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Der Waldgang

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Kontaktmöglichkeit: @DerWaldgang_bot "....es verbergen sich Wölfe in der grauen Herde, das heißt Naturen, die noch wissen, was Freiheit ist. (...) Das ist der Alpdruck der Machthaber." - aus: Ernst Jünger, Der Waldgang (1951)

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Nun interessiert sich auch der Faktenfuchs des Bayerischen Rundfunks für die Erfüllung der amtlichen Aufgaben des PEI_Germany und erfährt, dass die Überwachung der Impfstoffsicherheit eher lasch gehandhabt wird. https://fixupx.com/BBarucker/status/2005034018816098733 https://archive.ph/mHNRG
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Alles in bester Ordnung! Gehen Sie weiter! Es gibt nichts zu sehen! Daniel Sturm/Tagesspiegel auf X: „Aus rechtlicher Sicht ist der Vorwurf, in Deutschland sei die Meinungsfreiheit eingeschränkt, vollkommener Quatsch.“ Andreas Voßkuhle, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, im @Tagesspiegel https://x.com/sturmdaniel/status/2004561959136715185?s=46
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Dr. David Lütke auf X: „Zur #Migration verbreitet @ZDFheute Jubelmeldungen, vergisst jedoch die erschreckenden Zahlen zu nennen. Statt >257.436 Einreisen 2025 proklamiert man lieber "51% weniger Erstanträge auf Asyl"... Migrationspropaganda im Staatsfunk:“ https://x.com/drluetke/status/2005152983303283139?s=46 Das ZDF sieht es als seine Aufgabe an, ausgewogen und "objektiv" zu berichten und aufzuklären. Eventuell helfen dezente schriftlich/digitale Hinweise auf redaktionelle Fehler und Unterlassungen, um diesem Programmauftrag besser gerecht zu werden. Kontaktdaten aus dem Internet: www.zdf-service.de/kontakt Telefon: +49 (0) 6131-70-12161 Fax: +49 (0) 6131-70-12170 E-Mail: zuschauerservice@zdf-service.de Postanschrift Zuschauerservice ZDF Service GmbH Otto-Schott-Straße 9 55127 Mainz
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Georg Pazderski auf X: „SIE HABEN UNS WIEDER BELOGEN❗️ UNION FAKE NEWS: Der Familiennachzug ist ausgesetzt REALITÄT 2025 ➕ 105.000 Familiennachzug ➕ ~160.000 neue Asylverfahren ➕ 37.000 Afghanen 🟰 302.000 Und nun will Dobrindt auch noch weitere AFGHANEN „möglicherweise in verstärkter Form“ aufnehmen.“ https://x.com/georg_pazderski/status/2004932399113642256?s=46
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Ein KI-/Satire Kommentar auf X 😉😱 zur phrasigen Weihnachtsansprache des „Bundespräsidenten.“ https://x.com/gerippter/status/2004217037888057411?s=46 Ausschnitt aus der jüdischen Rundschau vom 06.06.2020: „Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier schrieb in seiner Studentenzeit für die vom Verfassungsschutz beobachtete Zeitschrift „Demokratie und Recht“. Sie erschien im Verlag Pahl-Rugenstein, der seine Nähe zur Deutschen Kommunistischen Partei lange bestritt: Bis sich später herausstellte, dass er von der DDR finanziert wurde. Das wurde spätestens dann offensichtlich, als der Verlag Ende 1989 Konkurs anmelden musste, weil die Zahlungen aus Ost-Berlin ausblieben. Im Volksmund wurde aus Pahl-Rugenstein „Pahl Rubelschein.““ https://juedischerundschau.de/article.2020-06.frank-walter-steinmeier-der-linke-iran-freund-im-praesidialamt.html
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Dieser „Anti-TV-Tipp“ vom 25.12.2025 ist uns entgangen :-)Die Weihnachtsansprache des Bundespräsidenten: Oh, du Phrasige! Alle Jahre wieder das gleiche Ritual: Frank-Walter Steinmeier bemüht sich um besinnliche Worte, zündet aber nur ein leeres Floskelfeuerwerk. Eine Empfehlung, den Fernseher ausgeschaltet zu lassen. […]“ Gefunden bei: https://x.com/georg_pazderski/status/2004214815611580521?s=46 Abonniert auch gerne unseren Kanal: https://t.me/WaldgangAlbdruck
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10 Milliarden Euro - aus dem Sondervermögen -Spatenstich 2024 ? „[…] Einführung des F-35: Mehr als „nur“ ein neues Kampfflugzeug 35 brandneue Kampfjets des Typs Lockheed Martin F-35A Lightning II beschafft die Bundeswehr mithilfe des Sondervermögens. Sie ersetzen den Tornado. Für die veralteten Maschinen Ersatzteile zu bekommen, wurde nämlich immer schwieriger. Die F-35A werden die Kampfkraft der Bundeswehr stärken und die Fähigkeit der Luftwaffe erweitern, mit den NATO North Atlantic Treaty Organization -Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten.“ https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/sondervermoegen-luftwaffe/kampfjets-f-35-luftwaffe Die Beschaffung der F-35 ist demokratisch und rechtsstaatlich nicht legitimiert! Es handelt sich nicht um ein „normales“ Rüstungsprojekt, sondern um die Einführung eines Trägersystems für US-amerikanische Atomwaffen im Rahmen der nuklearen Teilhabe. Damit wird eine sicherheitspolitische Grundentscheidung von existenzieller Tragweite getroffen – ohne Wahlauftrag, ohne Volksbefragung, ohne offene parlamentarische Alternativenprüfung. Der Verweis auf Bündnistreue innerhalb der NATO ersetzt weder demokratische Zustimmung noch verfassungsrechtliche Legitimation. Dass die Entscheidung faktisch zugunsten der F-35 von Lockheed Martin vorgezeichnet war, unterstreicht den exekutiven Charakter dieses Vorgehens. Hinzu kommt die Finanzierung: Das sogenannte Sondervermögen ist kein Vermögen, sondern Schulden. Das Geld war nicht da – es wurde geliehen, über Staatsanleihen und Finanzmärkte, faktisch von einer kleinen Zahl großer Vermögenshalter, Fonds und Familien, die dem Staat Kapital gegen Zins überlassen. Eine solche Konstruktion bedeutet: sicherheitspolitische Weichenstellungen mit geliehenem Geld von wenigen – beschlossen ohne demokratisches Mandat der Vielen. Wer so handelt, entzieht Entscheidungen der parlamentarischen Budgethoheit und der öffentlichen Kontrolle. Das ist kein legitimer Akt demokratischer Selbstbestimmung, sondern exekutive Machtpolitik auf Kredit. Abonniert auch gerne unseren Kanal: https://t.me/WaldgangAlbdruck
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Sie fordern die „Klarnamenpflicht“ — Ich fühle mich diskriminiert. Es wird gerade wieder eine Sau durchs Dorf getrieben. Die Schwätzer kommen gerade wieder aus ihren Löchern und fordern: Die Klarnamenpflicht. Hatte ich vor fast 6 Jahren schon mal kommentiert. Bayern fordert Einführung einer Klarnamenpflicht in den sozialen Medien https://t.co/RzXkCIIHZ6 pic.twitter.com/7v7qjU4K0f — WELT (@welt) December 26, 2025 Keine Überraschung:Frauke Brosius-Gersdorf (SPD), […] https://ift.tt/rhKpECs
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Rechtsanwalt Markus Haintz auf X: „StA München II stellt Ermittlungsverfahren gegen Kulturstaatsminister Weimer und dessen Ehefrau ein Amtsträger haben in 🇩🇪 nichts zu befürchten. Sie können lügen, stehlen und Werbepartner betrügen, ohne von den politisch abhängigen Staatsanwaltschaften behelligt zu werden.“ https://x.com/haintz_medialaw/status/2004931900201169038?s=46
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Herrschaft, die sich vom Gemeinwillen löst, verliert die Grundlage, aus der Gehorsam legitim erwächst. In der Tradition von Jean-Jacques Rousseau ist politische Bindung nur dort gerechtfertigt, wo Macht Ausdruck demokratischer Selbstbindung ist. Wird Herrschaft hingegen exekutiv ausgeübt, ohne parlamentarische Rückbindung, ohne effektiven Rechtsschutz und ohne reale Mitwirkungsmöglichkeiten der Betroffenen, verwandelt sie sich von legitimem Recht in bloße Machtausübung. Gehorsam ist in einem freiheitlichen Gemeinwesen keine naturgegebene Pflicht, sondern das Ergebnis legitimer Ordnung. Entfällt diese Legitimation strukturell, endet auch der Anspruch auf Gefolgschaft. Der Bürger ist dann nicht mehr Adressat gemeinsamen Rechts, sondern Objekt exekutiver Verfügung. Der Rechtsstaat kennt für diesen Fall keine blinde Unterwerfung, sondern den letzten Schutzmechanismus: das Recht auf Widerstand. Gemeint ist kein Umsturz, sondern öffentlicher, ziviler und rechtlicher Widerstand gegen eine Herrschaft, die sich vom Gemeinwillen entkoppelt hat. Abonniert auch gerne unseren Kanal: https://t. me/WaldgangAlbdruck
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So geht Totalitarismus. Danke an Florian Warweg! https://x.com/fwarweg/status/2001917297666236896
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RUSSLAND-SANKTIONEN GEGEN EINZELPERSONEN: DIE RÜCKKEHR DER REICHSACHT Teil 2 (Fortsetzung von 👆 Teil 1) Mit einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat hat das alles nicht mehr das Geringste zu tun. Und zwar völlig egal wie man das Handeln der sanktionierten Personen inhaltlich bewertet. Herzliche Grüße Ihr und Euer Martin Schwab
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RUSSLAND-SANKTIONEN GEGEN EINZELPERSONEN: DIE RÜCKKEHR DER REICHSACHT Teil 1 Liebe Community, In jüngerer Zeit hat sich die Debatte um Russland-Sanktionen gegen Einzelpersonen verstärkt, nachdem die EU durch Beschluss (GASP) 2025/2572 die Sanktionen, die sie im Vorjahr durch Beschluss (GASP 2024/2643 sowie durch Verordnung (EU) 2024/2642 gegen Einzelpersonen (damals u.a. gegen Thomas Röper und Alina Lipp) verhängt hatte, nunmehr auf weitere Personen, u.a. auf den ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud ausgeweitet hat. Ich habe hier bewusst die Rechtsgrundlagen benannt, weil sie wichtig sind für eine rechtliche Einordnung. Ich beschränke mich nachfolgend auf das Zitat der Vorschriften aus Beschluss (GASP) 2024/2643; in der begleitenden Durchführungsverordnung VO (EU) 2024/2642 sind diese Vorschriften inhaltsgleich abgebildet, wenngleich mit anderer Artikel- bzw. Absatzbezeichnung. Die Sanktionen, die in diesen Dokumenten gegen einzelne Organisationen, aber auch gegen einzelne Personen verhängt werden, sehen ein Einreise- und Durchreiseverbot (Art. 1 Beschluss [GASP] 2024/2643), das Einfrieren von Vermögenswerten (Art. 2 Abs. 1 Beschluss [GASP] 2024/2643) sowie das Verbot an jedermann, den sanktionierten Personen irgendwelche wirtschaftliche Ressourcen zukommen zu lassen (Art. 2 Abs. 2 Beschluss [GASP] 2024/2643) Das klingt zunächst danach, als habe die EU endgültig und unverrückbar beschlossen, die sanktionierten Personen verhungern zu lassen und ihnen auch anwaltlichen Beistand zu verwehren. Ganz so verhält es sich jedoch nicht. Ganz im Gegenteil kommt den EU-Mitgliedstaaten ein beträchtlicher Handlungsspielraum zu: Art. 3 Abs. 1 Buchstabe f) Beschluss (GASP) 2024/2643 erlaubt es den eigens dafür eingerichteten Agenturen der Mitgliedstaaten, die Deckung grundlegender Bedürfnisse der sanktionierten Personen zu unterstützen. Ich verstehe das so, dass die sanktionierten Personen berechtigt sind, bei der Agentur für Arbeit gemäß den Vorschriften des SGB II Bürgergeld zu beantragen. Art. 3 Abs. 2 Beschluss (GASP) 2024/2643 erlaubt es den Mitgliedstaaten, auch entsprechende Hilfen Dritter zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu genehmigen - allerdings "unter den ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen". Konkreter wird hier Art. 2 Abs. 3 Beschluss (GASP) 2024/2643: Die Mitgliedstaaten können erlauben, dass den sanktionierten Personen Ressourcen bereitgestellt werden unter anderem für die "Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen" (Buchstabe a) und "für die Bezahlung angemessener Honorare und die Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Erbringung juristischer Dienstleistungen" (Buchstabe b). Auch das allerdings wieder nur unter den Mitgliedstaaten "angemessen erscheinenden Bedingungen". Ich habe war noch nicht so ganz verstanden, wie sich die Erlaubnisvorbehalte in Ar. 3 Abs. 2 und in Art. 2 Abs. 3 Beschluss (GASP) 2024/2643 zueinander verhalten - aber auf jeden Fall ist diese Erkenntnis wichtig: Am Ende liegt es in den Händen der nationalen Behörden, ob den sanktionierten Personen anwaltliche Hilfe zuteil wird und ob man jene Personen wenigstens nicht hungern und frieren lässt. Die Bundesregierung kann sich hier nicht hinter der EU verstecken! Wenn aber die Bundesregierung derartige Genehmigungen NICHT erteilt, kehrt in Gestalt der Russland-Sanktionen eine Rechtsfigur zurück, die im Mittelalter als Sanktionsinstrument eingesetzt wurde, die wir aber überwunden zu haben hofften: die Reichsacht. Danach konnte jemand, der sich der staatlichen Gerichtsbarkeit entzog, der bestimmte besonders schwere Verbrechen (z.B. Landfriedensbruch) begangen hatte oder der dem Kirchenbann verfallen war, für friedlos und rechtlos erklärt werden. Man durfte ihn straflos töten, und sein Vermögen verfiel. Zumindest was den Vermögensverfall anbelangt, haben uns die EU-Sanktionen gegen Russland die Reichsacht zurückgebracht. (weiter 👇 Teil 2)
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