die OWi-Verhandlungen terminieren." Und es setzte gleich mehrere Verhandlungstermine für den 16.08.2024 an.
Woher sollte es auch wissen, dass gegen div. Entscheidungen des BayObLG zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerden anhängig sind 🤷♀️
Erst Termin, dann kein Termin, dann doch Termin?
Da war doch was mit Rechtsmitteln gegen Verwaltungsakte. Klage!
Die Eltern taten das, was sie tun mussten, und reichen Klage gegen die Aufforderungsschreiben beim VG Augsburg ein. Als sie das Aktenzeichen in Händen hielten, teilten sie dem AG Augsburg mit, dass sie Klage gegen das Landratsamt Augsburg wegen der Aufforderungsbescheide eingereicht hätten und dass diese jederzeit noch vom Gericht kassiert werden könnten.
Eine Mutter kommentierte die daraufhin erhaltene Abladung des AG, sie habe sich noch nie so sehr über eine Ausladung gefreut 😄
Das heißt, für alle, die sich schon auf den 16.08.2024 gefreut hatten, dass zumindest die uns bekannten Termine nicht stattfinden werden.
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Rosenheim...
Es gibt positive Nachrichten aus Rosenheim!
Das Gesundheitsamt hatte im letzten Jahr mehrere Bescheide erlassen, mit denen die Eltern aufgefordert wurden, innerhalb von 1 Monat einen Nachweis vorzulegen. Leider waren viele (noch) nicht darauf sensibilisiert, dass nur der Verstoß gegen so einen Bescheid ein Bußgeld nach sich zieht und haben daher keine Rechtsmittel = Klage eingereicht. Also wurden die Bescheide rechtskräftig.
Eine Familie aus Rosenheim wurde zur Bußgeldverhandlung (600 € Bußgeld) eingeladen, hat aber mal ganz frech die Rücknahme des Bescheides beantragt, weil dieser gem. Rechtsprechung des VGH Bayern sowie Stellungnahme der Landesanwaltschaft rechtswidrig war. Die Erfüllungsfrist sollte 2 Monate betragen, und nicht 1 Monat.
Das Amt reagierte erst einmal gar nicht. Also fragte die Familie freundlich bei der Regierung von Oberbayern an, ob auf Antrag solche rechtswidrigen Verwaltungsakte zurückgenommen werden müssten.
Die Regierung von Oberbayern teilte mit, sie habe mit dem Gesundheitsamt Rosenheim Kontakt aufgenommen und von dort würde sich jemand melden.
Heute wurde der Aufforderungsbescheid zurückgenommen und auch der Bußgeldbescheid 👍
Ein Wermutstropfen bleibt:
Das Amt hat gleich einen neuen Aufforderungsbescheid erlassen, in dem nun 2 Monate Frist gesetzt wurden. Da die Familie aber nach Schleswig-Holstein umzieht und der Sohn gar keine Schule in Rosenheim mehr besucht, sollte sich das auch schnell klären lassen.
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Frag-den-Staat II...
Nach dem Post zum STIKO und den Nutzen-Risiko-Analysen (https://t.me/Masernschutzgesetz/680) habe ich erneut versucht, das noch einmal offizieller und für alle zugänglich hinzubekommen und daher auch diesbezüglich über Frag-den-Staat beim RKI noch einmal mit ähnlichem Text angefragt:
👉 https://fragdenstaat.de/a/314386
Nun heißt es auch da Abwarten, ob eine Antwort kommt, und ggf. dann nachfragen, wie diese zu verstehen ist 🙏
👍 57❤ 7👏 3⚡ 1
Frag-den-Staat...
Nach dem Post zum PEI und den präklinischen Sicherheitsstudien (https://t.me/Masernschutzgesetz/681) habe ich versucht, das noch einmal offizieller und für alle zugänglich hinzubekommen und daher über Frag-den-Staat beim PEI noch einmal mit ähnlichem Text angefragt:
👉 https://fragdenstaat.de/a/313970
Nun heißt es Abwarten, ob eine Antwort kommt, und ggf. dann nachfragen, wie diese zu verstehen ist 🙏
👍 71👏 16❤ 4
Photo unavailableShow in Telegram
Fundgrube RKI-Protokolle
Auch in Sachen Masern sind die RKI-Protokolle absolut interessant und wir sind gespannt, was ihr noch alles darin entdecken werdet.
Das Bild oben stammt aus dem Protokoll von 2021 von Seite 579.
Offensichtlich ist dem RKI also doch ein Cut Off-Wert / Mindesttiter bekannt, ab dem zuverlässig eine Immunität gegen Masern besteht.
Schade, dass das RKI uns bei jeder Anfrage die Auskunft hierüber verweigert und die Gesundheitsämter behaupten, einen solchen Wert gäbe es gar nicht.
Also, ran an die Tasten!
Jeder, der noch einen Antrag oder eine Anfrage bei "seinem" Gesundheitsamt offen hat, das den gesetzlich geforderten Cut Off-Wert noch nicht mitgeteilt, sollte anhand des Hinweises oben dringend noch einmal dort nachfragen 😉
Nachtrag vom 25.07.2024
Bei Frag-den-Staat gibt es schon eine Anfrage dazu: https://fragdenstaat.de/anfrage/wert-fuer-die-definition-schutz-bei-masern-rki-files-aussage-12-05-2021/
👍 69❤ 15👏 9🔥 5🤔 2🙏 1
Masern-Ausbruch...
Die Masern sind mal wieder zurück. Dieses Mal hat es überwiegend Ungeimpfte im Kreis Paderborn erwischt — aber eben nicht nur Ungeimpfte.
https://www.radiohochstift.de/nachrichten/kreis-paderborn/detailansicht-pb/zehn-faelle-von-masern-im-kreis-paderborn.html
Irgendwie merkwürdige, diese Mitteilung...
Geimpfte sind gut geschützt, aber es waren eben nicht nur Ungeimpfte unter den Erkrankten 🤷♀️
Aus zuverlässiger Quelle haben wir ebenfalls erfahren, dass auch Kinder im Krankenhaus liegen. Sie hatten bei 40,5°C Fieber zur Fiebersenkung Paracetamol bekommen.
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2024-07-14-MSG Umsätze ZSF.pdf0.15 KB
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