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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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A Neverending Story... Es ist eine Geschichte, die kein Ende zu haben scheint. Unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz wurde, entgegen auch im Jahr 2022 nicht bearbeitet. Nun heißt es ganz konkret unkonkret zum neuen Termin: "Ein konkreter Entscheidungstermin in diesem Verfahren kann derzeit nicht genannt werden." Das Az. 1 BvR 2700/20 (mit schulpflichtigen Kindern, einem nicht mehr schulpflichtigen Jugendlichen, einem verbeamteten Lehrer, einer Erzieherin und einem Arzt...) ist nach nunmehr über zwei Jahren immer noch anhängig, d.h. weder zum Eilantrag noch zum Hauptsacheverfahren haben wir als Beschwerdeführer-Gruppe etwas gehört. Wenigstens bekommen neugierige Eltern eine Antwort von der Pressestelle (s.o.), die über Aussagen wie "Wir werden Sie schon darüber informieren, sobald eine Entscheidung vorliegt" hinaus geht. Vielen Dank für eure Unterstützung!
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Publikationen... Mario Schmid, Dozent für Gesetzes- und Staatsbürgerkunde aus Freiburg, hat sich mit der Ablehnung der Verfassungsbeschwerden, die durch die Vereine Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung und Initiative Freie Impfentscheidung unterstützt wurden, beschäftigt. 👉 https://veroeffentlichungen-mario-schmid.blogspot.com/2023/01/welche-bedeutung-haben-grundrechte-nicht.html Er sieht darin den Höhepunkt der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG, dessen Weg er seit 1975 skizziert. Definitiv sehr interessante Impulse, mit denen er aufzeigt, dass die vier publikumswirksam abgelehnten Beschwerden auch bei Kita-Kindern hätten in einem funktionierenden Rechtsstaat durchkommen müssen. Vielen Dank für Ihre Mühe, Herr Schmid!!! Vor allem, dass auch Sie niemals aufgeben ❤️
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 04.01.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8Qnpy6szGG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Peter... Nach den Geschichten von Jasmin und Rebecca möchte ich die Geschichte von Peter mit euch teilen. Auch er hat einen Impfschaden, der ihn noch heute begleitet, und er kämpft für sich, für seine Familie und für andere um Anerkennung. Was er mit uns gemeinsam hat? Auch seine Kinder fallen unters Masernschutzgesetz und er hat Post vom Gesundheitsamt bekommen. Aber mit einem anerkannten Impfschaden gibt es doch eine Impfunfähigkeitsbescheinigung! Das ist doch eine Kontraindikation! Das stimmt in der Theorie, aber welcher Arzt stellt in der Praxis ein solches Attest aus und riskiert damit seine Existenz? Ist Peter ein Einzelschicksal? Nein, es haben sich viele Eltern gemeldet, die selbst schwerwiegende Impfnebenwirkungen oder Impfschäden hatten. Das wird z.T. nicht anerkannt. Auch das sind Gründe, warum wir nicht aufgeben dürfen 💪 Hier die Langversion von Peters Geschichte: 👉 https://www.anstageslicht.de/berufskrankheit-berufsgenossenschaft-gutachter/justiz/sozialgericht-dortmund/
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Impfschaden-Ges3_Ohne_Bild.pdf1.53 KB
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 21.12.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8Pt3FuewP2 Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Musterschreiben... Auf der Website der Initiative Freie Impfentscheidung findet ihr ein aktualisiertes Musterschreiben mit einem Antrag zur Ruhendstellung des Verfahrens: 👉 https://impfentscheidung.online/wp-content/uploads/2022/12/Musterschreiben-Antrag-Ruhendstellung-MSG-Schule_neu.pdf Danke an Angelika Müller & ihr Team 🙏
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 14.12.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8Pt3FuewP2 Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Nächste Masern-Beschwerde abgelehnt Das BVerfG hat die nächste Verfassungsbeschwerde abgelehnt. 👉 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/09/rk20220930_1bvr033621.html Dabei handelt es sich nach Informationen der Pressestelle des BVerfG vom 27.09.2022 um die einzige weitere Verfassungsbeschwerde, in der schulpflichtige Kinder und Jugendliche betroffen waren, neben unserer Beschwerde. Leider wird in der Kanzlei vorgeworfen, sie habe das Gesetz gar nicht wirklich umrissen und es sei ihr wohl nicht bewusst, dass es bei Schulpflichtigen kein Betreuungsverbot geben kann, sondern eben Bußgeld. Auch kritisieren die drei Richter, dass die Beschwerde nicht an die Änderungen angepasst wurde, die sich im Laufe der Zeit ergeben hatten. Im Rahmen der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen und der letzten großen Änderung des IfSG im März 2022 wurde ja auch am Masernschutzgesetz "herumgeschraubt" und auch der Beschluss des BVerfG vom Juli hat zu Konkretisierungen geführt. Inwieweit dies tatsächlich zutrifft, lässt sich aus dem Nichtannahmebeschluss nicht beurteilen. Bei unserer Beschwerde zur Corona-Impfpflicht wurde ja auch einen Zahnarzt-Ehepaar die Betroffenheit abgesprochen, nachdem man drei Randnummern zuvor deren Betroffenheit festgestellt hatte. Unsere Masern-Beschwerde ist nach wie vor anhängig. Wir haben nach beantragter Fristverlängerung im November noch einen ausführlichen Schriftsatz eingereicht und auch gestern ging noch einmal einer per Fax und Post. Gerade durch die Änderungen der letzten Zeit sehen wir uns in der Verantwortung, gem. der neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen weiterhin vorzutragen. Ob es am Ende berücksichtigt wird oder nicht, liegt dann nicht mehr in unserem Ermessen, wir können aber dem EGMR in Straßburg belegen, dass es vorgetragen wurde. Für eure Anträge betr. Ruhendstellung bedeutet das, dass ihr euch bitte nur noch auf das Az. 1 BvR 2700/20 beruft und nicht mehr auch auf Az. 1 BvR 336/21. Bitte teilt diesen Beitrag und helft uns auch beim Sammeln von Zuschüssen. Die letzte Spendenübersicht ist schon ein paar Tage alt, aber sie ist immer mit Bankverbindung und PayPal im Kanal angeheftet. 👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/505 Wichtig ist, dass diese Nachricht die Betroffenen mit schulpflichtigen Kids schneller erreicht als die Info, dass mal wieder eine Verfassungsbeschwerde abgelehnt wurde, denn es geht weiter. Vielen Dank für eure Unterstützung 🙏
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Kontraindikationen... Genauso wenig wie die Immunität sind auch die Kontraindikationen im Gesetz definiert. Im Rahmen der Diskussion zum Masernschutzgesetz hatte der Bundesrat vorgeschlagen, Kontraindikationen mit ins Gesetz aufzunehmen, die Bundesregierung lehnte dies jedoch ab. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. Die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut zu Kontraindikationen und falschen Kontraindikationen können der Praxis zwar eine wichtige Orientierung geben, eine abschließende Aufzählung der in Frage kommenden Kontraindikationen kann jedoch nicht in Betracht kommen. 👉 https://dserver.bundestag.de/btd/19/138/1913826.pdf So kommt es, dass zum einen eine Allergie gegen einen oder mehrere Inhaltsstoffe als Kontraindikation gilt, gem. Kommentar BeckOK Infektionsschutzrecht, Eckart/Winkelmüller, 9. Edition, Stand 20.12.2021, Rn. 96-97.5 (betr. Corona-Impfung) aber auch eine allgemeine gesundheitliche Disposition, die dazu führen kann, dass es zu schwerwiegenden Nebenwirkungen kommt. Eine medizinische Kontraindikation liegt auch dann vor, wenn aufgrund der gesundheitlichen Disposition der betroffenen Person in erhöhtem Maße mit einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehende Gesundheitsschädigung zu rechnen ist. Im Wesentlichen fasst dies die Fallkonstellationen, in denen von einem Impfschaden iSv § 2 Nr. 11 auszugehen ist bzw. ein entsprechender Verdacht besteht. Das Gleiche gilt, wenn aus diesen Gründen schwerwiegende Nebenwirkungen zu erwarten sind. Bei schwerwiegenden Nebenwirkungen handelt es sich um Nebenwirkungen, die tödlich oder lebensbedrohend sind, eine stationäre Behandlung oder Verlängerung einer stationären Behandlung erforderlich machen oder zu bleibender oder schwerwiegender Behinderung, Invalidität, kongenitalen Anomalien oder Geburtsfehlern führen (vgl. § 4 Abs 13 S. 3 AMG). Ist aufgrund der gesundheitlichen Disposition folglich mit Impfreaktionen diesen Ausmaßes zu rechnen, so besteht hier eine medizinisch Kontraindikation in Bezug auf die COVID-19-Imfpung. Nun ist natürlich die Frage: Wie kommen wir an die Inhaltsstoffe der Masern-Impfstoffe? Im Chat ist dazu folgende Idee entstanden, die z.T. schon einmal vorgetestet wurde: 1️⃣ Wir schreiben eine eMail an den Hersteller der Impfstoffe (Merck und GlaxoSmithKline) und bitten um eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe, um eine Untersuchung auf eine mögliche Allergie machen zu können. In der Vergangenheit haben Eltern hierzu die Antwort erhalten, dass diese Information nur medizinischem Fachpersonal zugänglich gemacht wird. Also: 2️⃣ Wir bitten unseren Arzt oder unsere Ärztin beim Hersteller eine Volldeklaration der Inhaltsstoffe anzufordern, um eine Untersuchung auf eine mögliche Allergie machen zu können. In der Vergangenheit weigerten sich entweder die Ärzte, dies zu tun, oder aber sie erhielten keine Antwort auf die Anfrage. 3️⃣ Wir beantragen beim Gesundheitsamt die Volldeklaration der Inhaltsstoffe, um eine Untersuchung auf eine mögliche Allergie machen zu können, weil wir sie leider nicht erhalten haben. In der Vergangenheit hat das Gesundheitsamt immer wieder auf die Hersteller oder den Arzt verwiesen. Warum ist das so wichtig? Möglicherweise erinnert ihr euch noch daran, dass Corvelva in Italien alles Mögliche in den Impfstoffen gefunden hat, was dort nicht hingehört, aber Komponenten, die hätten drin sein sollen, nicht drin waren? 👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/146 In Italien ist das immer noch vor Gericht und Corvelva hofft, dass der Fall endlich bald abgeschlossen werden kann. Wenn ihr diese Vorbereitungsarbeit macht, kann euch im Rahmen eines OWis zumindest niemand den Vorwurf machen, ihr hättet euch nicht bemüht, an Infos zu kommen 👍
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Alle lieben Anträge ❤️ Im Chat haben wir schon viele Schreiben vom Gesundheitsamt besprochen und viele Betroffene haben bereits mindestens einen Antrag bei ihrem Gesundheitsamt offen. Im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wurde im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens die Benennung von Impfstoffen beantragt, die in Sachen Fremdwirkung zugelassen sind, damit man sich nicht ggf. mit dem falschen Impfstoff impfen lässt, der dann die vulnerable Gruppe gar nicht schützt. Bisher wurde meines Wissens kein Antrag dazu beschieden. Beim Masernschutzgesetz wurde wiederholt die Ruhendstellung des Verfahrens beantragt, bis das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bei schulpflichtigen Kindern (Az. 1 BvR 2700/20 und Az. 1 BvR 336/21) entschieden hat. Häufig wurde auch schon der gesetzlich vorgeschriebene Cut Off-Wert beantragt, mit dem eine Immunität gegen Masern eindeutig nachgewiesen werden kann. Begründung: Dieser Wert ist nicht im Gesetz zu finden und auch nicht aus dem Gesetz ableitbar. Es muss ihn aber geben und er muss auffindbar sein, weil das MSG sonst gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 III GG verstoßen würde. Oder anders ausgedrückt: Man muss schon erkennen, wie man ein Gesetz einhalten kann, wenn man es einhalten soll. Wieder andere habe beim Gesundheitsamt beantragt, dass ihre Kinder zuhause beschult werden, weil sie ja eine OWi begehen, wenn sie ihre Kinder in die Schule schicken, aber auch wenn sie sie zuhause lassen. Da Bundesrecht (IfSG) über Landesschulrecht stehen dürfte, möchten sie die Kinder lieber zuhause lassen, um nicht gegen Bundesrecht zu verstoßen. Die meisten Gesundheitsämter scheuen sich davor, einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erlassen. Und einige Ämter, die sich in der Vergangenheit gleich mit Zwangsgeld hervorgetan haben, schweigen zu den Anträgen bisher und die Verfahren gehen nicht weiter. Ich möchte aber auch mal die Grundlage der Anträge mit euch teilen, was euch womöglich auch in anderen Situationen weiterhelfen könnte. Dies ist ein BGH Urteil vom 29. November 1954, AZ III ZR/84/53: Es ist geradezu unverständlich, wie die Beamten bei der Bearbeitung der Anträge die Ansicht haben vertreten können, sie bräuchten Anträge nicht zu bescheiden. Und das in einer angemessenen Frist. Sie haben grob fahrlässig den Grundsatz missachtet , dass die Beamten nicht nur Diener des Staates , sondern auch Helfer des der Staatsbürger zu sein haben. Dem geschädigten Staatsbürger kann es im Hinblick auf seine Verpflichtung zur Minderung des Schadens im allgemeinen nicht zum Verschulden im Sinne des § 254 BGB gereichen, wenn er nicht klüger ist als die Beamten, und wenn er deshalb einen anderen als den eingeschlagenen Weg, schnell zum erstrebten Ziele zu kommen, ebenso wie die mit der Sache befassten Beamten nicht erkannt und deshalb von ihm keinen Gebrauch macht. 👉 https://research.wolterskluwer-online.de/document/1f29ef85-f9ec-4d9a-92f9-5433905a002a Merke: Anträge müssen von Beamten beschieden werden. Und ein "Bescheid" ist keine lapidare Antwort-Mail auf eine E-Mail, sondern ein Brief mit verbindlichen Informationen, der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Wichtig ist natürlich, dass ihr auch das Wort "Antrag" oder "beantragen" irgendwo in eurem Brief drin hattet und nicht einfach nur "freundlich bittet". Wer lediglich eine E-Mail als Antwort bekommt, muss sich auch gar nicht scheuen, nachzufragen, ob diese Mail eine Vorabinformation darstellt und der rechtsmittelfähige Bescheid noch per Post kommt 👍
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Schuld sind immer nur die andern... Heute mal ein Blick über den Tellerrand der einrichtungsbezogenen Impfpflichten Masern & Corona hin zur Duldungspflicht der Soldaten. Eine Anwältin im offensichtlichen Unruhestand hat das Urteil des Bundesverwaltungsgericht auseinander genommen. Und das kann ich euch einfach nicht vorenthalten! 👉 https://corona-blog.net/2022/12/03/wehrbeschwerdeverfahren-auswertung-des-96-seitigen-urteils-zur-duldungspflicht-bei-soldaten/ Wer Zeit und Lust hat, sollte die Ablehnung unbedingt auch mal mit der Übersicht der erwähnten Paragraphen, Artikel usw. vergleichen, die Prof. Dr. Martin Schwab mit seinem bisher letzten Schriftsatz eingereicht hat (Anlage 84). 👉 https://t.me/keineCovidimpfungSoldaten/567 Für mein persönliches Empfinden wurde diese Anlage mit 11.700 Views noch viel zu wenig zur Kenntnis genommen, denn sie ist eine wahre Fundgrube von Details, was alles schief gelaufen ist - und nun auch ein Beleg dafür, was das Gericht alles ignoriert hat. Mich persönlich triggert das Thema "Luftsicherheit". Das Gericht behauptet doch allen Ernstes, dass nur in der zivilen Luftfahrt keine Drogen- oder Medikamenten-Abhängigkeiten im Spiel sein dürfen - bei der Bundeswehr im Umkehrschluss dann wohl doch? Sehr mysteriös 🤔 Mein Fazit aus allen bisherigen Berichten war, dass das RKI eindrucksvoll bewiesen hat, von der Wirksamkeit der COVID-Impfstoffe keine Ahnung zu haben, und das PEI sehr deutlich gemacht hat, von der Sicherheit keine Ahnung zu haben. Das subjektive Empfinden des Gegenteils durch die Richter muss an mir vorüber gegangen sein. Aber gut, dass wenigstens die StIKo eine Geschäftsordnung hat, an die sie sich selbst nicht hält, denn diese besagt ja u.a. (2) Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und zur Durchführung anderer Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten gibt die Kommission nur, wenn in Deutschland für die entsprechende Indikation ein Impfstoff oder ein Mittel der spezifischen Prophylaxe zugelassen ist... 👉 https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Rechtl_Grundlagen/Geschaeftsordnung/geschaeftsordnung_node.html Welcher COVID-Impfstoff war noch gleich in Deutschland zugelassen? Aber eigentlich und überhaupt ist ja die Impfpflicht in der Pflege schuld, dass die Soldaten jetzt auch geimpft werden müssen. Denn wenn es die nicht gäbe, dann könnte man auch die Duldungspflicht der Corona-Impfung kippen. Nun dürfen wir gespannt sein, ob die logische Konsequenz aus dieser Grundhaltung dann bedeutet, dass die Duldungspflicht bei den Soldaten zum 01.01.2023 dann auch ausläuft 👍
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Rechtsbeugung (§ 339 StGB)... Manche Gesundheitsämter sind leider etwas übereifrig. Ich möchte hier gerne ein Schreiben an einen Anwalt mit euch teilen. Zur Vorgeschichte: Das Kita-Kind hat bereits wegen fehlender Masern-Impfung(en) Hausverbot bekommen, obwohl es sich um ein Bestandskind handelte. Fünf Monate später hat nun das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot erteilt. Mit Ihrem Schreiben vom 24.10.2022 fordern Sie uns auf, die einstweilige Betreuung des Sohnes Ihrer Mandantschaft in einer Einrichtung nach § 33 Nr. 1 IfSG zu bestätigen, obgleich aktuell unstreitig weder ein ausreichender Impfschutz noch ein Immunitätsnachweis vorliegen. Sie begründen dies damit, dass auf Grund der Stichtagsregelung kein Betreuungsverbot kraft Gesetzes eingetreten sei und zudem weder eine Impfberatung noch ein Aufforderung zur Vervollständigung des Impfschutzes Seitens des Gesundheitsamts [...] erfolgt sei. Auf Deutsch: Das Gesundheitsamt hatte die Familie weder zu einer Impfberatung eingeladen, noch hatte es die Familie aufgefordert, den Immunitätsnachweis zu vervollständigen. Es ist zutreffend, dass bei Kindern die sich bereits vor dem 01.03.2020 in einem Betreuungsverhältnis in einer Einrichtung nach § 33 Nr. 1 IfSG befanden kein Betreuungsverbot kraft Gesetzes eintritt. Ein solches kann jedoch vom Gesundheitsamt gem. § 20 Abs. 12 S. 4 IfSG angeordnet werden. Eine Impfberatung ist hierfür keine zwingende Voraussetzung; es handelt sich dabei gem. § 20 Abs. 12 S. 3 IfSG lediglich um eine Kann-Bestimmung. Es ist zwar zutreffend, dass Seitens des Gesundheitsamts eine Aufforderung zur Vervollständigung des Impfschutzes zwingend erfolgen muss; eine solche Aufforderung ist jedoch vorliegend ausnahmsweise entbehrlich. Der Sohn Ihrer Mandantschaft wurde am 20.10.2022 bereits erstmalig gegen Masern geimpft, eine Masern-Titer-Bestimmung sowie ggfs. eine zweite Impfung sind ausweislich Ihres eigenen Vortrags vorgesehen. Hieraus ergibt sich zwanglos, dass es sich bei einer Aufforderung zur Vervollständigung des Masern-Impfschutzes um eine bloße Formalie handeln würde. Die Unterstreichung ist von mir, denn diese Aussage birgt Sprengstoff! Das Gesundheitsamt gibt gegenüber dem Anwalt der Familie zu, dass sie zwingend vor einem Betretungsverbot die Familie auffordern müssen, den Impfschutz zu vervollständigen. Aber sie sind auch der Meinung, dass das Gesetz für sie nicht gilt. Um euch etwas dafür zu sensibilisieren: Hierbei handelt es sich um Rechtsbeugung, weil das Gesundheitsamt für sich selbst und im Nachteil für die Familie das Recht herausgenommen hat, sich nicht ans Gesetz halten zu wollen oder zu müssen. Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. 👉 https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__339.html In o.g. Fall ist bereits ein Anwalt mit im Boot, der weiß, wie er damit umzugehen hat, aber sollte so etwas mal auf einen von euch zukommen, lasst es euch bitte nicht gefallen!
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 30.11.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8Pt3FuewP2 Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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O.k., dann hier die Auflösung: Den Eltern wird ein Verstoß gegen § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 IfSG vorgeworfen. (9) Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 tätig werden sollen, haben der Leitung der jeweiligen Einrichtung vor Beginn ihrer Betreuung oder ihrer Tätigkeit folgenden Nachweis vorzulegen: 1. eine Impfdokumentation nach § 22 Absatz 1 und 2 oder ein ärztliches Zeugnis, auch in Form einer Dokumentation nach § 26 Absatz 2 Satz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, darüber, dass bei ihnen ein nach den Maßgaben von Absatz 8 Satz 2 ausreichender Impfschutz gegen Masern besteht, [...] 👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html Zu Deutsch: Sie haben in der Einrichtung keinen Impfnachweis vorgelegt. Dass der Nachweis auch durch ein ärztliches Attest (Nr. 2) oder die Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle etc. (Nr. 3) erbracht werden könnte, bleibt unerwähnt. Vorweg: Ein Verstoß gegen o.g. ist nicht bußgeldbewehrt, sondern bußgeldbewehrt wäre für die Eltern nur folgendes Szenario gegenüber dem Gesundheitsamt: 7d. die entgegen § 20 Absatz 12 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 13, einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt, 👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html Es soll dennoch ein Bußgeld vergeben werden, und zwar gem. § 73 Abs. 1a Nr. 7 IfSG 7. entgegen § 18 Abs. 1 Satz 1 ein Mittel oder ein Verfahren anwendet, Das schlagen wir doch mal nach, was in § 18 steht: (1) Zum Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten dürfen bei behördlich angeordneten Maßnahmen zur 1. Desinfektion und 2. Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben oder Kopfläusen nur Mittel und Verfahren verwendet werden, die von der zuständigen Bundesoberbehörde anerkannt worden sind. [...] 👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__18.html Womöglich haben die Eltern ein Mittel gegen Kopfläuse angewandt, das nicht zugelassen war. Wir wissen es nicht. Wir wissen auch nicht, was die Kopfläuse ggf. mit Masern zu tun haben, doch womöglich hat das betreffende Gesundheitsamt eine Übertragungsweg von Masern über Kopfläuse er-/gefunden.
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Keine Angst vor dem Gesundheitsamt! Viele von euch bekommen Herzrasen, wenn Post vom Gesundheitsamt kommt. Aber das ist gar nicht notwendig! Ein fehlender Masern-Nachweis ist nichts anderes als maximal eine Ordnungswidrigkeit. Und, Hand aufs Herz, überlegt mal, wie viele Ordnungswidrigkeiten ihr euch ggf. schon im Straßenverkehr wegen zu schnellem Fahren angelacht habt, die nicht halb so viel Herzrasen hervorgerufen haben 😉 Heute teile ich mal ein Schreiben von einem Gesundheitsamt und möchte euch motivieren, auf Fehlersuche zu gehen und zu überlegen, was das Gesundheitsamt alles nicht wusste, was ihr mittlerweile schon wisst. Die Auflösung folgt, ihr dürft eure Ideen und Recherchen aber gerne auch einfach in den Chat schreiben 👍 PS: Ich habe mich köstlich amüsiert, als ich es gelesen habe.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 24.11.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8OCp81GMlm Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Update zur Masern-Beschwerde... Viele von euch fiebern in der Masern-Sache mit und sind mit ihren Kindern oder sogar selbst betroffen von der Masern-Impfpflicht. Auch werden immer mehr Bußgelder und Zwangsgelder vergeben Wir haben Montag einen neuen Schriftsatz (etwas über 50 Seiten) ans BVerfG geschickt, in dem wir auf die Ablehnung der Beschwerde vom Juli / August eingegangen sind, fehlende Quellen für die Behauptungen des BVerfG usw. Außerdem haben wir dem BVerfG mitgeteilt, dass selbst im Bundestag angekommen ist, dass auch eine Masern-Impfung tödlich enden kann. 👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/380 Wir haben den Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot aus Art. 20 III GG aufgezeigt, mit dem einige Eltern aktuell die Gesundheitsämter "nerven", weil weder eine Immunität noch Kontraindikationen im Gesetz definiert oder aus dem Gesetz ableitbar sind. Nachdem ihr im Chat den Link zu Dr. Rabe geteilt hattet ... 👉 https://impf-info.de/die-impfungen/masern/249-masern-trotz-impfung-die-untersch%C3%A4tzte-gefahr.html ... und meintet, es sei wichtig, das mit einzubauen, haben wir auch darauf hingewiesen, dass durch die Impfungen Masernausbrüche und schwerere Verläufe zustande kommen können. Es ist uns einfach wichtig, am Ball zu bleiben und nicht aufzugeben in Sachen Masern 💪 Auch bei uns im Beschwerdeführer-Team hat es weitere Zwangsgelder gegeben und es ist den Gesundheitsämtern egal, dass eine Impfentscheidung natürlich immer rein freiwillig bleiben muss. Was erwarten wir als Team vom BVerfG? Tatsächlich nichts, sondern wir befürchten immer noch, dass sie unsere Beschwerde genauso abbügeln werden wie die bisherigen Beschwerden, aber mit diesem Schriftsatz haben wir die aktuelle Entwicklung dokumentiert und werden diese Argumente dann auch, sofern finanziell möglich, mit zum EGMR nach Straßburg nehmen.
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Ein Brief an unsere Abonnenten... Liebe Mitstreiter, seit einigen Stunden gibt es diverse Meldungen, wonach die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht nicht mehr verlängert werden wird! Vgl. z.B. https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/corona-lauterbach-laesst-teil-impfpflicht-wohl-auslaufen,TNpzjXW Wenn sich diese Meldungen tatsächlich bestätigen sollten – so ganz sicher ist das leider noch nicht -, dann wäre dies ein gemeinsamer Erfolg für alle, die sich politisch und juristisch gegen die Impfpflicht eingesetzt haben! Sei es durch gerichtliche Schritte, sei es auf Demonstrationen, sei es in politischen Parteien, durch Sozial-Media-Arbeit oder auf welche Weise auch immer. Wir werden das bereits eingereichte Verfahren in Straßburg gegen die bereichsbezogene Impfpflicht auf jeden Fall weiterführen! Selbst dann, wenn die bereichsbezogene Impfpflicht nicht verlängert werden sollte. Wichtig: Die Masernimpfpflicht bleibt hiervon (leider) unberührt! Unberührt von einem etwaigen Auslaufen des COVID-Teilimpfpflichtgesetzes bleiben leider auch bereits laufende Bußgeldverfahren. Dr. Lipinski hat just gestern noch für einen Mandanten eine Terminsladung für nächsten Februar erhalten 🙈 Daher: Bitte verteilt weiter eifrig, wann und wo immer es geht, unsere Flyer! Spendet weiterhin! Abonniert unsere Facebook-Seite und / oder den Telegram-Kanal! Sprecht weiter Eure Freunde, Arbeitskollegen, Verwandten etc. an! Eine Bitte noch: Gebt bitte hier kurz an, ob Ihr 10, 50, 100 oder 500 Flyer verteilt habt! Dann haben wir einen besseren Überblick und können genauer abschätzen, ob die Flyer-Aktion ein Erfolg ist oder ob wir ggf. noch etwas verbessern sollten. Danke für Eure Unterstützung!!!
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Masernschutzgesetz & Corona-Maßnahmen... Gestern berichtete die WeLT von einer Anfrage aus Thüringen an das BVerfG. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hatte eine Vorlage nach Art. 100 GG beim BVerfG eingereicht, weil die Thüringer Richtern gewisse Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Corona-Einschränkungen auf Basis des § 28 IfSG haben. 👉 https://www.welt.de/politik/deutschland/article242185999/Bundesverfassungsgericht-Richter-weisen-Anfrage-zu-Corona-Massnahmen-von-2020-ab.html Das ist nicht nur nach wie vor ein Thema für die Thüringer Richter, sondern für viele andere Bundesländer auch. In unseren Verfassungsbeschwerden hatten wir uns sogar noch weiter mit dem neuen § 28a beschäftigt. Leider habe ich es noch immer nicht geschafft, unsere Beschwerde vollständig zu formatieren, aber - Mut zur Lücke - ich habe sie in ein Google-Doc gepackt, damit jeder reinblicken kann und werde weiter daran arbeiten: 👉 https://docs.google.com/document/d/1TDu93-Sv37kIeZsd--asya7lJVGLmPBjFHfwyGAGwno/edit?usp=sharing Hierin seht ihr, dass wir neben dem Masernschutzgesetz sowohl die epidemische Lage nationaler Tragweite als auch dieses dritte Bevölkerungsschutzgesetz angegriffen haben und bzgl. der epidemischen Lage hatte bereits die Expertenkommission des Bundes festgestellt, dass diese verfassungswidrig war. 👉 https://www.aerztezeitung.de/Politik/Kommission-legt-Evaluation-bisheriger-Corona-Schutzmassnahmen-vor-430383.html Zitat: Eine klare Haltung vertritt das Gutachten in der rechtlichen Bewertung der Ereignisse des Frühjahrs 2020. Die "Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" sei eine "juristisch fragwürdige Konstruktion", urteilen die Gutachter. Die damit einhergehende Verlagerung wesentlicher Entscheidungsbefugnisse auf die Exekutive wird ganz überwiegend als verfassungswidrig eingeordnet. Nun richtet sich unser Blick umso mehr nach Karlsruhe. Werden die Richter wohl entscheiden, dass das alles doch nicht verfassungswidrig war? Oder werden sie der Expertenkommission zustimmen? Oder werden sie (mal wieder) die Arbeit verweigern und unsere Beschwerde ignorieren, abweisen, gar nicht erst annehmen - nach bald zwei Jahren. Der Masern-Teil unserer Beschwerde betrifft ja auch Schulkinder. Insofern ist sie sicher interessant für Anwälte, die in Verfahren betr. schulpflichtiger Kinder und Jugendliche aktiv sind. Einige hatten bereits nach der Beschwerde gefragt, so dass es einen weiteren Grund gibt, das Doc schon zu veröffentlichen, auch wenn es noch nicht fertig ist.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 16.11.22 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Es ist wieder etwas mehr als eine Seite, daher als pdf, damit man es auch lesen kann. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8OCp81GMlm Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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