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Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht

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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!

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Anekdoten aus dem Masern-Fundus... Das ist noch so ein Fall, den ich mit euch teilen möchte, von einer Mama im Geltungsbereich des Gesundheitsamts Landau: Am 28.9.22 erhielt sie ihren ersten Brief ✉️ mit förmlicher Zustellung, jedoch mit falschem Nachnamen und falschem Wohnort. Sie fragte per Mail bei der Kreisverwaltung als erkennbarem Absender nach, was sie damit tun sollte, verwies auf die Fehler und erhielt nie eine Antwort. Also ging er sicherheitshalber zurück an den Absender. Am 10.12.22 kam dann ein zweiter Brief ✉️ mit förmlicher Zustellung. Auch da war der Nachname falsch war. Der Postbote war noch so freundlich, den Brief der Mutter zu zeigen und mitzuteilen, dass er ihn aufgrund des falschen Adressaten nicht zustellen darf, bevor er (der Brief ✉️) zurück an den Absender ging. Am 22.12.22 lag dann ein unfrankierter dritter Brief ✉️ im Briefkasten, wieder mit falschem Nachnamen. Auch dieser ging wieder zurück. Am 26.01.23 kam ein vierter Brief ✉️, dieses Mal wieder mit förmlicher Zustellung. Wieder war der Nachname falsch, wieder ging der Brief zurück. Am 21.03.23 folgte ein fünfter Brief ✉️ mit förmlicher Zustellung, am 21.06.23 dann ein sechster Brief ✉️ mit normaler Post, am 22.06.23 ein siebter Brief ✉️ mit förmlicher Zustellung, und jedes Mal war wieder der Nachname falsch, so dass der Postbote oder die Postbotin sie wieder mitgenommen haben. Am 04.07.23 kam nun der achte Brief ✉️, wieder mit förmlicher Zustellung. Zum allerersten Mal war nun das Adressfeld korrekt: Zwangsgeldbescheid über 500 €. Rums 💥 Aber wisst ihr was? Die Mutter ist entspannt, denn was kann ihr schon passieren? Sie hat ja nie einen der vorherigen Briefe bekommen, weil keiner der vorherigen Briefe korrekt zugestellt wurde. In Rheinland-Pfalz ist das Rechtsmittel gegen einen Zwangsgeldbescheid der Widerspruch, d.h. die Mutter wird gem. Rechtsbehelfserklärung fristwahrend Widerspruch einlegen und Akteneinsicht beantragen. Dank der freundlichen Service-Kräfte der deutschen Post, die ihre Aufgabe ernst genommen und die Briefe wieder zurück genommen haben, hat sie Buch geführt und auch Zeugen, dass die Briefe gem. Postgesetz gar nicht zugestellt werden durften.
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Anekdoten aus dem Masern-Fundus... Ihr werdet es nicht glauben, aber tagtäglich tauchen neue Stilblüten bei uns auf. Diese eine muss ich unbedingt mit euch teilen. Eine Mutter hat mir einen Brief von ihrem Gesundheitsamt (Mayen-Koblenz) weitergeleitet, der letzte Woche bei ihr im Briefkasten lag. Darin wird ihr mitgeteilt, dass ihre schulpflichtige Tochter, die vermeintlich eine Schule besucht (es gibt folglich wohl keine Meldung einer Einrichtung), verpflichtet ist, der Schule oder dem Gesundheitsamt einen Nachweis über eine doppelte Impfung oder eine Immunität oder Kontraindikation bei der Mutter (!!!) vorzulegen. Was soll man dazu sagen? Die Mutter beantragt jetzt einfach mal die Benennung der gesetzlichen Grundlage für diese Aufforderung 👍 Weitere Anekdoten wollen wir fortan auch veröffentlichen. Schließlich sollt ihr ja wissen, was hinter den Kulissen so alles abgeht. Verfassungsbeschwerde zur Masern"schutz"impfung - https://t.me/Masernschutzgesetz und der Chat dazu In Kooperation mit *** Immer im Original fundiert informiert - https://t.me/UN_Gespritzt_Empfang *** Hilfe für Spritzenopfer - https://t.me/UN_gespritzt_Impfopferhilfe *** Austausch bitte NUR in https://t.me/UN_Gespritzt_Austausch *** Digitale Gesundheitsdaten sicher? - https://t.me/UN_Gespritzt_GesDaten_Empfang ***
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Doch eine Impfpflicht? Der Corona-Teilimpfpflicht-Irrsinn ist auch jenseits der Soldaten-Impfpflicht leider noch nicht völlig abgeschafft. Benjamin Stibi hat dazu letzte Woche einen Artikel für die WeLT geschrieben: "Der Streit um die Impfpflicht für Bundestags-Stipendiaten" 👉 https://www.welt.de/politik/deutschland/article246062536/Corona-Der-Streit-um-die-Impfpflicht-fuer-Bundestags-Stipendiaten.html Dieser Artikel zeigt leider, dass neben einer Vielzahl noch laufender Bußgeld- und Betretungsverbotsverfahren die Impfpflicht noch teilweise weiterlebt. Umso richtiger war und ist es, dass wir als Beschwerdeführergruppe nicht nachgelassen haben und auf eine Entscheidung in Straßburg weiter insistieren. Bitte unterstützt uns weiterhin mit einmaligen Spenden, mit Daueraufträgen, mit dem Verteilen unserer Flyer, mit dem Teilen unserer Beiträge auf Facebook und Telegram! Hier unser aktueller PayPal-Link: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8VtqZih4SG Und hier unsere altbewährte Bankverbindung: * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Nur ein klares Urteil aus Straßburg kann gerade auch für künftige Pandemien, von denen insbesondere auch "unser" Gesundheits"experte" Karl Lauterbach ganz unverhohlen spricht, neue Impfpflichten verhindern. Zudem kann eine Straßburger Entscheidung auch ein wichtiges Zeichen für die immer noch geltende Masern-Nachweispflicht.
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Die Masern sind zurück! Es ist kaum zu glauben, aber wahr, in Halle sind die Masern ausgebrochen. 👉 https://dubisthalle.de/masern-ausbruch-an-grundschule-kirchteich-im-suedpark-lehrer-und-schueler-unter-quarantaene-erster-masernfall-seit-6-jahren Wir lernen sogar im Artikel selbst, dass nun schon ein bis drei Masern-Erkrankte bei uns sterben. (Woran sie sterben, verrät der Artikel allerdings nicht.) Tom Lausen hat die tatsächlichen Zahlen der letzten Jahre recherchiert und kann euch beruhigen: Ganz so gefährlich sind die Masern noch nicht. 👉 https://t.me/TomLausen/82 Ich hoffe, dass diese Nachricht nicht eure Pläne für den Sommerurlaub durcheinander bringt. Wer nun nicht mehr nach Halle reisen möchte, kann ja vielleicht im Chat mit jemandem die Unterkunft tauschen, der nun unbedingt nach Halle reisen möchte 😄
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 22.06.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die "Impfpflichten" in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8UCFRXR0YR Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2023-06-22-MSG Umsätze ZSF.pdf0.15 KB
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Neuer Schauplatz... Endlich eine mündliche Verhandlung in Sachen des sog. "Masernschutzgesetzes" (MSG), und zwar am 21.08.23 vor dem VG Münster. Dieses möchte tatsächlich mündlich verhandeln. Also, nicht so ganz freiwillig, aber wenn eine Partei es ablehnt, ein schriftliches Verfahren durchzuführen, dann muss eben mündlich verhandelt werden 😉 Eine Mandantin von Dr. Lipinski hat an diesem Tag einen mündlichen Verhandlungstermin vor dem VG Münster in Sachen MSG. Sie hatte im ersten Halbjahr 2022 einen Bußgeldbescheid und gleich drei Zwangsgeldbescheide erhalten. Zunächst zahlte sie alle Beträge, jeweils in der (falschen) Hoffnung, dass die Behörde sie und ihre ungeimpfte Tochter dann in Ruhe lassen würde. Doch weit gefehlt! Die Zwangsgelder wurden immer höher. Schlussendlich wandte sie sich an Dr. Lipinski aus Heidelberg. Dieser fand zum Glück Formfehler und konnte die drei Zwangsgelder auf diese Weise erfolgreich anfechten, dass die Behörde schlussendlich die Bescheide erst teilweise, dann vollständig zurücknahm 🙏 Beiderseitige Erledigungserklärungen wurden abgegeben. Rechtshängig ist aber noch ein Feststellungsantrag der Klägerin, wonach ihre Tochter auch ungeimpft die Schule besuchen darf, was inzident die Frage aufwirft, ob das Gesetz grundgesetzwidrig und EMRK-widrig ist. Und hier kommt dann der entscheidende Umstand der mündlichen Verhandlung ins Spiel. Anders als in Eilverfahren beim BVerfG (vgl. z.B. den unsäglichen Eilbeschluss des BVerfG vom 11.05.2020, Az. 1 BvR 469/20 u.a.) oder bei rein schriftlichen Beschlüssen (vgl. z.B. den noch unsäglicheren Hauptsache-Beschluss des BVerfG vom 21.07.2022, Az. 1 BvR 469/20 u.a.) kann man in einer mündlichen Verhandlung Beweisanträge zu (auch medizinischen) Tatsachen stellen. Diese muss das Gericht dann bescheiden. Im Falle der Ablehnung dieser Beweisanträge besteht eine gerichtliche Kontrollmöglichkeit in der zweiten Instanz. Die de-facto-alleinerziehende Klägerin kann sich die Fortführung des Verfahrens jedoch nicht mehr leisten. Die Erstellung der Beweisanträge, aber auch allein die Hin- und Rückfahrt von bzw. nach Münster erfordern einen erheblichen Zeitaufwand. Es ist klar, dass die Vorbereitung solcher Beweisanträge überfällig ist! Die Gerichte dürfen sich nicht noch länger auf das unkritische und "blinde" Abschreiben der MSG-Gesetzesbegründung und der vermeintlichen Weisheiten des PEI beschränken! Sie müssen endlich selber prüfen und den medizinischen Sachverhalt zumindest bestmöglich ermitteln. Dazu gehört vor allem die Tatsache der Untererfassung von Impfkomplikationen. Das Beweisantragsrecht ist rechtlich mindestens sehr komplex. Der ein oder die andere unter euch wird sich noch daran erinnern, dass z.B. das Bundesverwaltungsgericht im Verfahren, betreffend Soldaten-Duldungfpflicht der COVID-Shots, Beweisanträge aus prozessualen Gründen abgelehnt hatte. Ob das vom Bundesverfassungsgericht und ggf. anschließend vom Straßburger Gerichtshof "gehalten" werden wird, ist derzeit noch offen und soll hier nicht näher vertieft werden. Aber jeder wird wohl zustimmen, dass es am besten ist es, durch eine (leider zeitaufwändige) bestmögliche Vorbereitung von Beweisanträgen das Risiko, dass diese aus rein prozessualen Gründen abgelehnt werden, deutlich zu reduzieren. Wir möchten gerne die mutige Klägerin mit einem Zuschuss unterstützen, denn hier kommt das gesamte Gesetz endlich vor ein Verwaltungsgericht, das sich nicht so einfach vor der Entscheidung drücken kann! Bitte unterstützt uns daher fleißig! Teilt diesen Spendenaufruf nicht nur auf Telegram, sondern auch auf Facebook! Verteilt unsere Flyer! Legt diese Flyer aus, wo immer ihr könnt. Lasst nicht zu, dass eine Beweisaufnahme am erforderlichen Geld scheitert! Ihr könnt Geld für die Mama in Münster mit dem Betreff "Münster" auf unser altbekanntes Konto überweisen. Das wird dann an sie weitergeleitet. 👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/563
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Vorbilder... Mit diesem Post möchte ich euch ermutigen, auch mal euren Standpunkt in schwierigen Situationen zu verteidigen. Dazu eine kleine Geschichte aus Corona-Zeiten: Unsere beiden schulpflichtigen Jungs hatten vom zweiten Schultag des Schuljahres 20/21 an Masken-Atteste, die ich im Vorfeld bereits mit dem Gesundheitsamt abgesprochen hatte. Der Kleine war gerade mal 11 Jahre alt und überlegte sich, was wohl seine Mitschüler und Lehrer dazu sagen würden. Also sagte ich ihm: "Wenn jemand fragt, warum du ein Masken-Attest hast, sag doch einfach, deine Mama hätte sich gekümmert." Am ersten Tag durfte er gar nicht in die Schule: Schriftlicher Schulausschluss wegen Maskenattest. Ein wandelndes Infektionsrisiko wolle man nicht an der Schule haben. Nach längerem Hin und Her und unserer Weigerung, ihn ohne Beschulung zuhause zu lassen, durfte er dann doch erst einmal kommen (heute würde ich das Angebot dankend annehmen). Und natürlich wurde er von den Klassenkameraden gefragt 😉 Am Nachmittag erzählte er freudestrahlend zuhause: "Mama, ich habe denen allen gesagt, dass du dich gekümmert hast, und nun wollen sie auch mit ihrem Mamas reden, dass die sich auch kümmern." Warum schreibe ich das? Diese kleine Geschichte soll euch zeigen, dass ihr ganz große Vorbilder für eure Kinder seid, viel mehr als Lehrer oder irgendwelche Superhelden im Kino. Um uns ist es ja sehr still geworden, weil wir im stillen Kämmerlein den Familien einzeln versuchen, in ihren Fällen zu helfen. Dabei ist uns aufgefallen, dass viele Eltern leider viel zu schnell aufgeben und keinen Ärger mit der Schule ihrer Kinder wollen, in der Befürchtung, Ärger wird nachher am Kind ausgelassen. Daher werden etliche Straftaten nicht angezeigt, vor allem Falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) 👉 https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html Und ja, eine Meldung der Schule oder der Kita ans Gesundheitsamt, obwohl man einen Nachweis erbracht hat, ist eine solche Falsche Verdächtigung, vor allem dann, wenn der Nachweis zuerst akzeptiert wurde. Da hilft es aktuell leider nicht mehr, nur den Landesdatenschutzbeauftragten einzuschalten, sondern in solchen Fällen muss den Einrichtungen tatsächlich mal klargemacht werden, dass sie eine Straftat begehen. Es empfiehlt sich, hier tatsächlich eine Strafanzeige zu erstatten und einen Strafantrag zu stellen. Vermeintliche "Beweise", von denen das Gesundheitsamt mittels Straftat Kenntnis erlangt hat, unterliegen einem Verwertungsverbot, was zur Folge hat, dass nicht nur darauf begründete Ordnungswidrigkeitsverfahren mangels Rechtsgrundlage in sich zusammenfallen, sondern das komplette Masern-Nachweisverfahren geschlossen werden müsste.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 29.05.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2023-05-30-MSG Umsätze ZSF.pdf0.16 KB
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Vorsichtige Hoffnungsschimmer... Wie ihr sicher schon durch viele andere Kanäle mitbekommen habt, hält das OLG Stuttgart fast alle sog. Corona-Maßnahmen zwischen März 2020 und 19.11.2020 für verfassungswidrig! Alle Einzelheiten nebst einer ausführlichen Pressemitteilung als PDF findet Ihr auf der Website von Dr. Lipinski. 👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Grosser_Erfolg_fuer_den_Corona-Massnahmenkritiker_Hans_Tolzin_Oberlandesgericht_Stuttgart_haelt_die_Bussgeldbewehrung_der_Maskenpflicht_gemaess_Corona-Verordnung_vom_Mai_2020_fuer_verfassungswidrig_letztlich_halten_die_drei_Bussgeldrichter_des_OLG-Senats Wir möchten an dieser Stellen auch ganz herzlich Herrn Tolzin gratulieren und seinem bzw. unserem Rechtsanwalt Dr. Lipinski zu diesem Erfolg gratulieren! Es ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, einen Senat eines Oberlandesgerichts fast vollumfänglich zu überzeugen. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf namentlich noch laufende Bußgeldverfahren, die Zeiträume des ersten Corona-Jahres betreffen. Wir wünschen Herrn Tolzin und seinem Anwalt viel Erfolg im Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht! (Wen es näher interessiert: Nach §§ 80ff BVerfGG, dort vor allem § 82 III BVerfGG.) Wie Dr. Lipinski bereits in der Pressemitteilung ausführt, lohnt es sich, viel Geduld zu haben! Der Bußgeldbescheid von Herrn Tolzin liegt knapp drei Jahre zurück. Er war zunächst erfolglos bei der Bußgeldbehörde, dann erfolglos bei der jungen Amtsrichterin vom Amtsgericht Stuttgart und auch der große Erfolg beim Oberlandesgericht Stuttgart hat mehr als zwei Jahre gedauert! Dieses Beispiel hat Ähnlichkeiten auch mit unseren Klägergruppen, die gegen das COVID-Teil-Impfpflichtgesetz und gegen das Masernschutzgesetz klagen. Auch wir sind schon seit mehreren Jahren aktiv. Auch wir warten z.B. schon mehr als zwei Jahre auf eine Entscheidung des BVerfG über unsere Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz, betreffend vor allem den Schulbereich. Auch wir wünschen uns schon seit langem, dass die Gerichte schneller entscheiden. Wie ihr wisst, arbeiten wir im Hintergrund ehrenamtlich und finanzieren unseren Anwalt durch eure Spenden. Bitte unterstützt uns daher weiterhin, damit wir auch einen langen Atem behalten können! Den werden wir wohl dringend benötigen, sei es für die laufende COVID-Teilimpfpflichtgesetz- EMRK-Beschwerde (eingereicht im September 2022), sei es für das laufende Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das sog. Masernschutzgesetz (eingereicht schon Ende 2020). Thomas hat zwischenzeitlich einen neuen PayPal-Pool angelegt. 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8TKe1y4xrF Da PayPal jedoch sehr hohe Gebühren verlangt, freuen wir uns noch mehr über finanzielle Unterstützung auf unser Konto: IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Bitte teilt fleißig unsere Beiträge auf Facebook und auf Telegram! Bitte verteilt fleißig unsere Flyer oder legt diese an geeigneten Orten aus! Ohne eure Unterstützung können wir keine EMRK-Beschwerde gegen das deutsche Masernschutzgesetz erstellen lassen und in Straßburg einreichen, falls das notwendig wäre.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 08.05.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8TKe1y4xrF Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2023-05-07-MSG Umsätze ZSF.pdf0.16 KB
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💥 🗂 e-PA - die Daten sind sicher 🗂 💥 Ein Desaster mit Ansage (Logische Konsequenzen) Da der Datenhack bei BITMARCK kein Ende zu nehmen scheint und die Fristen für div. Ankündigungen bereits abgelaufen sind, ohne dass die BITMARCK-Website wieder am Netz gewesen wäre - wobei seit gestern, 03.05.2023 die Seite wieder online ist(*) - oder die Krankenkassen wieder voll einsatzfähig, möchten auch wir dazu beitragen, das alles wieder in etwas geordnetere Bahnen zurückzubringen. (*) Die dort abgegebene Erklärung kann man in einfacher Sprache wie folgt übersetzt wiedergeben: "Wir wissen dass wir nichts wissen, aber wir wissen ganz viel darüber wovon wir nichts wissen." Hierfür wurde in Zusammenarbeit von https://t.me/Masernschutzgesetz und https://t.me/UN_Gespritzt_Empfang eine neue Gruppe gegründet. https://t.me/UN_Gespritzt_GesDaten_Empfang Da in den Mainstreammedien so gut wie keine Informationen zu dem Desaster zu finden sind, möchten wir in dieser Gruppe versuchen, zuerst einmal das Ausmaß des Schadens festzustellen. Wichtig ist uns aber auch, die eigenen Daten irgendwie geschützt zu bekommen. Der Fokus sollte auf einem lösungsorientierten Austausch liegen, dem Teilen von Ideen, wie es weitergehen kann - eben Unterstützung und Hilfe. Falls nötig auch konkret.  Bitte unbedingt beachten - es gelten analoge Gruppenregeln wie bei UN-Gespritzt. Daher bitte ausschliesslich themenbezogene Nachrichten posten, keinen Digitalmüll und eventuelle Diskussion nur wenn nötig und strikt sachlich halten. Vielen Dank und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!
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Bitte nicht öffnen‼️ Ich muss euch mal eine Anekdote von früher erzählen: Mein Vater hatte in seinem Arbeitszimmer neben seinem Aquarium ein Holzbrettchen an die Wand gehängt. Darauf stand: "Bei Feueralarm bitte wenden!" Neugierig, wie wir Kinder nun einmal waren, haben wir es irgendwann heimlich umgedreht. Auf der Rückseite stand: "Du A-Loch, doch nur bei Feuer🔥-Alarm!" Vielen Eltern geht es sicherlich ähnlich, wenn unklar adressierte Post bezüglich der Kinder im Briefkasten landet, und dann auch noch als Absender das Gesundheitsamt angegeben ist. "Soll ich den Brief jetzt öffnen oder lieber nicht? Neugierig bin ich ja schon, aber was dann?" Das Adrenalin steigt bereits an, obwohl noch gar nicht klar ist, was da jetzt drin steht. Könnte ja auch sein, das Gesundheitsamt möchte über einen Lottogewinn informieren, der versehentlich falsch zugestellt wurde 🤔 Vielleicht ist es auch ähnlich wie bei einer Phishing-Mail, mit der sie nur eure Daten wollen. Die ist erst einmal nur vermeintlich an euch adressiert, aber der Inhalt hat es dann womöglich in sich. Gerne begleiten wir euch beim Öffnen eurer Briefe, und zwar von Anfang an, und nicht erst ab dem Inhalt des Schreibens. Meldet euch einfach im Chat, dass ihr Post bekommen habt, dann können wir die Briefe gemeinsam öffnen.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 20.04.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8T2hKUGTqB Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2023-04-20-MSG Umsätze ZSF.pdf0.16 KB
Weiter geht's in Berlin... Es gibt Neuigkeiten zu Dr. Lipinskis Fall in Berlin: Für den Berliner Abiturienten konnte ein wichtiger Teilerfolg errungen werden und zumindest in Berlin darf das sog. "Masernschutzgesetz" künftig nicht mehr mittels Zwangsgeldern und Zwangshaftandrohungen durchgesetzt werden. Alle Einzelheiten findet ihr in einer Pressemitteilung von Dr. Lipinski. 👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/Wichtiger_Teilerfolg_gegen_das_sog._Masernschutzgesetz_-_Berliner_Verwaltung_hebt_Zwangsgeldandrohung_gegenueber_jungem_ungeimpften_Berliner_Abiturienten_nach_richterlichem_Hinweis_auf Es sind unsere juristischen Argumente, die hier mit Hilfe des VG Berlin die Berliner Gesundheitsbehörde zum Nachgeben gezwungen haben! Es ist daher weiterhin so, dass der juristische Kampf auch gegen das sog. "Masernschutzgesetz" wichtig und richtig ist! Nur mit politischen Mitteln allein wird dieses Gesetz leider nicht verschwinden. Bei dieser Gelegenheit müssen wir euch alle sehr dringend um weitere finanzielle Unterstützung bitten! Die bisherigen Schulden, die u.a. für die Menschenrechtsbeschwerde gegen das COVID-Teilimpfpflichtgesetz angelaufen sind, werden leider seit Monaten im Durchschnitt viel, viel zu langsam abgebaut! Wenn z.B. das Bundesverfassungsgericht in einer oder in drei Wochen unsere seit Dezember 2020 laufende Verfassungsbeschwerde gegen das sog. "Masernschutzgesetz" ablehnen würde, dann liefe ab diesem Zeitpunkt die Frist von "nur" 4 Monaten für eine anschließende EMRK-Beschwerde! Wir könnten uns derzeit bei immer noch sehr hohen Schulden leider keine EMRK-Beschwerde gegen das MSG leisten 😞 Es ist schon keine absolute Selbstverständlichkeit, dass RA Dr. Lipinski und dessen Mitarbeiter hier eine Vielzahl an Zeitstunden quasi "vorgearbeitet" haben! Daher: Bitte unterstützt uns auch finanziell! Bitte richtet nach Möglichkeit auch Daueraufträge ein. Egal, ob es 5, 10 oder 50 oder ggf. auch mehr Euro sind! Bitte teilt unsere Beiträge auf Telegram und auch auf Facebook! Bitte verteilt unsere Flyer! Egal, ob ihr 10 Flyer nur in eurer eigenen Arztpraxis auslegt oder ob ihr 200 auf einer Demo verteilt, jeder verteilte Flyer zählt! Bitte sprecht weiterhin mit Kollegen, Nachbarn, Verwandten etc. und empfehlt diesen, unsere Gruppen zu abonnieren und unsere Beiträge zu posten sowie ggf. auch zu spenden! Hier nochmals unsere Bankverbindung: * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8T2hKUGTqB Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind. * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * Danke für jede Form eurer Unterstützung 🙏 Wir als Kläger- bzw. Beschwerdeführergruppe(n) wollen unbedingt weitermachen, weil wir uns und unsere Kinder vor jeder Impfpflicht bewahren wollen. Aber ohne eure konkreten Hilfen geht es leider nicht!
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Personenbezogene Angaben... Viele Eltern haben Post vom Gesundheitsamt bekommen, weil sie noch keinen Masern-Nachweis erbracht haben. Aber an wen ist der Brief eigentlich adressiert? Wurde er namentlich Mutter und Vater adressiert? Oder stand nur ein Elternteil auf dem Umschlag? Oder ist er gar an das Kind gerichtet, weil dieses 14 Jahre alt ist? Oder aber ging er "An die Erziehungsberechtigten von [...]"? Evtl. denkt ihr jetzt, das sei doch egal 🤔 Ist es aber nicht, und darauf möchte ich heute gerne eingehen. Zum einen erwähnt § 20 IfSG genau viermal, dass "personenbezogene Angaben" ans Gesundheitsamt zu übermitteln sind. 👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html Ursprünglich stand hier "personenbezogene Daten", so dass wir in unseren Verfassungsbeschwerden nachgefragt hatten, welche nicht definierten "Daten" denn da übermittelt werden sollen. Also wurde am 17.09.2022 das Gesetz geändert und der Terminus "personenbezogene Daten" durch "personenbezogene Angaben" ersetzt. 👉 https://www.buzer.de/gesetz/15464/a289071.htm Diese sind in § 2 Nr. 16 IfSG definiert. Name und Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Hauptwohnung oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes und, falls abweichend, Anschrift des derzeitigen Aufenthaltsortes der betroffenen Person sowie, soweit vorliegend, Telefonnummer und E-Mail-Adresse 👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__2.html Für Minderjährige schließt das wohl die Namen der Erziehungsberechtigten mit ein - oder auch nicht 🤷‍♀️ Wichtig ist zumindest, dass Briefe nicht nur an ein Elternteil adressiert sind, denn bei Minderjährigen darf nicht ein Elternteil gegen den Willen des anderen eine Impfung veranlassen. Dieser Auffassung folgt auch das OVG Magdeburg in Rn. 11. 👉 https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/MWRE210003785 Und beruft sich dabei auf den BGH. 👉 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=78386&pos=0&anz=1 Fassen wir kurz zusammen: Wenn beide Erziehungsberechtigte gegen eine Impfung sind, müssen beide auch in die Pflicht genommen werden. Was aber, wenn die Post ans Kind gerichtet ist? Diese Konstellation finde ich total spannend, denn das MSG besagt, dass bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten in die Pflicht genommen werden. (13) Wenn eine nach den Absätzen 9 bis 12 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für die Einhaltung der diese Person nach den Absätzen 9 bis 12 treffenden Verpflichtungen zu sorgen, dem die Sorge für diese Person zusteht. [...] Noch einmal: Bei Minderjährigen, nicht nur bei Kindern U14! Die Post darf also nicht ans Kind gerichtet sein, sondern muss weiterhin an beide Erziehungsberechtigte erfolgen. Was passiert, wenn ein Teenager sagt, dass er nicht geimpft werden möchte? Dann können die Eltern ihn nicht gegen seinen Willen trotzdem impfen, können aber auch keinen Nachweis erbringen. Und der Teenie selbst kann nicht belangt werden, weil er ja noch minderjährig ist und seine Eltern in der Pflicht. Spannende Konstellation 🤔 Was aber, wenn die Post ohne Namen ankommt, also nur an die Erziehungsberechtigten oder an die Eltern gerichtet ist? Da Verfahren immer gegen Personen geführt werden müssen, nicht gegen anonyme Figuren, dürfte es sich wohl kaum um ernstgemeinte Post handeln. Wie sieht denn das für die Behörde aus? Bescheid gegen die Sorgeberechtigten von Mira Bellenbaum? Ja, wer soll denn da bezahlen? Und die vorherige Anhörung? Wer hätte denn angehört werden sollen? Hätten sich die Eltern darüber streiten sollen, wer angehört werden darf? Oder hätten beide gedacht, es wäre eh nur der andere betroffen? Klingt logisch, ist es aber nicht, denn bei dieser Frage streiten sich die Juristen. Fakt ist, dass im Rahmen des OWis eine namentliche Adressierung notwendig ist, aber bei der vorherigen Post vom Gesundheitsamt ist das leider nicht so klar. Also bitte nicht einfach immer alles aussitzen in der Hoffnung, dass schon nichts passieren kann, sondern lieber mal Hilfestellung holen, wenn ihr euch nicht sicher seid 🙏
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Neuer PayPal-Link... Thomas hat wieder einen neuen PayPal-Spendenpool erstellt (falls ihr das teilen möchtet), da der alte nach vier Wochen abgelaufen ist: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8T2hKUGTqB Unsere Bankverbindung bleibt aber stabil. IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind. Danke 🙏
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Status Quo... Nachdem es in letzter Zeit sehr viel Verwirrung gegeben hat, u.a. weil viele Menschen den Newsletter eines Sozialunternehmers erhalten habe, in dem stand, es seien alle Verfassungsbeschwerden zum Masernschutzgesetz abgelehnt worden, möchte ich hier einen Überblick geben über unsere noch immer laufenden Verfahren: 1️⃣ Die Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz ist nach wie vor beim BVerfG anhängig. Der entsprechende Eilantrag wurde am 22.12.2020 eingereicht und mit im Team sind u.a. schulpflichtige Kinder, ein Teenager, der nicht mehr schulpflichtig ist und daher nicht auf die FOS gehen darf, ein verbeamteter Lehrer... 2️⃣ Die Verfassungsbeschwerden gegen die "Epidemische Lage nationaler Tragweite" und das "Dritte Bevölkerungsschutzgesetz" vom 18.11.2020 sind auch nach wie vor anhängig. Zwischenzeitlich hat die Evaluierungskommission des Bundes festgestellt, dass die Ausrufung der epidemischen Lage bereits verfassungswidrig war. Was werden wohl die Verfassungsrichter tun? 3️⃣ Parallel zum Verfahren vor dem BVerfG haben wir eine Klage vor dem VG Köln eingereicht und dort die BRD verklagt. Ursprünglich war die Klage vor dem VG Berlin, aber Berlin fühlte sich nicht zuständig, da das Gesundheitsministerium seinen Sitz in Bonn hat. Also wurde die Klage an Köln abgegeben. DAs VG Köln hat keinen einstweiligen Rechtschutz gewährt, also sind wir weiter gezogen vor das OVG Münster. Dieses hat zwar auch keinen einstweiligen Rechtschutz gewährt, aber deutliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes geäußert. Die Klage selbst ist nach wie vor anhängig. 4️⃣ Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die "Bundesnotbremse" wurde nicht angenommen, nachdem etliche andere Beschwerden dagegen abgelehnt wurden. 5️⃣ Unsere Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Nachweispflicht im Gesundheitswesen wurde im Eilverfahren und im Hauptsache-Verfahren zurückgewiesen. U.a. wurde kritisiert, die Betroffenen hätten ihre Betroffenheit nicht ausreichend dargelegt, was wohl dazu führte, dass das BVerfG die Betroffenheit einiger Mitbeschwerdeführer bestätigte, um sie wenige Zeilen später zu verneinen. Durch insgesamt drei Abtrennungsbescheide von Mitbeschwerdeführern, wurden aus einer Beschwerde plötzlich vier, so dass wir nach der Ablehnung der ersten Beschwerde die einzelnen Beschwerdeführer wieder mit in die noch offenen Beschwerden hinein nahmen und dort deren Betroffenheit noch einmal deutlich machten. Das BVerfG befand aber, dass die abgetrennten Beschwerden mit demselben Beschwerdetext und etlichen Ergänzungen, im Vortrag nicht substanziiert genug waren. 6️⃣ Mit der Corona-Nachweispflicht im Gesundheitswesen sind wir vor den EGMR in Straßburg gezogen und haben dort eine Menschenrechtsbeschwerde eingereicht. Wir rügen darin auch, dass das BVerfG auf etliche Argumente gar nicht eingegangen ist. An dieser Stelle an euch alle im Kanal ein ganz dickes DANKESCHÖN für eure Unterstützung 🙏 ... für das Teilen, für die finanziellen Mittel, für euer Mitdenken und Mitfiebern im Chat, für die gegenseitige Unterstützung...
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Kita-Kinder... Die WeLT veröffentlicht schon seit einer ganzen Weile immer wieder Artikel über die "Bildungskrise" und fokussiert sich dabei nicht nur auf Schulen, sondern zeigt auch deutliche Probleme bei den Kitas auf. Vor wenigen Tagen erschien ein Artikel über Erziehermangel. 👉 https://www.welt.de/politik/deutschland/plus244412386/Personalmangel-bei-Erziehern-In-diesen-Kitas-sind-jeden-zweiten-Tag-Kinder-in-Gefahr.html Ob den Redakteuren der WeLT wohl bewusst ist, dass ungeimpfte Erzieherinnen und Erzieher, die jünger sind als Jahrgang 1970 keinen Job mehr in Deutschland finden? Bei uns in der Beschwerdeführer-Gruppe ist eine solche Erzieherin. Sie hat sich seit 2020 auf mehrere Stellen beworben und bekam natürlich nur Absagen, da sie keine Immunität gegen Masern aufweisen kann. Auch bei mir in der Gegend war ich mit fünf Erzieherinnen in Kontakt, die einen neuen Job suchten. Parallel suchten Kitas in Main-Spessart und Würzburg neues Personal. Wie einfach das gewesen wäre ohne Masernschutzgesetz! Gestern folgte dann ein kleines Plädoyer für ein Leben ohne Kita. 👉 https://www.welt.de/regionales/nrw/article244521668/Weniger-Kita-ist-mehr-mehr-Lebensqualitaet-fuer-mein-Kind.html Für einige Eltern aus unserem Kanal ist dies Alltag, denn ihr Kind durfte bisher mangels Impfung nicht in die Kita (auch ein Kind aus unserer Beschwerdeführer-Gruppe), andere dürfen nicht mehr in die Kita, weil das Gesundheitsamt ein Bereuungsverbot über ihnen ausgesprochen hat. Also haben Eltern sich vernetzt und betreuen ihre Kleinen gemeinsam. Oder die Omas springen ein. Oder die Mamis können nicht arbeiten gehen, weil sie ihre Kinder selbst betreuen müssen. Und nun kommt noch eine Bestätigung von der WeLT, dass dadurch u.U. sogar die Lebensqualität unserer Kinder verbessert wird! Na, wenigstens erkennt das mal jemand und spricht es aus 😉
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 26.03.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!! * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06 Inhaber: AG MSG (... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz) BIC: GENODEF1MLV bei der VR Bank Main-Rhön eG PayPal-Pool: 👉 https://www.paypal.com/pools/c/8SiYzuf1j1 Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt. Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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2023-03-26-MSG Umsätze ZSF.pdf0.14 KB
Datenschutz... Immer mehr Rückmeldungen erreichen uns in den Chats, dass die Einrichtungen nachträglich Kopien von bereits vorgelegten Nachweisen anfordern. Daher möchte ich gerne noch einmal auf folgende Website aufmerksam machen: 👉 https://www.zaftda.de/tb-bundeslaender/ Unter dem Link findet ihr die Berichte der Landesdatenschutzbeauftragten aller Bundesländer und die meisten von ihnen haben sich bereits zum Thema "Masernschutzgesetz" geäußert. Alle haben sie eine Info gemein: In der Einrichtung müssen die Nachweise nur vorgelegt werden, Kopien sind jedoch ohne Zustimmung unzulässig. In manchen Berichten lesen wir sogar, dass aus Datenschutzgründen keine Diagnose auf dem Attest stehen darf - was die Gerichte jedoch anders sehen. Warum aber nicht die Einrichtungen und die Gesundheitsämter mit den Aussagen der Landesdatenschutzbeauftragten konfrontieren?
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