Verfassungsbeschwerde gegen Masern- und Corona-Impfpflicht
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Wir haben als Team mit einer Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz angefangen und sind nun mit Corona aktuell vor dem EGMR. Dazwischen: Epidemische Lage nationaler Tragweite, drittes Bevölkerungsschutzgesetz und Bundesnotbremse. Wir bleiben dran!!!
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Sachstand...
Mal wieder hat eine Mama aus dem Chat beim BVerfG angefragt, wann denn nun endlich über unsere Verfassungsbeschwerde entschieden wird, da sie selbst mit einem schulpflichtigen Kind betroffen ist.
In der Zwischenzeit hat es Rückmeldungen von mehreren Betroffenen gegeben, dass bereits die Gesundheitsämter die Verfahren ruhend gestellt haben, bis das BVerfG entschieden hat. Auch die meisten Zwangsgeldverfahren sind aktuell ausgesetzt, bis Karlsruhe entschieden hat.
Wenn ihr euren Ämtern, die irgendwie nicht auf dem Schirm haben, dass da noch Beschwerden anhängig sind, ein wenig Arbeit abnehmen möchtet, fragt doch gerne auch selbst beim BVerfG an und schickt eure Antwort mit.
Unser Berichterstatter ist Prof. Dr. Radtke, falls ihr die Pressestelle des BVerfG bitten möchtet, ihm eine kurze Notiz zukommen zu lassen, dass ihr angefragt habt.
Und sicher hat auch niemand ein Problem damit, wenn ihr eure eigene Situation schildert. Anfragen dürfen also gerne auch etwas dringlich(er) formuliert werden.
Zwangsgeld in Berlin
Wir hatten schon einmal über einen Fall in Berlin berichtet, wo das Gesundheitsamt sich zu weit aus dem Fenster gelehnt hatte und es im Anschluss auf den Deckel bekam.
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/506
Fortsetzung:
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/530
Dr. Lipinski ist ebenfalls in Berlin aktiv und hat kürzlich auf seiner Website Infos über den Fall eines 18 Jahre jungen ungeimpften Berliner Abiturienten veröffentlicht:
👉 https://www.rechtsanwalt-verfassungsrecht.de/Pressemitteilungen/18_Jahre_alter_ungeimpfter_Abiturient_eines_Berliner_Internats_erhaelt_Zwangsgeldbescheid_der_Berliner_Verwaltung_-_Ebenso_Betretungsverbot_fuer_seine_Schule_angedroht
Der Fall belegt, dass die Umsetzung des sog. Masernschutzgesetzes (MSG) mittels Zwangsgeldern immer mehr Thema wird. Dr. Lipinski hat uns bestätigt, dass er selbst bereits drei Fälle von Zwangsgeldandrohung nebst Androhung der Ersatzzwangshaft im Falle der Uneinbringlichkeit des Zwangsgeldes kennt, und wir haben im Chat noch einige mehr.
Zwangsgelder dürfen beliebig oft wiederholt werden. Eine Mutter aus NRW, eine weitere Klientin von Dr. Lipinski, hat im letzten Frühjahr drei Zwangsgeldbescheide (und einen Bußgeldbescheid) erhalten, jeweils mit einem höheren Betrag. Zum Glück hat die Mutter seit der Einreichung eines Eilantrags beim VG Münster schon längere Zeit Ruhe. Dem Berliner Schüler ist das Gleiche zu wünschen, damit sein Abitur nächstes Jahr nicht gefährdet ist.
Dem Verhalten des Gesundheitsamts, vor allem die Androhung auf Betretungsverbot, steht die Diskussion anlässlich des Entstehens des Masernschutzgesetzes entgegen.
👉 https://dserver.bundestag.de/btd/19/151/1915164.pdf
S. 56 / Zu § 20 Absatz 12
"Ein entsprechendes Verbot dürfte nicht in Frage kommen, wenn es sich um Personen handelt, die bislang einer gesetzlichen Schulpflicht unterlagen (Satz 4), die Ausbildung an einer Schule oder sonstigen Ausbildungseinrichtung aber noch regulär beenden wollen."
Dieser Passus ist vielen nicht bekannt, die fürchten, kurz vor ihrem Abschluss von der Schule geworfen zu werden. Deshalb speichert euch das bitte ab, sollte es Stress mit dem Gesundheitsamt oder dem Ordnungsamt geben. Und leitet diese Nachricht weiter an diejenigen, die es betreffen könnte. Das ist eine wichtige Information für sie.
Für viele Kinder, die heute der Schulpflicht unterliegen, gibt es individuelle Lösungswege, aber gegen diejenigen, die nicht mehr schulpflichtig sind, zeigt der Staat seine ganze Härte. Wir als Familie haben mittlerweile verstanden, dass man alternative Ausbildungswege suchen muss und in Deutschland kein Abi mehr machen darf, wenn man ungeimpft ist - zumindest nicht, wenn man bereits einen mittleren Abschluss hat. Nicht einmal eine BOS für ein Abend-Abi ist garantiert, wenn die mit einer FOS in einem Gebäude ist.
Also kämpfen wir weiter, damit den nächsten Jahrgängen hoffentlich diese Erfahrung erspart bleibt. Jeder für sich, und trotzdem alle zusammen. Und wir fiebern mit, wie es dem Abiturienten in Berlin weiter ergeht, hoffen und bangen, dass er ohne Zahlungen von Zwangsgeldern und ohne Betretungsverbot sein Abitur machen darf 🙏
Für uns als Team geht es weiter vor dem BVerfG mit unserer Verfassungsbeschwerde gegen das Masernschutzgesetz. Ich weiß, dass viele von euch nicht mehr daran glauben, dass das BVerfG zu alter Form aufläuft und endlich mal Recht spricht. Auch die Zweifel an der Neutralität des EGMR sind mir absolut bekannt. Aber wir möchten uns nicht nachher sagen lassen oder müssen, wir hätten nicht alles versucht.
Daher bitten wir euch weiterhin darum, unsere Beiträge zu teilen. Außerdem freuen wir uns nach wie vor über eure finanzielle Unterstützung, denn das, was vor uns liegt, wird noch einmal viel Geld verschlingen und unsere Schulden sind leider bis heute noch nicht abgebaut.
Unsere Bankverbindung und der PayPal-Pool sind immer im Kanal angeheftet.
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/540
Danke an euch alle!!!
Auch für das fleißige Sammeln und Teilen von Informationen ❤️
Neuer PayPal-Link...
Thomas hat wieder einen neuen PayPal-Spendenpool erstellt (falls ihr das teilen möchtet), da der alte nach vier Wochen abgelaufen ist:
👉 https://www.paypal.com/pools/c/8SiYzuf1j1
Ich hatte vergessen, diesen zu teilen 🙈
Unsere Bankverbindung bleibt aber stabil.
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
(... steht für Arbeitsgruppe Masernschutzgesetz)
BIC: GENODEF1MLV
bei der VR Bank Main-Rhön eG
Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
Danke 🙏
💪 Der Tag des Gesundheitsamts 🤒 - Musterschreiben
***
Immer im Original fundiert informiert - https://t.me/UN_Gespritzt_Empfang
***
Hilfe für Spritzenopfer - https://t.me/UN_gespritzt_Impfopferhilfe
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Austausch bitte NUR in https://t.me/UN_Gespritzt_Austausch
***
2023_03_19_Tag_des_Gesundheitsamts_GA_Musterschreiben_Abfrage_Info.doc0.18 KB
💪 Der Tag des Gesundheitsamts 🤒
Das RKI hat in seinem unendlichen Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein bereits 2019 den Tag des Gesundheitsamts ausgerufen.
Der soll eigentlich am 19. März eines jeden Jahres stattfinden.
Dieses Jahr ist das ein Sonntag.
Nun dürfte es - weil schwierig bis unmöglich - unwahrscheinlich sein dass ein GA an einem Sonntag seine Pforten öffnet, um dem Bürger ("Du dumme Sau!") sein Wirken und seine Qualitäten bekannt zu machen.
So weiss der Bürger folglich nicht, wann sein Gesundheitsamt ihm die Gelegenheit gibt, die Aktivitäten der für seine Gesundheit verantwortlichen Behörde(*) zu bestaunen.
(*) Nach der Neuen Paternalistischen Logik des Fürsorglichen Staats)
Also muss der Bürger (die dumme Sau) dies erfragen.
Das tut er am besten per Fax.
Schnell, einfach und nicht mit seiner eigenen Nummer im Absender (Datenschutz!).
Bevorzugt heute oder allerspätestens morgen Vormittag.
Los geht's, an die Geräte.
Den Text findet ihr im Anhang im Empfang.
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Ein Dilemma???
Schon wieder geht es um die Freiwilligkeit der Impfentscheidung.
Das BVerfG hatte Folgendes in seinem Beschluss zur Ablehnung der bisherigen großen Verfassungsbeschwerden geschrieben:
Dabei wird das Gewicht des Eingriffs in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch dadurch abgemildert, dass die angegriffenen Maßnahmen die Freiwilligkeit der Impfentscheidung der Eltern als solche nicht aufheben und diesen damit die Ausübung der Gesundheitssorge für ihre Kinder im Grundsatz belassen. Sie ordnen keine mit Zwang durchsetzbare Impfpflicht an (vgl. auch § 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG). Vielmehr verbleibt den für die Ausübung der Gesundheitssorge zuständigen Eltern im Ergebnis ein relevanter Freiheitsraum (vgl. zum verbleibenden Freiheitsraum auch BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 209, 221, 232). Sorgeberechtigte Eltern können auf eine Schutzimpfung des Kindes verzichten. Dann müssen sie allerdings den Nachteil in Kauf nehmen, dass sie eine andere Form der Kinderbetreuung (bspw. in der nicht erlaubnispflichtigen Tagespflege) finden müssen.
👉 https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/07/rs20220721_1bvr046920.html (Rn 145)
Wie immer kann man Beschlüsse unterschiedlich auslegen, so auch diese Aussage. Hier möchte ich gerne eine möglich Auslegung mit euch teilen, die jedoch zu einem Dilemma für die Gesundheitsämter führen würde, weil sie dann keine Handhabe mehr für Betretungsverbote bei Bestandskindern hätten.
Zuerst einmal, hier der Gesetzestext (Auszug) aus § 20 IfSG:
Wenn der Nachweis nach Absatz 9 Satz 1 nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt wird, kann das Gesundheitsamt die zur Vorlage des Nachweises verpflichtete Person zu einer Beratung laden
Die Einladung zum Gesundheitsamt ist eine Kann-Option!
und hat diese zu einer Vervollständigung des Impfschutzes gegen Masern aufzufordern.
Die Aufforderung, den Impfschutz gegen Masern zu vervollständigen, ist dagegen ein Muss! Ohne diese Aufforderung, kann es kein Betretungsverbot geben.
Das Gesundheitsamt kann einer Person [...] untersagen, dass sie die dem Betrieb einer in Absatz 8 Satz 1 genannten Einrichtung dienenden Räume betritt oder in einer solchen Einrichtung tätig wird.
Nur das Gesundheitsamt kann ein Betretungsverbot aussprechen, nicht die Einrichtung.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__20.html
Bitte, bitte, bitte lest euch den Gesetzestext durch!!! Immer wieder werden im Chat Fragen gestellt, wo denn bestimmte Dinge stehen, und immer wieder müssen wir auf den § 20 IfSG verweisen.
Wo liegt nun das Problem?
Ganz einfach darin, dass das Gesundheitsamt verpflichtet ist, die Eltern aufzufordern, den Impfschutz ihres Kindes zu vervollständigen, womit sie die freie Impfentscheidung der Eltern eingreifen. Hier stellt sich die Frage: Darf das Gesundheitsamt so einseitig dazu auffordern, den Impfschutz zu vervollständigen, oder überschreitet es damit seine Kompetenzen? Letztendlich fordert es zur Körperverletzung auf.
Wie bereits erwähnt, gehen hierzu die Meinungen (auch die der Juristen) auseinander. Die einen sagen ja, die anderen sagen, damit sei der Fall für Bestandskinder und Bestandspersonal gelöst.
Ich freue mich über Austausch darüber im Chat 😉
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 09.03.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
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Die Angabe eines Verwendungszwecks ist nicht notwendig, da es sich bei unseren Aktionen ja um eine Art "Rundumpaket" handelt und alles mit allem zusammenhängt.
Leider können wir keine Spendenquittung für eure Unterstützung ausstellen, da wir zwar politisch, aber nicht im steuerrechtlichen Sinne gemeinnützig sind.
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Straßburg...
Im Chat wird immer wieder darüber diskutiert, wie sinnvoll es ist, sich mit einer Menschenrechtsbeschwerde an den EGMR Straßburg zu wenden. Wir im Team sind sehr motiviert über die Infos, die Anfang Februar zur Bundesnotbremse zu lesen waren.
👉 https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/menschenrechtsgerichtshof-nimmt-deutsche-schulschlie%C3%9Fungen-ins-visier/ar-AA177MJe
Der Straßburger Gerichtshof hat offensichtlich nicht wenige und offenbar sehr kritische Fragen an die Bundesregierung gestellt, betreffend die Schulschließungen im Rahmen der sog. "Bundesnotbremse" (gegen die wir auch eine Verfassungsbeschwerde eingereicht hatten).
Auch wenn dies nicht eines unserer Verfahren betrifft, fiebern wir mit, denn die meisten von uns waren ja auch von den Schulschließungen betroffen. Außerdem ist das ein guter Beleg dafür, dass die von uns verfolgte Strategie, sowohl das COVID-Teilimpfpflichtgesetz als auch früher oder später das deutsche Masernschutzgesetz in Straßburg anhängig zu machen, sinnvoll ist. Wenn Straßburg in Sachen Schulschließung viel kritischere Fragen stellt als das BVerfG, dann stehen die Chancen gut, dass dies in einigen Monaten auch in unserem bereits anhängigen Verfahren zur COVID-Teilimpfpflicht geschehen wird und auch früher oder später in Sachen Masernschutzgesetz.
Wir brauchen daher weiterhin Eure Unterstützung, um diese Vorhaben in Straßburg "durchziehen" zu können.
Bitte helft uns weiter, unsere Flyer unter die Leute zu bringen und Werbung für unser Mammut-Projekt zu machen. Ihr findet sie zum Download unter
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/488
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Vorsatz oder Fahrlässigkeit?
Oben findet ihr einen Auszug aus einem Schreiben eines Amtes. In diesem Schreiben fehlen zwei entscheidende Worte beim Verweis auf § 73 IfSG.
§ 73 Abs. 1a Nr. 7d IfSG besagt
(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
7d. entgegen § 20 Absatz 12 Satz 1, auch in Verbindung mit Absatz 13, einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,
[...]
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__73.html
Richtet bitte mal euren Augenmerk auf die Worte "vorsätzlich" und "fahrlässig"!
Und nun stellt euch die Frage, ob jemand, der keinen Nachweis hat, überhaupt vorsätzlich oder fahrlässig handeln kann, wenn er diesen (nicht vorhandenen) Nachweis
nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt.
Bedenkt bitte auch, dass das BVerfG die Freiwilligkeit der Impfentscheidung bestätigt hat und die anderen Nachweise nicht so einfach zu erhalten sind.
👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 02.03.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.
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👆 Hier kommt eine korrigierte Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 14.02.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland. Leider hatten wir einen Fehler in der Excel-Formel, der nun behoben ist.
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 14.02.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.
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Podcast...
Der Verein "Ärztinnen und Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V." haben ein Video zum Masernschutzgesetz hochgeladen.
👉 https://youtu.be/LuB_QSLAN6c
Rechtsbeugung - Wie es weiterging...
Vor einer Weile hatte ich über die Kreativität des Gesundheitsamtes des flächengrößten Bezirks unserer Bundeshauptstadt geschrieben, das sich der Rechtsbeugung schuldig gemacht hat. Neben dem Geständnis, dass sie es falsch machen, versuchten sie sich zu rechtfertigen, dass sie es falsch machen.
Zum Nachlesen:
👉 https://t.me/Masernschutzgesetz/506
Nun erhielt ich Infos zur Fortsetzung des Falls.
Es kam für das Gesundheitsamt, wie es kommen musste - und für die Familie natürlich auch: Selbstverständlich hatte das Gesundheitsamt unrecht und selbstverständlich musste das Betretungsverbot zurückgenommen werden.
Die Kosten für das Verfahren trägt die Staatskasse.
Im nächsten Schritt geht es um Schadenersatz für die Eltern.
Überhaupt sind Kitas und Gesundheitsämter z.T. sehr erfinderisch, wenn es um die Umsetzung des Masernschutzgesetzes geht. So setzen schon einmal Kitas selbstständig die Kinder vor die Türe, die schon am 01.03.2020 in der Einrichtung waren oder Gesundheitsämter schreiben Kitas eine Mail, dass sie Kinder nicht mehr betreuen dürfen, informieren aber die Eltern nicht.
Heute wurde im Chat über einen interessanten Fall diskutiert:
Die Kita hatte im Oktober 2022 ein Kind mit Kontraindikation aufgenommen, diesem dann aber im Dezember 2022 ein Betretungsverbot per Mail ausgesprochen. Personenbezogene Daten wurden dem Gesundheitsamt übermittelt, jedoch nicht die Kontraindikation, da die Eltern keiner Kopie zugestimmt hatten. Zwischen dem Gesundheitsamt und den Eltern gab es keine Kommunikation, wobei schon die Übermittlung personenbezogener Daten gem. Wortlaut des Gesetzes auch gar nicht notwendig bzw. nicht einmal erlaub ist, denn das Gesetz lässt es eigentlich gar nicht zu, dass eine Kita überhaupt irgendwelche Daten ans Gesundheitsamt übermitteln darf, wenn es um eine Neuaufnahme in der Kita geht und ein Nachweis vorgelegt wurde. Eigentlich...
Selbst bei Zweifeln nicht, denn da muss und darf nur gemeldet werden, wenn ein Impfstoff-Lieferengpass vorliegt (§ 20 Abs. 9 Satz 8 IfSG) oder bei Personen, die der gesetzlichen Schulpflicht unterliegen (§ 20 Abs. 9 Satz 9 IfSG) oder bei einem Beschäftigungsverhältnis bzw. im Falle eines Tätigwerdens in der Einrichtung (also der Postbote 😂).
Wieder mal ein Schnellschuss des Gesetzgebers, durch den eine Regelungslücke entstanden ist, wobei dies in der Praxis vor Gerichten wohl kaum Beachtung finden wird.
Trotzdem lohnt es sich, für seine Rechte einzustehen und auf die Problematik zu verweisen, vielleicht mal beim Landesdatenschutzbeauftragten nachzufragen ..., auch wenn das bei Kita-Kindern ein echt harter Kampf ist mit wenig Aussichten auf Erfolg - oder eben doch, wenn die Einrichtungen und die Gesundheitsämter so offensichtlich Fehler machen wie im eingangs genannten Fall.
Wehe, wenn sie losgelassen...
In einer Stadt am nordwestlichen Rand des Pfälzerwalds im Süden von Rheinland-Pfalz hätte sich das Gesundheitsamt (GA) wohl besser nicht mit einigen Eltern angelegt, die sich dafür einsetzen, dass ihre Kinder impffrei aufwachsen.
Die Eltern hatten beim GA mehrere Anträge gestellt, z.B. Ruhendstellung des Verfahrens bis zur Entscheidung des BVerfG über unser Az. 1 BvR 2700/20 und / oder den gesetzlich vorgeschriebenen Cut Off-Wert, um zweifelsfrei eine Immunität gegen Masern nachzuweisen und sie leider selbst nicht in der Lage sind, diesen aus dem Gesetzestext abzuleiten und / oder eine abschließende Liste mit Kontraindikationen, auf die bereits mehrere Gesundheitsämter verwiesen haben, die jedoch selbst dem RKI unbekannt ist.
Statt die Anträge zu bescheiden, wurden die Fälle ans Ordnungsamt (OA) weitergeleitet und im Rahmen der Anhörung hat dieses nun erfahren, dass Anträge nicht beschieden wurden, was laut Rechtsschutzversicherung eines Papas, der einen heißen Draht zu seiner Rechtschutzversicherung hat, einen Verstoß gegen § 33 SGB X darstellt.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__33.html
Das OA hat umgehend die Verfahren ruhend gestellt und das GA zur Stellungnahme aufgefordert.
Parallel hat die Sachbearbeiterin des GA Post mit dem Gerichtsvollzieher bekommen (Zustellung gem. § 192 ZPO).
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__192.html
Darin werden nicht nur die Anträge wiederholt und sie wird zur Bescheidung aufgefordert (was ja, wie wir wissen, unmöglich ist), sondern ihr wird auch mitgeteilt, dass es sich bei der Weiterleitung ans OA um den Straftatbestand "Falsche Verdächtigung" handelt.
👉 https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html
Die Falsche Verdächtigung wurde mitsamt Beweismaterial direkt bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht, parallel wird wohl noch eine Untätigkeitsklage gegen die Sachbearbeiterin eingereicht werden.
Wir finden es super, wenn ihr solche Geschichten mit uns teilt, und freuen uns darüber, wie selbstsicher viele mittlerweile schon geworden sind!
Aktuelle Lage...
Da der alte Spendenpool ausgelaufen ist, hat Thomas pünktlich zum Monatsanfang einen neuen erstellt.
👉 www.paypal.com/pools/c/8RgJGBT1Kf
Wir konnten in den letzten Tagen und Wochen Dank euch etwas an finanziellen Boden wieder gutmachen. Vielen Danke dafür 🙏
Zur Information:
Dr. Lipinski vertritt gerade einen jungen Abiturienten, der als Ungeimpfter bereits einen Zwangsgeldandrohungsbescheid erhalten hat. Er unterliegt nicht mehr der landesgesetzlichen Schulpflicht. Laut Auskunft der Eltern und des jungen Mannes wurde ihm während eines "Beratungsgesprächs" beim Gesundheitsamt von der Ärztin sogar ein Schulverweis angedroht.
Hierzu gibt es eigentlich ein klares Gegen-Statement.
👉 https://dserver.bundestag.de/btd/19/151/1915164.pdf
Auf S. 56 heißt es zu § 20 Absatz 12:
"Ein entsprechendes Verbot dürfte nicht in Frage kommen, wenn es sich um Personen handelt, die bislang einer gesetzlichen Schulpflicht unterlagen (Satz 4), die Ausbildung an einer Schule oder sonstigen Ausbildungseinrichtung aber noch regulär beenden wollen."
Dieser Fall belegt leider einmal mehr, dass Behörden das sog Masernschutzgesetz verstärkt und wortlautgetreu umsetzen wollen. Wie das COVID-Teilimpfpflichtgesetz gehört auch dieses Gesetz dringend mit allen juristischen Mitteln bekämpft. Dafür brauchen wir weiterhin finanzielle Ressourcen für eine Menschenrechtsbeschwerde beim EGMR in Straßburg. Es kann jedes unserer ungeimpften Kinder und Enkel treffen, die nicht mehr der landesgesetzlichen Schulpflicht unterliegen 😞
Wir halten euch gerne auch über diesen Fall auf dem Laufenden.
Solltet ihr bereits Gerichtsurteile haben oder über euren Fall berichten wollen, schreibt gerne in den Chat. Wir können ganz viel miteinander und voneinander lernen, aber dafür müssen wir miteinander kommunizieren und nicht gegeneinander ❤️
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Ein Brief an unsere Abonnenten...
Liebe Mitstreiter,
im nicht mehr ganz neuen Jahr werden wir mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine EMRK-Beschwerde gegen das deutsche Masernschutzgesetz stemmen (wollen) müssen, falls unsere Verfassungsbeschwerde abgewiesen werden sollte. Hierfür werden dann nur 4 Monate Zeit sein, was wenig ist, wenn man die enormen formellen Hindernisse für Menschenrechtsbeschwerden bedenkt und auch die medizinische und juristische Komplexität eines solchen Vorhabens. Das Problem hierbei ist: Wir wissen nicht, wann über unsere seit Ende 2020 anhängige Beschwerde entschieden wird. Da könnte schon morgen einen Nichtannahmebeschluss kommen, dann würde ab morgen die Frist von 4 Monaten beginnen 🫢
Ein weiterer Punkt im neuen Jahr wird vermutlich die Fortführung der bereits vor ca. 5 Monaten eingereichten EMRK-Beschwerde gegen die COVID-Teilimpfpflicht sein. Diese ist zwar an Neujahr außer Kraft getreten, die Behörden verfolgen z.T. jedoch weiterhin Ungeimpfte, die noch im alten Jahr einen Bußgeldbescheid erhalten haben.
Dr. Lipinski hat allein im Februar zwei Verhandlungstermine beim AG Heidelberg, bei denen den "Tätern" vorgeworfen wird, die sog. Impfstoffe verweigert zu haben. Eine "Angeklagte" ist Mit-Beschwerdeführerin unserer bereits eingereichten Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg.
Die COVID-Impfung hinterlässt weiterhin ihre Spuren und ist leider noch nicht zu 100% Geschichte! Das ist aber nicht der einzige Grund, weshalb wir die im letzten September in Straßburg eingereichte EMRK-Beschwerde keinesfalls zurücknehmen werden, nach dem Motto "Das Gesetz ist ja ausgelaufen". Eine solche Rücknahme kommt zum einen schon deshalb nicht in Betracht, weil, Lauterbach sei Dank, eine erneute Corona-Impfpflicht weiterhin politisch nicht völlig ausgeschlossen ist.
Ferner: Der Grundrechtseingriff durch die ca. 13 Monate andauernde Corona-Teilimpfplicht war derart intensiv und historisch (negativ) beispiellos, dass eine Rücknahme deshalb für uns nicht in Betracht kommt. Und schließlich ist es gut und richtig, dass gewisse rechtliche Grundsatzfragen, die auch für die Masern-Kombi-Impfflicht gelten, bereits in Straßburg anhängig sind.
Wir nennen in diesem Zusammenhang nur ein Beispiel: Spätestens seit dem Luftsicherheitsgesetz-Urteil des BVerfG war es eigentlich verfassungsrechtlich geklärt, dass auch der Gesetzgeber Leben gegen Leben nicht abwägen darf, auch und gerade nicht numerisch.
Auch wenn der deutsche Staat sich (weiterhin) sehr bemüht, alle Impfkomplikationen inklusive Todesfälle zu leugnen und möglichst schon im Vorfeld dafür zu sorgen, dass diese gar nicht erst an das PEI oder das jeweils zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden, so hat doch auch das PEI in wenigen Fällen Todesfälle durch die COVID-Impfungen anerkannt, während das BVerfG für den COVID-Bereich diese bisherige Judikatur de facto aufgegeben hat.
Ob das EMRK-widrig ist, ist eine rechtliche Grundsatzfrage, die sich bei allen Impfungen im Kern gleichermaßen stellt. Nichtsdestotrotz brauchen wir aber auch früher oder später voraussichtlich eine EMRK-Beschwerde, die sich spezifisch mit der Masern-Thematik auseinandersetzt.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir brauchen im ersten Quartal des neuen Jahres unbedingt noch einen deutlichen Spendenschub! Die Rückstände sind derzeit immer noch zu hoch. Eine weitere EMRK-Beschwerde gegen das Masernschutzgesetz und / oder die Fortführung der COVID-Menschenrechtsbeschwerde (z.B. Vorbereitung und Teilnahme an einer etwaigen mündlichen Verhandlung in Straßburg) könnten wir derzeit finanziell leider nicht stemmen 😞
Daher: Im alten wie im neuen Jahr, bitten wir Euch, dringlich auch um finanzielle Unterstützung 🙏
Neben dem bereits bekannten Konto
IBAN: DE77 7906 9165 0006 0134 06
Inhaber: AG MSG
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bei der VR Bank Main-Rhön
freut sich auch unser aktueller PayPal-Pool über Zuschüsse:
https://www.paypal.com/pools/c/8Qnpy6szGG
Vielen Dank für eure Treue!!!
Gesammelte Werke...
Da immer mehr Eltern vor die Gesundheitsämter zitiert werden, sich aber noch nicht so gut auskennen, habe ich einige Studien zu Masern zusammengetragen, diese ein wenig sortiert und in einen Drive-Ordner gepackt.
👉 https://drive.google.com/drive/folders/1IpSWxcYnHcDn_AfWwmKoIkLEuqhdvrCZ?usp=sharing
Verbesserungsvorschläge dazu sind im Chat immer gerne willkommen!!!
Ihr dürft mir auch selbst Studien schicken, die ihr gesammelt habt, und sagen, in welchen Ordner ich sie reinpacken soll.
Auch für Kontraindikationen kann man sich aus manchen Studien etwas ableiten. Wenn z.B. jemand in der Familie (Blutlinie) einen Fall von Gianotti-Crosti-Syndrom hat, kann das durchaus ungünstig sein, ein Familienmitglied mit einem Impfstoff zu impfen, der genau dies als potentielle Nebenwirkung hat.
Bitte teilt diesen Post an alle betroffenen Eltern. Ich habe nicht vor, den Ordner zu löschen, sondern kaufe eher noch Speicherplatz dazu, um ihn auszubauen. Es gibt soooo viele wissenschaftliche Arbeiten, die bestätigen, dass durchaus Zweifel an der Sicherheit und der Wirksamkeit der Masern-Impfungen angebracht sind, aber das dürfte eher ein Gemeinschaftsprojekt werden 😉
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👆 Hier kommt wieder eine Übersicht über den Spendenstand unserer Aktionen vom 16.01.23 in Sachen Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden gegen die Impfpflichten in Deutschland.
Ein ganz großes DANKE für alle eure Zuschüsse, fürs Teilen, Mitdenken im Namen des ganzen Teams hinter @Masernschutzgesetz!!!
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