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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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https://youtu.be/QR6aY-YT5fg?feature=shared 🎬Neue Gerichtsreportage Masernimpfung! Muss das sein? Mütter klagen vor Gericht. 34 irreversible Impfungen (so das Bundesverfassungsgericht) haben Babys bis zum 18. Lebensmonat laut Impfplan der STIKO zu ertragen. Doch die denkwürdige Corona-Politik hinterlässt Folgen, die der Impfindustrie nicht gefallen. Immer mehr Eltern fangen an, die Sinnhaftigkeit dieses Impf-Marathons zu hinterfragen. So diese Mutter, die sich der Pflicht zum Nachweis der Masern-Impfung ihres 5-jährigen Kindes verweigert und am 8. Juli 2024 vor dem bayerischen Verwaltungsgericht München klagte. Sie hat das Wohl ihres Kindes über das Pflichtbewusstsein eines folgsamen Bürgers gestellt. Das Schweigen seitens der Kammer, bestehend aus drei Richtern und zwei Schöffen, war sehr vielsagend.
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Düren... Heute möchten wir gerne mal einige News aus der Düren-Gruppe mit euch teilen, da sich dort in den letzten Wochen einiges ereignet hat. Wer selbst im Landkreis Düren wohnt, weiß sicherlich, wovon wir reden, aber ein wichtiger Hinweis: Ihr seid nicht alleine! Es gibt laut telefonischer Auskunft eines Mitarbeiters beim Gesundheitsamt sogar 150 Fälle, die er alle alleine bearbeiten muss, nachdem seine Kollegin #plötzlichundunerwartet in Mutterschutz gegangen, so dass sie ihre Fälle nicht mehr zu Ende bringen kann. Und wir hatten uns schon gewundert, warum auf einmal ihre E-Mail-Adresse nicht mehr existierte 🤷‍♀️ Ab dem Bescheid mit der Zwangsgeldandrohung hat der arme Mann dann aber endlich Ruhe und der Fall ist für ihn erledigt. Wenn die Betroffenen Klage einreichen, übernimmt wohl das Rechtsamt (so unsere Vermutung). In Düren ticken die Uhren ⏱ anders als in sonstigen Landkreisen. Dort gibt es z.B. für Einschreiben ein Postfach 📨, das zumindest sporadisch geleert wird, in zwei Fällen so ca. einmal in zehn Tagen, so dass der Zwangsgeldandrohungsbescheid erlassen wurde, bevor die fristgerechte Einlassung zur Anhörung überhaupt aus dem Postfach abgeholt worden war. "Mit Anhörung vom 19.02.2024 habe ich Ihnen Gelegenheit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Sie zogen es jedoch vor, sich in der Angelegenheit nicht zu äußern." Kein Problem! Kurze E-Mail an die Sachbearbeiterin, diese fragt bei der Rechtsabteilung nach und die Rechtsabteilung interveniert daraufhin und meint, dieser Bescheid wäre ermessenfehlerhaft erlassen worden und müsse zurückgenommen werden. Während man die Kollegin also noch auf die Fehler in den Schreiben aufmerksam machen konnte und sie sich sogar für die Hinweise bedankte, kann der neue Sachbearbeiter aufgrund der Vielzahl seiner Fälle leider nicht mehr individuell agieren bzw. reagieren, was auch die anderen Leute im Amt wissen, so dass sie ihm nicht einmal mehr die Schreiben weiterleiten. Wie also sollen oder können wir ihm klarmachen, dass die Frist zur Vorlage eines Nachweises bis zum 19.07.2022 einfach nicht mehr zu schaffen ist und das VG Aachen dies sicherlich auch so sehen wird? 🤔 Eine Vorlage dagegen bis zum 05.07.20204, wie in einem anderen Bescheid gefordert, sollte möglich sein. Eure Ideen dürft ihr gerne im Chat teilen. Wie gesagt, in Düren ticken die Uhren ⏱ anders.
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Präklinische Sicherheitsstudien Nachdem wir uns gestern ein bisschen mit der STIKO beschäftigt und über die fehlenden Nutzen-Risiko-Analysen für die MMR- bzw. MMRV-Impfstoffe geschrieben haben, darf heute mal das PEI ran. Im Bundesgesundheitsblatt, Band 63, Heft 1 vom Januar 2020, zum Thema "Zulassungsverfahren für Humanimpfstoffe in Deutschland und Europa und das Präqualifizierungsprogramm der WHO" ist zu lesen, dass in Deutschland keine Impfstoffe ohne präklinische Sicherheitsstudien (= Tierversuche) zugelassen werden. Das ist ja durchaus beruhigend, dass hier keine Menschen für Versuche missbraucht werden, womöglich noch ohne ihr Wissen 😮‍💨 Wer es nachlesen möchte: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/bgbl/01-2020/text-grabski-hildt-wagner.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Allerdings befindet sich in der Fachinformation von M-M-RVaxPro folgende Info: 5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit Präklinische Studien wurden nicht durchgeführt. Quelle: https://www.fachinfo.de/pdf/010432 Auch zu Priorix waren keine präklinische Sicherheitsstudien zu finden. Aber dies ist ja unmöglich in Deutschland! Was liegt also näher, als direkt beim PEI zu fragen, ob diese eigene Tierversuche gemacht haben oder andere kennen, die welche gemacht haben, so dass sie dann die Ergebnisse herausgeben können. Leider hat das PEI keine Kenntnis über solche Studien. Laut PEI ist das aber auch gar nicht nötig, weil die EMA ja die Impfstoffe zugelassen hat. Also sollte man dort mal nachfragen. Ob dem PEI bewusst ist, dass Jan Mueller-Berghaus aus dem PEI im CHMP (Committee for Medicinal Products for Human Use) für Qualität, Sicherheit und Effektivität von biologischen Medizinprodukten, inkl. fortgeschrittene Therapien und Impfstoffe verantwortlich ist 🤔 Wir wissen das Dank Corona. Was dem PEI nicht vorliegt, nämlich Tierversuche, haben wir gefunden. https://www.tandfonline.com/doi/abs/10.1080/09723757.2003.11885828 Leider nur für die Wirkstoffgruppe und auch nicht direkt für die Impfstoffe, aber das dort aufgezeigte genotoxische Potential wurde bis heute nicht widerlegt.
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Die Nutzen-Risiko-Bewertungen der STIKO... Erinnert ihr euch noch an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2022? Mich hat da vor einer Weile Randnummer 24 getriggert: Die Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen – Unterstützung des Robert Koch-Instituts. Dabei steht weniger eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung im Vordergrund, 👉 sondern die Nutzen-Risiko-Abwägung der Wirksamkeit von Impfstoffen und möglichen Impfrisiken 👈. Demnach hat die Ständige Impfkommission nicht nur den Nutzwert einer Impfung für Einzelne, sondern auch für die Gesamtbevölkerung in den Blick zu nehmen (vgl. § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der STIKO). Nach § 20 Abs. 2 Satz 3 IfSG hat die Kommission die Kernaufgabe, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderer Maßnahmen der Vorsorge gegen übertragbare Krankheiten zu geben und Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer darüber hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung zu entwickeln. Ihre Empfehlungen gelten als medizinischer Standard; sie sind auch Grundlage für die Erstattung von Kosten (vgl. § 20i Abs. 1 Satz 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V). Nach § 20 Abs. 3 IfSG sollen die obersten Gesundheitsbehörden der Länder ihre öffentlichen Empfehlungen auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aussprechen. Hierin legt das BVerfG nämlich dar, dass der Zulassung und der Empfehlung von Impfstoffen (nicht Impfungen!) eine Nutzen-Risiko-Bewertung zugrunde liegt. Was liegt da also näher, als bei der STIKO anzufragen und sich diese übersenden zu lassen? Eine Mama aus dem Chat hat es für uns alle gemacht, und dreimal dürft ihr raten, was dabei herauskam... Na? Richtig! Es gibt gar keine Nutzen-Risiko-Bewertung für die in Deutschland zugelassenen MMR- und MMRV-Impfstoffe. Die STIKO macht das nämlich (entgegen der Darlegung des BVerfG) überhaupt nicht für die einzelnen Impfstoffe. Wer es selbst ausprobieren möchte, nur Mut! Fragt gerne auch mal bei der STIKO nach. Und wenn ihr selbst gerade ein OWi laufen habt oder ein Verwaltungsverfahren, könnt ihr die Info ja dann individuell für euch und euren Fall verwenden.
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Unrichtige Gesundheitszeugnisse... Ein Beschluss des OLG Celle, der gerade einmal zwei Monate alt ist, setzt sich sehr ausführlich mit dem Thema "Unrichtige Gesundheitszeugnisse" auseinander. https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/46fec96d-ffaa-4d8c-ad81-32670ac4ab7d Die Richter legen darin sehr ausführlich dar, wie sie die Masern.express-Gutachten von Dr. Sönnichsen im Rahmen ihrer Strafbarkeit bewerten. Der betroffenen Mutter winken 30 Tagessätze à 50 €, nur weil das "Ärztliche Gutachten" aus dem Internet vorunterzeichnet war. Das OLG Celle selbst bleibt seiner Linie treu und führt erneut aus, dass Gesundheitszeugnisse zwar keine Diagnosen enthalten müssen, dass sich aus ihnen aber ergeben muss, dass eine individuelle Bewertung stattgefunden hat (im vorliegenden Fall der Aktenlage) woraus sich eine Prognose (im vorliegenden Fall die vorläufige Impfunfähigkeit) ergibt. Sicherlich lässt sich darüber streiten, ob eine vorläufige Impfunfähigkeit tatsächlich eine Prognose ist, aber das sehen eben die Richter in Celle so und schon bei Nachweis.express wurde nach GOÄ 80 abgerechnet, was eine Prognose voraussetzt. Auf alle Fälle können wir hoffen, dass dieser Beschluss und ggf. das anschließende Urteil des AG Stolzenau nicht dazu führen, dass nun hunderte oder sogar tausende solcher Fälle überall in Deutschland eröffnet werden 🙏 Der Beschluss des OLG Celle passt leider sehr schön zum Beschluss des VGH Bayern, den wir hier gestern geteilt hatten, und ich kann nur jedem raten, der ein solches Gutachten vorgelegt hat, sich juristisch beraten zu lassen oder zumindest zu versuchen, die möglichen Allergien mit Tests wie IgE, LTT, BAT, BDT usw. zu untermauern, damit die Ämter und Richter sehen, dass man auch selbst aktiv geworden ist und sich nicht auf einem solchen "Gesundheitszeugnis" ausgeruht hat.
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Zu früh gefreut... Leider gibt es eine für uns eher unerfreuliche Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 07.05.2024. https://www.landesanwaltschaft.bayern.de/media/themenbereiche/sonstiges/2024-05-17_infektionsschutzrecht.pdf Bei dieser Entscheidung geht es um dieselbe Familie, für die RAin Dr. Meyer-Hesselbarth bereits den Beschluss vom 21.09.2023 und den Beschluss vom 22.01.2024 erwirkt hatte. Wir hatten mehrfach darauf hingewiesen, dass der BayVGH die Frage aller Fragen zur Zulässigkeit von Zwangsgeld noch immer nicht geklärt hatte, sondern den September-Beschluss darauf abstellte, dass die Behörde ihr Entschließungsermessen nicht ausgeübt hatte, und den Januar-Beschluss darauf, dass die Erfüllungsfrist zu kurz bemessen war. Nun hat der BayVGH aber klargestellt, dass Zwangsgelder grundsätzlich zulässig sind. Doch auch hier wieder ist nicht klar, wie "grundsätzlich" dieses "grundsätzlich" ist, denn besagte Familie hatte laut Beschluss vom 21.09.2023 ein Gutachten von Dr. Sönnichsen (Masern.express) vorgelegt und bei Kontraindikationsnachweisen ist nun einmal der zur Vorlage verpflichtete in der Beweispflicht. Hat der VGH Bayern dieses Mal tatsächlich gesagt, dass Zwangsgelder immer zulässig sind? Oder hat der VGH Bayern gesagt, dass in diesem Fall Zwangsgelder zulässig sind, in dem die Eltern offensichtlich eine Kontraindikation behauptet hatten, dafür jedoch bis heute den Beweis nicht angetreten sind? Zumindest ergibt sich aus den Beschlüssen nicht, dass sie sich bemüht hätten, selbst einmal einen Allergologen aufzusuchen oder das Blut des Kindes in ein Labor geschickt hätten, um dort Tests wie IgE, LTT, BAT, BDT usw. durchführen zu lassen. Fragen über Fragen... Hier wird ein Bundesgesetz in jedem Landkreis anders angewendet und niemanden interessiert es. Wo bleibt denn da die Rechtssicherheit?
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 02.06.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/94ZBGLrNqk Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2024-06-02-MSG Umsätze ZSF.pdf0.14 KB
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Wieder mal ein Brief an unsere Abonnenten... Liebe Impfmündige, heute mal wieder eine positive Botschaft: Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat vor dem VG München einen Erfolg gegen die Landeshauptstadt München errungen. Mehr dazu erfahrt ihr in seiner Pressemitteilung unter https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Erfolg_von_Rechtsanwalt_Dr._Lipinski_gegen_die_Landeshauptstadt_Muenchen_-_aufschiebende_Wirkung_gegen_Zwangsgeldandrohung_angeordnet oder auch direkt im Beschluss des VG München https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-9111 Es geht wieder einmal um das Thema Zwangsgeld(androhung) gegen "impfunwillige" Eltern schulpflichtiger Kinder. Es ist erfreulich, dass zumindest für den Freistaat Bayern das Thema Zwangsgeldandrohung immer mehr seinen Schrecken verliert, wenngleich der juristische Kampf gegen das (gesamte) sog. "Masernschutzgesetz" in allen 16 Bundesländern auf der Tagesordnung bleibt. Nicht nur mit unserer Verfassungsbeschwerde, auch mit dieser Plattform sind wir ein wichtiger Teil des juristischen Kampfes gegen das "MSG". Dieser Kampf kostet Geld, Zeit, Aufwand. Daher bitten wir Euch um Spenden* auf unser altbekanntes Konto: IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG oder alternativ über PayPal: https://www.paypal.com/pools/c/94csLNtnhC Zu Wahrheit des juristischen Kampfes gegen das MSG gehört es auch, dass unsere Verfassungsbeschwerde vermutlich auch 2024 eher nicht beschieden werden wird! Denn unser Verfahren ist in der Jahresvorausschau des Bundesverfassungsgerichts immer noch nicht aufgeführt. https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2024/vorausschau_2024_node.html Das Bundesverfassungsgericht befasst sich daher weiterhin mit unseren vielfältigen Argumenten — oder auch nicht. Lasst uns weiter gemeinsam hoffen, dass das Masernschutzgesetz bald Geschichte ist 🙏 * Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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AG Lüdenscheid... Nicht zum ersten Mal hat das AG Lüdenscheid (Märkischer Kreis) am gestern ein Verfahren eingestellt und die Kosten der Staatskasse auferlegt. Beim neuesten Fall lag dem Gesundheitsamt Altena nicht nur der Nachweis der Einrichtung vor, dass dort eine anerkennungsfähige IUB vorgelegt wurde, sondern auch gleich zwei IUBs von zwei verschiedenen Ärzten. Leider verweist das Gesundheitsamt Altena immer wieder auf eine abschließende Liste mit Diagnosen des RKI zu Kontraindikationen, die das RKI selbst jedoch gar nicht kennt, auch nicht auf Nachfrage 🤷‍♀️ Außerdem werden ärztliche Atteste prinzipiell immer abgelehnt mit der Bemerkung, es handele sich nicht um eine "absolute Kontraindikation". Auf eine ggf. vorliegende "relative Kontraindikation" wird gar nicht erst eingegangen. (Zwischenfrage: Wo steht noch einmal im Gesetz, dass ausschließlich absolute Kontraindikationen anerkannt werden können 🤔) Die Eltern hatten dem AG Lüdenscheid dargelegt, wie ein Amt eigentlich mit einem Attest umgehen sollte, das sehr wohl Diagnosen enthält, die überprüfbar sind, dies alles basierend auf den Darlegungen des VGH Bayern und des VG Düsseldorf: 1. Die Einrichtung hat Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des vorgelegten Nachweises. Laut Rechtsprechung darf ausschließlich bei sog. „berechtigten Zweifeln“ gemeldet werden, d.h. diese Zweifel müssen gerichtsfest dargelegt werden können. Sie sind damit in der Akte zu dokumentieren. ⬇️ 2. Die Einrichtung meldet jedoch ausschließlich „personenbezogene Angaben“ gem. § 2 Nr. 16 IfSG ans Gesundheitsamt. ⬇️ 3. Auf Basis der Meldung der Einrichtung kann (muss aber nicht!) das Gesundheitsamt sich bei den betroffenen Personen melden und weist erst einmal informell auf das Masernschutzgesetz hin (§ 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG), ggf. verbindet es dies gleich mit einer Anhörung nach § 28 VwVfG vor Erlass eines Verwaltungsaktes, mit dem es zur Vorlage eines Nachweises verpflichtet. ⬇️ 4. Das Gesundheitsamt fordert per Verwaltungsakt (§ 20 Abs. 12 Satz 1 i.V.m. Satz 7 IfSG) die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zur Vorlage eines Nachweises gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG auf. ⬇️ 5. Die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person legt einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Variante 2 IfSG vor. ⬇️ 6.a) Das Gesundheitsamt erkennt diesen Nachweis an. Verfahren beendet 🎉 ↔️ Oder: 6.b) Das Gesundheitsamt hat Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit. ⬇️ 7. Das Gesundheitsamt möchte aufgrund von Zweifeln eine Untersuchung anordnen und teilt dies der zur Vorlage des Nachweises verpflichteten Person mit. Es benennt nicht nur die Zweifel (berechtigte Zweifel = gerichtsfeste Darlegung), sondern hört gleichzeitig die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person gem. § 28 VwVfG vor Erlass der Anordnung einer Untersuchung an. ⬇️ 8. Das Gesundheitsamt ordnet eine Untersuchung an. ⬇️ 9.a) Das Gesundheitsamt erkennt diesen Nachweis an. Verfahren beendet 🎉 ↔️ Oder: 9.b) Das Gesundheitsamt schließt den Fall ohne explizite Anerkennung des Nachweises. Verfahren beendet 🎉 Es folgte der Vergleich zum vorliegenden Fall: "Die o.b. Punkte 1. und 2. können wir ohne Akteneinsicht leider nicht überprüfen. Den Punkt 3. hat es im vorliegenden Fall nur ohne Anhörung gegeben, den Punkt 4. gar nicht. Wir haben dennoch gem. Punkt 5. Einen Nachweis vorgelegt und können mutmaßen, dass das Gesundheitsamt Zweifel gem. Punkt 6.b) hatte, die uns gegenüber jedoch nicht benannt wurden (Punkt 7.). Das Gesundheitsamt hat keine Untersuchung nach Punkt 8. angeordnet." Herzlichen Glückwunsch von uns in den Märkischen Kreis ❤️
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Warnung!!! Wir sind zwar nicht die großen Warner und Mahner, aber aufgrund der Ereignisse der letzten Wochen und einigen Eltern, die leider keine Rechtsmittel gegen Zwangsgeldandrohungen eingelegt haben, müssen wir uns jetzt doch mal zu Wort melden. Es gibt hier auf Telegram einen Kanal "Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist". Dieser stellt ein Musterschreiben zur Verfügung und nennt dieses einen Einspruch gegen Zwangsgeld. Es ist unter folgendem Link abrufbar: 👉 https://t.me/DahlmannChristian/353 Und wir hatten uns schon gefragt, woher auf einmal die Idee kommt, dass man Einspruch statt Klage gegen einen solchen Bescheid einlegen kann 🙈 Uns ist aktuell kein Bundesland bekannt, in dem Einspruch das Rechtsmittel gegen einen Zwangsgeldandrohungsbescheid oder gegen einen Zwangsgeldfestsetzungsbescheid im Rahmen des Masernschutzgesetzes ist, auch nicht gegen Nachweisvorlage-Anordnungsbescheide. (Beim Finanzamt sieht das anders aus 😉) Zwar sind die Behörden angehalten, zugunsten von Laien solche Schreiben großzügig auszulegen, so dass der Einspruch dann eben als Widerspruch anerkannt wird, aber im Fall der Notwendigkeit einer Klage hat man dann schlichtweg die Klagefrist versäumt und das angedrohte Zwangsgeld wird fällig, u.U. sogar nur das erste von mehrfachen Zwangsgeldern. Wenn man einmal in der Spirale drin hängt... Daher eine Bitte an alle: Lest euch bitte die Rechtsbehelfsbelehrung durch und wählt genau das Rechtsmittel, das dort angegeben ist! ... es sei denn natürlich, ihr seid Anwalt und wisst, dass die Rechtsbehelfsbelehrung falsch ist.
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Presseschau... Und noch ein Artikel aus der Presse zum Thema Masernschutzgesetz, diesmal aus der LVZ Muldental vom 04.05.2024 (Seite 33).
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LVZ-Muldental-04.05.2024-Seite-33.pdf2.02 KB
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Presseschau... Heute war ein Artikel über das Masernschutzgesetz in der LVZ Delitzsch-Eilenburg (Seite-30). Dieser wurde mir gerade zugesandt.
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LVZ-Delitzsch-Eilenburg-17.05.2024-Seite-30.pdf2.42 KB
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Hilfe-Gesuch 🙏 Viele von euch kennen ja schon unseren Drive-Ordner, in dem wir allerlei Dinge zum Thema Masern sammeln. 👉 https://drive.google.com/drive/folders/1IpSWxcYnHcDn_AfWwmKoIkLEuqhdvrCZ?usp=sharing Aktuell gibt es immer mehr Gesundheitsämter, die grenzwertige Titer ablehnen, obwohl die Ärzte eine Immunität bescheinigt haben. Auf Sension sind sie besonders scharf. Es gibt auf unserem Drive einen Unterordner Immunität — ELISA 150. Den würde ich gerne, sofern möglich, noch weiter füllen. Solltet ihr irgendwelche weiteren Belege, Publikationen etc. finden, dass ein ELISA von 150 schon einen Schutz bietet, teilt doch bitte den Link dazu im Chat, damit ich den Ordner entsprechend ergänzen kann.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 08.05.24 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/94csLNtnhC Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2024-05-08-MSG Umsätze ZSF.pdf0.15 KB
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Schwäbisch Hall... Während Corona haben wir bereits gelernt, dass u.a. unsere Katzen mehr Rechte hatten als wir Menschen, die durften nämlich sogar noch nach 21 Uhr auf der Straße herumspazieren. Auch dürfen Hunde- oder Katzen-Welpen erst frühestens mit acht bzw. zwölf Wochen von ihren Mamis weggenommen werden, während Babys von Leihmüttern oder bei geplanter Adoption direkt nach der Geburt ihren Müttern weggenommen werden. Ob dies das Gesundheitsamt Schwäbisch Hall dazu motiviert hat, die Prüfung der vorgelegten Nachweise im Rahmen des Masernschutzgesetzes ans Veterinäramt zu delegieren 🤔
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AG Waldshut-Tiengen... Erinnert ihr euch noch an unsere Posts vom Gesundheitsamt bzw. der Bußgeldstelle des Landkreises Waldshut-Tiengen? https://t.me/Masernschutzgesetz/628 und https://t.me/Masernschutzgesetz/630 Wir hatten darin u.a. einen Schwaben-Spartipp mit euch geteilt und euch ein bisschen Einblick in das Chaos einer Behörde gewährt. Nunja, das Amtsgericht hat zwischenzeitlich gleich mehrere Verfahren eingestellt wegen Geringfügigkeit, nämlich dann, wenn die Eltern eine IUB vorgelegt hatten und das Amt diese nur nicht überprüfen wollte, jedoch anerkannt hatte, dass es eigentlich eine Untersuchung hätte anordnen müssen. Es wurden aber auch Fälle eingestellt, in denen die Eltern noch einmal vor Gericht dargelegt hatten, warum sie sich gegen eine Impfung entschieden haben. Das AG sah es in diesen Fällen als ausreichend an, dass die Eltern auf die Schreiben des Amts jedes Mal in der gesetzten Frist reagierten und der Impfstatus bekannt gegeben wurde, so dass im Falle eines Ausbruchgeschehens sofort Seitens des Amts reagiert werden kann.
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Ein Brief an unsere Abonnenten... Liebe Kritiker von Impfpflichten, Rechtsanwalt Dr. Lipinski hat eine weitere, aktuelle Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Es geht einmal mehr um "unser" sog. Masernschutzgesetz und vor allem um die Frage, ob die Behörden gegenüber den Betroffenen Zwangsgeldandrohungen verhängen dürfen. Es gibt hier bislang leider keine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung der Verwaltungsberichtsbarkeit. Stichwort: VGH München versus OVG Berlin-Brandenburg. Die Einzelheiten findet Ihr unter 👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Beschluss_des_OVG_Berlin-Brandenburg_wird_mit_der_Verfassungsbeschwerde_angefochten_werden Auf diesem Kanal teilen wir regelmäßig aktuelle Informationen. Wir berichten über die von uns und auch von anderen Impfrealisten geführten oder angekündigten Gerichtsverfahren. Wir brauchen weiterhin Eure Unterstützung durch das Teilen der Beiträge und durch Spenden. Unser derzeitiger PayPal-Spendenlink https://www.paypal.com/pools/c/93lAVdQubB ist bislang nahezu komplett "verwaist" und freut sich besonders auf Spenden. Wer stattdessen lieber auf unser "altbewährtes" Spendenkonto spenden will, der kann dies gerne tun unter: IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG* Wir danken allen, die uns auf vielfältige Weise unterstützt haben. Ohne eure Unterstützung könnten wir das alles nicht machen 🙏 * Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Gesundheitsamt Konstanz Letzte Woche war eine Nachricht im Chat, dass eine Familie zwölf Aufforderungsbescheide erhalten hat. Für ihre sechs Kinder sollen jeweils Mutter und Vater dem Gesundheitsamt innerhalb von zwei Wochen einen Nachweis im Rahmen des Masernschutzgesetzes vorlegen. Gleichzeitig wurden sie mit demselben Schreiben vom 09.04.2024 angehört, warum sie gegen ihre Vorlageverpflichtung (diese endet am 25.04.2024) verstoßen haben. Und dafür wurden auch noch Gebühren berechnet, und zwar 63 € je Bescheid. Immerhin hat der Sachbearbeiter im Amt dreimal 15 Minuten an jedem der Bescheide gearbeitet. Kleine Nebenrechnung: 3 x 15 Minuten = 45 Minuten 12 x 45 Minuten = 540 Minuten 540 Minuten : 60 = 9 Stunden Es hat also ein Sachbearbeiter des Gesundheitsamts Konstanz am 09.04.2024 sage und schreibe 9 Stunden gearbeitet, und dies allein für eine einzige Familie. Dafür möchte Konstanz nun 756 € haben 🤔 Wir werden euch gerne über den Fall auf dem Laufenden halten.
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VG Augsburg Heute teilen wir eine Entscheidung des VG Augsburg, auf den ersten Blick nichts Besonderes: Das VG Augsburg teilt mit, dass es ein Hauptsache-Verfahren aussetzet, bis das BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes bei Schulkindern entschieden hat. Hintergrund des Beschlusses ist nicht etwa eine Zwangsgeldandrohung, sondern "nur" ein Bescheid, mit dem die Eltern aufgefordert wurden, einen Nachweis nach § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG vorzulegen. Interessant ist, wie diese Entscheidung des VG Augsburg bei den umliegenden Landkreisen ankommt. In Neu-Ulm wurde letzte Woche, basierend auf der "Meinung" des VG Augsburg, ein Verfahren eingestellt, weil das VG Augsburg davon ausgehe, das Masernschutzgesetz wäre betr. schulpflichtiger Kinder verfassungswidrig. (Man beachte bitte den Konjunktiv!) Eltern aus dem Landkreis Augsburg haben dagegen Post bekommen, dass ihre Verhandlungen über Bußgelder lediglich ausgesetzt werden bis zur Entscheidung des BVerfG.
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VG_Augsburg_Az_Au_9_K_24_234_Aussetzungsbeschluss_vom_02_04_2024.pdf0.29 KB
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