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🇧🇬/🇪🇺 Gewagt: Bürgerrechtspartei Velichie fragt Von der Leyen um Erlaubnis zur gewaltsamen Revolution!
Sofia, 08.12.2025: mit Schreiben vom heutigen Tag (anbei taufrisch & bei mir exklusiv in deutscher Sprache veröffentlicht) setzt die Bürgerrechtspartei Velichie der EU-Kommission 7 Tage Frist, um zu folgender Frage Stellung zu beziehen:
🔥❓ FRAGE VON VELICHIE AN DIE EU (verkürzt - der volle Kontext kann im Anhang nachgelesen werden): Wenn ein EU-Mitgliedsstaat nicht (mehr) als Rechtsstaat funktioniert, es keine Meinungsfreiheit, keinen Schutz von Privateigentum, keinen Datenschutz, keine unabhängige Justiz & Polizei und fast keine unabhängigen Medien gibt - ist es dann aus EU-Sicht erlaubt, alle Mittel einschließlich Gewalt einzusetzen, um ein Unrechtsregime zu beseitigen und den rechtsstaatlichen, freiheitlich-demokratischen Zustand wiederherzustellen, der den EU-Werten und EU-Zielen entspricht?
#Bulgarien #Revolution #Rechtsfrage #EU
08.12.2025 @ 23 : 10 hrs CET
@ehrlichalexander
SCHREIBEN_DER_BULGARISCHEN_PARLAMENTARISCHEN_PARTEI_VELICHIE_AN.pdf4.28 KB
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Thomas Röper: Die Ukraine Krise 2014 bis zur Eskalation
Neuerscheinung
Das aktuelle Buch zum Thema: Vom Maidan bis zum Beginn des Krieges. Der »neue Kalte Krieg«, von dem seit 2014 immer wieder die Rede ist, kam nicht von ungefähr. Er hat eine Entstehungsgeschichte und die liegt in den Ereignissen in der Ukraine im Jahre 2014 begründet.
In seinem neu überarbeiteten und ergänzten Buch geht Thomas Röper, der seit fast 20 Jahren in Russland lebt, Russland und die Ukraine sehr gut kennt, die Sprache spricht und mehrere sehr erfolgreiche Bücher veröffentlicht hat, den Ereignissen des Jahres 2014 auf den Grund und verfolgt das Thema bis hin zur Eskalation.
Das Ergebnis ist ein Werk, das auf 688 Seiten und mit fast ebenso vielen Quellenverweisen die Ereignisse des Jahres 2014 chronologisch und bis ins kleinste Detail verfolgt. Außerdem wird in dem Buch analysiert, wie die Medien in Ost und West damals über die jeweiligen Ereignisse berichtet haben.
Hier europaweit versandkostenfrei zu bestellen👍 92❤ 12🤡 3🤣 1
00:38
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Nius auf X: "Kulturstaatsminister Wolfram Weimer erklärt bei „titel thesen Temperamente“ in der ARD, dass er den Korruptionsskandal um seine Person nicht aufklären möchte."
Mein Kommentar: Sie sind nicht aus dem Unternehmen „rausgegangen“. Sie sind 50%-Gesellschafter der Weimer Media Group.
Sie sind ein Lügner, Betrüger und Hochstapler, der Korruption fördert, Herr Kulturstaatsminister Weimer.
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Alexander Wallasch auf X:
"Wolfram Weimer beschuldigt mich ( auch den Spiegel und T-Online) eine Kampagne der AfD zu machen und Drohnen über seinem Haus aufsteigen zu lassen 😂 Russische Drohnen? Weimer hat offenbar den Verstand verloren."
Mein Kommentar: Der Lügner, Betrüger und Hochstapler im Bundeskanzleramt möchte offenbar nicht, dass über ihn berichtet wird. #Weimer
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Markus Haintz auf X:
Staatsanwaltschaft Duisburg stellt Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten ein, der per YouTube-Video darüber berichtet hatte, dass auf einer propalästinensischen Demonstration ein Teilnehmer einen Hitlergruß gezeigt hat.
Nicht der Teilnehmer wurde verfolgt, sondern unser Mandant. Entsprechend deutlich fiel auch mein Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft aus. Diese hat daraufhin den gesichtswahrenden Rückzug angetreten.
Der Skandal an solchen Ermittlungsverfahren ist, dass der Betroffene am Ende die Anwaltskosten selbst tragen muss. Das muss reformiert werden. Diese Lawfare-Verfahren müssen aufhören.
Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Duisburg:
„In dem Ermittlungsverfahren gegen [***** *****] beantragen wir, das Verfahren einzustellen und die Verfolgung unseres offenkundig unschuldigen Mandanten zu beenden. [YouTube-Link]
Wie ein Polizeibeamter schon in der Akte treffend festgestellt hat, ist kein strafbares Verhalten erkennbar. Der Staatsanwaltschaft wird zur Lektüre § 86 Abs. 4 StGB empfohlen.
Berichterstattungen über Vorgänge des Zeitgeschehens sind zulässig. Während systemkonforme Medien ständig mit Hakenkreuzen um sich werfen, verfolgen politisch abhängige Staatsanwaltschaften regelmäßig Unschuldige, die darüber berichten, wenn andere ein Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nutzen. Hier ein Palästina-Anhänger auf einer Palästina-Demo.
Derartige Fotos dürfen auch als Thumbnails genutzt werden. Teilweise werden diese auch automatisch „gezogen“ von YouTube. Der Verfasser des Videos kritisiert offenkundig, dass in Deutschland mit zweierlei Maß gemessen wird, wenn es um Migrantengewalt geht. Das darf er.
Die Staatsanwaltschaft möge doch den Herrn ausfindig machen, der hier den Hitlergruß zeigt, und unsere Mandanten nicht weiter mit dieser absurden Strafverfolgung belästigen.
Selbstverständlich kann das alles vor Gericht ausdiskutiert werden, wenn sich die Staatsanwaltschaft der Lächerlichkeit preisgeben möchte.
Es wird gesichtswahrender Rückzug angeraten.
Markus Haintz
Rechtsanwalt“
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Markus Haintz auf X:
Ermittlungsverfahren gegen unseren Mandanten wegen „Alles für Deutschland“ eingestellt, nachdem der vorherige Verteidiger von einer „sicheren Verurteilung“ ausgegangen ist.
Wir haben diesen Fall eines Mandanten, der eine Person des öffentlichen Lebens ist, übernommen, nachdem ihm sein vorheriger Anwalt mitgeteilt hat, dass eine Verteidigung aussichtslos sei und er den Strafbefehl akzeptieren solle. Es ist immer wieder erstaunlich, wie manche Anwälte "beraten".
Wir konnten in diesem Verfahren belegen, dass mehrere Personen auf das X-Konto unseres Mandanten Zugriff hatten, weshalb kein Tatnachweis geführt werden kann.
Das Gericht wollte ursprünglich, dass wir die Zeugen dafür mit ladungsfähiger Anschrift benennen, was natürlich nicht unsere Aufgabe ist. Die Staatsanwaltschaft hat schließlich aufgegeben und den gesichtswahrenden Rückzug angetreten.
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26:49
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Nein, Merz hat nicht „fast 5000 Strafanträge“ wegen Beleidigung über „So Done“ gestellt
Nach WamS-Bericht: Nicht nur die "alternativen" Medien tun sich keinen Gefallen, wenn sie ohne jede Faktengrundlage behaupten, Merz habe „fast 5000 Strafanträge“ bzw. „tausende Strafanträge“ wegen Beleidigung gestellt. Das sind Fake News, die sogar strafbar sein könnten. Auch „hunderte Strafanträge“ (Mainstream-Berichte) halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Ein Beitrag von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia
ℹ️ Unterstützen: geht hier oder über SO DONE abschalten
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Die massenhaften #188MussWeg‑Strafanzeigen und Abmahnungen im Namen von führenden Politikern wegen „Majestätsbeleidigung“ müssen gestoppt werden.
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Lars Wienand zum meinem Beitrag zu den vermeintlich 5000 Strafanträgen durch Friedrich Merz:
"Ich habe mich ja schon häufiger mit @Haintz_MediaLaw gebattlet und traue ihm auch manche Desinformation zu. Aber den Text halte ich durchaus für kompetenten Beitrag zum Thema"
Mein Kommentar hierzu: Besten Dank. Trotz des kleinen Seitenhiebes :-)
Was ich redaktionell schreibe, das kann ich auch belegen. Dass wir bei vielen Themen nicht einer Meinung sind, das ist bekannt. Trotzdem und gerade deshalb schätze ich unseren Austausch hier sehr.
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Nein, Merz hat nicht „fast 5000 Strafanträge“ wegen Beleidigung über „So Done“ gestellt
Nach WamS-Bericht: Nicht nur die "alternativen" Medien tun sich keinen Gefallen, wenn sie ohne jede Faktengrundlage behaupten, Merz habe „fast 5000 Strafanträge“ bzw. „tausende Strafanträge“ wegen Beleidigung gestellt. Das sind Fake News, die sogar strafbar sein könnten. Auch „hunderte Strafanträge“ (Mainstream-Berichte) halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Siehe hierzu auch den heutigen Beitrag auf HAINTZmedia. Der Link dazu befindet sich im ersten Kommentar.
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Nein, Merz hat nicht „fast 5000 Strafanträge“ wegen Beleidigung über „So Done“ gestellt
Nach WamS-Bericht: Nicht nur die "alternativen" Medien tun sich keinen Gefallen, wenn sie ohne jede Faktengrundlage behaupten, Merz habe „fast 5000 Strafanträge“ bzw. „tausende Strafanträge“ wegen Beleidigung gestellt. Das sind Fake News, die sogar strafbar sein könnten. Auch „hunderte Strafanträge“ (Mainstream-Berichte) halte ich für höchst unwahrscheinlich.
Ein Beitrag von Markus Haintz, weiterlesen auf HAINTZmedia
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06:45
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🔥 FDA stuft NMN als Nahrungsergänzung ein! 🔥
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Markus Haintz auf X:
„Corona-Aufarbeitung“ vor Gericht
Auch Ende 2025 beschäftigen uns in einigen Fällen die „Nachwirkungen“ von Corona. Hier lässt ein Rechtsanwalt, der eine Berufungsfrist „versehentlich versäumt“ hat und nun auf Haftung verklagt wird, vortragen, dass eine Richterin am Arbeitsgericht München eine ausreichende Expertise hatte, um zur Frage der Wirksamkeit selbst und ohne Sachverständigengutachten zu entscheiden.
Der Rechtsanwalt offenbart, welches Verständnis er von der Impfung und der Corona-Zeit hat, und beweist, dass eine Wiederholung und sogar eine Fortführung nach wie vor jederzeit möglich sind.
Schematisch änderte sich seit 2021 nicht viel. Impfbefürworter (die immer in der Beweislast für den Nutzen der „Impfung“ waren) behaupten ohne jede Substanz einen Nutzen der Behandlung und rechtfertigen mit diesem Nonargument weitgehende Eingriffe in andere Rechte.
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Corona-Opfer wehren sich mit Schulstreik gegen Wehrpflicht
Die mit Masken gedrillte Corona-Generation will nicht als Kanonenfutter für Kriegstreiber dienen.
Ein Kommentar von Prof. Martin Schwab, weiterlesen auf HAINTZmedia
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Immerhin war die Stadt Geislingen freundlich genug, dieses und andere Corona-Verfahren aus dem Jahr 2020 nach Einspruch verjähren zu lassen. Die Kosten trägt die Stadt. Es hat sich, wie so oft, gelohnt, sich zu wehren.
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Die Vernehmung des Herrn Drosten | Prof. Homburg
In der Sitzung der Corona Enquetekommission des Bundestags vom 1.12.2025 wurde Drosten mit kritischen Fragen konfrontiert. Die Sendung dokumentiert seine Reaktionen und ergänzt sie um Internetlinks zu wissenschaftlichen Arbeiten und Originalzitaten.
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